In der Schweiz sind seit May 29, 2014, 8348 Links zu Webseiten
von Google gelöscht worden. Es wurden 27860 Anträge auf
Löschung beantragt:
Quelle.
Europaweit wurden links zu folgenden Webseiten am meisten gelöscht:
Heise:
Google hat seit dem 29. Mai 2014 die Links zu 1.234.092 URL aus seinem
europäischen Index gelöscht. Damit hat das Unternehmen 58
Prozent der in 348.085 Ersuchen monierte Links gelöscht, in denen das
vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai 2014 eingeräumte
"Recht auf Vergessen" wahrgenommen wurde.
Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden,
dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen
persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen
müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten
mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden,
die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das
Urtell sind gespalten.
(...)
Der grösste Anteil der getilgten Verweise entfällt mit 10.220
auf Links auf Facebook. Auf profileengine.com entfielen 7986 URL,
auf groups.google.com 6764 und auf youtube.com 5364. 9 Prozent aller
zur Löschung aus den Suchergebnissen beantragten URL stammen von
zehn Websites.
Google interpretiert das Urteil so, dass es Links nur auf seinen
europäischen Websites entfernt - trotz einer Aufforderung der
französischen Datenschutzbehörde CNIL, weltweit tätig zu
werden, zumal die eigentlichen Fundstellen nicht gelöscht werden. Auf
google.com und anderen aussereuropäischen Seiten sind die in Europa
gelöschten Links noch vorhanden.
Heise:
80 Forschern aus aller Welt gehen die Transparenzbemühungen
der Kalifornier aber nicht weit genug. In einem offenen Brief,
den der Guardian am Freitag veröffentlicht hat, verlangen
sie nach "aggregierten Daten" zu der Art und Weise, wie Google auf
die Anträge reagiert. Sie wollen wissen, ob die "anekdotischen"
Beispiele, die das Unternehmen bringt, "repräsentativ" sind für
den Prüf- und Löschprozess. Im Einzelnen interessierten sich
die Wissenschaftlern, denen aus Deutschland etwa der Juniorprofessor
Leonhard Dobusch von der FU Berlin angehört, etwa dafür, ob
spezielle Informationskategorien wie zum Gesundheitszustand Betroffener
typischerweise ausgelistet und Angaben zu öffentlichen Personen
möglicherweise überproportional drin behalten werden.