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www.rhetorik.ch aktuell: (26. Nov, 2015)

Recht auf Vergessen Update

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
In der Schweiz sind seit May 29, 2014, 8348 Links zu Webseiten von Google gelöscht worden. Es wurden 27860 Anträge auf Löschung beantragt: Quelle.
Europaweit wurden links zu folgenden Webseiten am meisten gelöscht:
Heise:
Google hat seit dem 29. Mai 2014 die Links zu 1.234.092 URL aus seinem europäischen Index gelöscht. Damit hat das Unternehmen 58 Prozent der in 348.085 Ersuchen monierte Links gelöscht, in denen das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai 2014 eingeräumte "Recht auf Vergessen" wahrgenommen wurde. Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten. (...) Der grösste Anteil der getilgten Verweise entfällt mit 10.220 auf Links auf Facebook. Auf profileengine.com entfielen 7986 URL, auf groups.google.com 6764 und auf youtube.com 5364. 9 Prozent aller zur Löschung aus den Suchergebnissen beantragten URL stammen von zehn Websites. Google interpretiert das Urteil so, dass es Links nur auf seinen europäischen Websites entfernt - trotz einer Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, weltweit tätig zu werden, zumal die eigentlichen Fundstellen nicht gelöscht werden. Auf google.com und anderen aussereuropäischen Seiten sind die in Europa gelöschten Links noch vorhanden.
Heise:
80 Forschern aus aller Welt gehen die Transparenzbemühungen der Kalifornier aber nicht weit genug. In einem offenen Brief, den der Guardian am Freitag veröffentlicht hat, verlangen sie nach "aggregierten Daten" zu der Art und Weise, wie Google auf die Anträge reagiert. Sie wollen wissen, ob die "anekdotischen" Beispiele, die das Unternehmen bringt, "repräsentativ" sind für den Prüf- und Löschprozess. Im Einzelnen interessierten sich die Wissenschaftlern, denen aus Deutschland etwa der Juniorprofessor Leonhard Dobusch von der FU Berlin angehört, etwa dafür, ob spezielle Informationskategorien wie zum Gesundheitszustand Betroffener typischerweise ausgelistet und Angaben zu öffentlichen Personen möglicherweise überproportional drin behalten werden.

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