Das "Recht auf Vergessen" wird weiter diskutiert.
Watson:
Monatelang haben acht Experten Vorschläge für Googles
Umgang mit dem europäischen Urteil über ein "Recht
auf Vergessen" erarbeitet. Die Spezialisten konnte sich aber
nicht einigen.
(...)
Die Mehrheit der Experten plädierte dafür, anhand des
Kriterienkatalogs jeden Antrag individuell zu bewerten. Uneins waren sich
die Mitglieder des Gremiums in der Frage, ob Löschanträge von
Bürgern regional begrenzt gelten sollten.
Die Mehrheit des Beirats befürwortete die Praxis von Google,
das Unterdrücken der Links auf die nationalen Angebote - also
beispielsweise google.ch oder google.ch - zu beschränken.
(...)
Rund 145'000 Löschanfragen sind in den fünf Monaten bis im
vergangenen Oktober bei Google eingegangen, wie das Unternehmen damals
mitteilte. Weniger als die Hälfte - rund 42 Prozent - der Ersuchen
befürwortete Google. Aus der Schweiz kamen demnach rund 4'000
Anfragen.
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