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www.rhetorik.ch aktuell: (06. Aug, 2015)

Mehr zum Recht auf Vergessen

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Mehr zum "Recht auf Vergessen": SRF:
Das Internet kennt alles - auch Jugendsünden und peinliche Fotos. Ein Beschluss des europäischen Gerichtshofs sieht ein "Recht auf Vergessen" vor. Ein Recht, nach dem EU-Bürger Suchergebnisse löschen lassen können. Doch Google weigert sich die Einträge weltweit zu entfernen. Im Internet soll es ein "Recht auf Vergessen" geben, das hat der europäische Gerichtshof beschlossen. So können EU-Bürger Suchergebnisse, die sie persönlich betreffen, löschen lassen. Google jedoch weigert sich solche Einträge weltweit zu entfernen. Begründung: Kein Land sei befugt, über Inhalte in einem anderen Land zu bestimmen. Das heisst: Auf google.ch ist zwar ein solcher Eintrag nicht mehr zu finden, auf google.com hingegen schon.

Quelle.

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