Mehr zum "Recht auf Vergessen":
SRF:
Das Internet kennt alles - auch Jugendsünden und peinliche
Fotos. Ein Beschluss des europäischen Gerichtshofs sieht ein "Recht
auf Vergessen" vor. Ein Recht, nach dem EU-Bürger Suchergebnisse
löschen lassen können. Doch Google weigert sich die
Einträge weltweit zu entfernen.
Im Internet soll es ein "Recht auf Vergessen" geben, das hat der
europäische Gerichtshof beschlossen. So können EU-Bürger
Suchergebnisse, die sie persönlich betreffen, löschen
lassen. Google jedoch weigert sich solche Einträge weltweit zu
entfernen. Begründung: Kein Land sei befugt, über Inhalte in
einem anderen Land zu bestimmen. Das heisst: Auf google.ch ist zwar ein
solcher Eintrag nicht mehr zu finden, auf google.com hingegen schon.
Quelle.