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Den Chef kritisieren- aber wie?


Bei Kritikgespräche mit dem Chef ist der richtige Ton entscheidend.

Links:

von Marcus Knill

Viele Menschen trauen sich nicht, ihre Chefin auf Fehler aufmerksam zu machen. Diese könnte ja beleidigt reagieren, wütend werden und Sie womöglich sogar entlassen. Also sagen viele nichts und schlucken den Ärger runter. Es geht auch anders: Mit der richtigen Vorbereitung, und dem richtigen Ton kann man dem Chef ruhig widersprechen oder ihn auf Fehler aufmerksam machen. Doch es kommt darauf an, die Kritik richtig zu verpacken und ein paar wichtige Tipps zu kennen:

Nicht zu lange mit der Kritik zuwarten. Der beste Zeitpunkt zu einem Gespräch ist kurz nach dem Vorfall. Der Vorgesetzte muss sich noch an den Vorfall erinnern können. Reagieren Sie aber nie spontan auf kritikwürdige Vorfälle. Der innere Abstand ist wichtig, um Emotionen auszuklammern.



Sammeln Sie zuerst Argumente, mit denen die Kritik untermauert werden kann. Das Kritikgespräch soll immer unter 4 Augen und wenn möglich im Büro des Vorgesetzten stattinden. Stimmen Sie sich vor dem Gespräch positiv ein. Suchen Sie während des Treffens den Blickkontakt.



Konfliktgespräch nicht mit Vorwürfen beginnen. Zeigen Sie, dass es Ihnen um die Verbesserung einer Situation geht. Nie rechthaberisch, überheblich, verallgemeinernd, oder drohend argumentieren. Menschen, die sich perönlich angegriffen fühlen, reagieren auf Kritik negativ.



Errinnern Sie sich ans Harvardprinzip: Beschreiben Sie die Fakten. Die Sache und nicht die Person ist wichtig. Bleiben Sie objektiv und sachlich. Gefühlsausbrüche sind tabu. Nennen Sie konkrete Beispiele.



Gehen Sie auf die Argumente des Gesprächspartners ein. Hören Sie zu. Ein Vorgesetzter ist auch nur ein Mensch.



Bieten Sie flexible Lösungen zum Problem an. Zeigen sie auf, dass auch er Vorteile von dieser Lösung hat. Beenden Sie das Gespräch positiv und mit einer freundlichen Geste, zum Beispiel mit einem Dank.



Links zum Thema



30. April, 2004

Wie sag ich's meinem Chef?

von Peter Ilg, 20. Juni 2008 Quelle.

Viele Menschen trauen sich nicht, ihren Chef auf Fehler aufmerksam zu machen. Dieser könnte ja beleidigt reagieren, mit unangenehmen Konsequenzen für den Kritiker.

Also sagen viele nichts und schlucken den Ärger runter. Kritisch wird es, wenn der Mitarbeiter Schaden davon nehmen könnte. Spätestens dann sollte er sich wehren - sich dabei aber an Regeln halten. Die Hälfte der Angestellten ist unzufrieden mit ihrem Chef

Das Marktforschungsinstitut Forsa wollte wissen, wie es in Deutschland um das Verhältnis von Chefs und Mitarbeitern bestellt ist und stellte mehr als 700 Angestellten die Frage: Wie stellen Sie sich ihren Traumchef vor? 96 Prozent der Befragten wünschten sich einen Vorgesetzten, der mit Kritik umgehen könne. Das ist der höchste Wert aller Angaben, dicht gefolgt von Belastbarkeit (95 Prozent), Konsequenz und Zuverlässigkeit (94 Prozent), gute Fachkenntnisse (92 Prozent) und Offenheit und Verständnis (86 Prozent). Ansprüche werden nicht erfüllt

Mitarbeiter stellen also hohe Ansprüche an ihre Vorgesetzten - und nur etwa die Hälfte kann sie erfüllen. Denn nach einer Befragung der Initiative "Neue Qualität der Arbeit" ist nur jeder zweite Arbeitnehmer mit der sozialen und fachlichen Unterstützung durch seinen Chef zufrieden. Anders ausgedrückt: die Hälfte der Beschäftigten haben an ihrem Vorgesetzten etwas auszusetzen. Nur: wie sagt man das seinem Chef und in welchen Fällen darf man ihn kritisieren? "Der Arbeitnehmer kann natürlich in den Fällen seine Kritik äussern, in denen er dazu aufgefordert wird", weiss Nadine Mattausch aus dem Ressort Arbeitsrecht der IG-Metall in Frankfurt am Main. Meist geschieht das in Form von anonymisierten Fragebögen, die im Unternehmen verteilt werden, um etwa die Mitarbeiterzufriedenheit festzustellen. Mitarbeiter sollten Kritik äussern

"Weiterhin gibt es Situationen, in denen der Arbeitnehmer Kritik äussern darf und auch sollte", meint die Frau von der Gewerkschaft. Dies kann beispielsweise das direkte Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem betreffen. In solchen Fällen rät sie, das Vier-Augen-Gespräch zu suchen. Wenn ein Treffen unter vier Augen nicht möglich ist, kann ein Betriebsratsmitglied dabei sein. Erst wenn dieses Gespräch ergebnislos verlaufen ist, sollte die nächst höhere Instanz eingeschaltet werden. Dazu zählt die Möglichkeit, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn sich ein Arbeitnehmer benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt. Aus einer Beschwerde dürfen keine Nachteile entstehen

"Falls die Beschwerde begründet ist, muss der Arbeitgeber die Ursache abstellen", so Mattausch. Dass dem Arbeitnehmer aus seiner Beschwerde keine Nachteile entstehen dürfen, ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Äusserung von Kritik kann allerdings unter bestimmten Umständen zu einer berechtigten Kündigung führen - sowohl beim Vorgesetzten als auch beim Beschäftigten. Denn beide sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. "Ob eine Verletzung dagegen vorliegt, entscheiden Form und Inhalt der Äusserung", weiss Mattausch. Schmähkritik, also reine Verunglimpfung und Formalbeleidigungen wie "Idiot" gehören zweifelsfrei dazu. Doch das muss nicht sein. Vorhersehbaren Schaden abwenden

Für den Schweizer Kommunikationsexperten Marcus Knill gibt es zwei Gründe, die eine Kritik am Chef rechtfertigen: Wenn es der Sache dient und wenn dem Arbeitnehmer durch das Verhalten des Vorgesetzten Schaden droht. "Dann muss man sich wehren", sagt er. Doch Kritik tut weh - ob sie nun den Mitarbeiter oder den Chef trifft. Aber: "Mit der richtigen Vorbereitung, und dem richtigen Ton kann man dem Chef ruhig widersprechen oder ihn auf Fehler aufmerksam machen", davon ist Knill überzeugt. Im Gespräch komme es darauf an, die Kritik richtig zu verpacken und einige Grundregeln der Kommunikation zu beachten. Hier die zehn wichtigsten Tipps des Schweizers:
  1. Kritik immer mündlich vorbringen. Ein verbreiteter Fehler ist, dass schriftlich kritisiert wird.
  2. Nicht zu lange mit der Kritik warten. Der beste Zeitpunkt zu einem Gespräch ist kurz nach dem Vorfall, wenn die Betroffenen Zeit haben und niemand unter Druck steht. Reagieren Sie nie spontan auf kritikwürdige Vorfälle. Der innere Abstand ist wichtig, damit Emotionen nicht dominieren.
  3. Bereiten Sie sich stets gut vor. Sammeln Sie erst Argumente, mit denen die Kritik untermauert werden kann. Das Kritikgespräch soll immer unter vier Augen und wenn möglich an einem ungestörten Ort stattfinden. Stimmen Sie sich vor dem Gespräch positiv ein und halten Sie Blickkontakt.
  4. Das Konfliktgespräch nicht mit Vorwürfen beginnen. Zeigen Sie, dass es Ihnen um die Verbesserung einer Situation geht. Nie rechthaberisch, überheblich, verallgemeinernd, interpretierend oder drohend argumentieren. Menschen, die sich persönlich angegriffen fühlen, reagieren auf Kritik negativ.
  5. Beschreiben Sie die Fakten konkret, indem sie das Beispiel genau schildern. Die Sache und nicht die Person ist wichtig. Bleiben Sie objektiv und sachlich. Gefühlsausbrüche sind tabu.
  6. Wenn Sie den Kritikpunkt - ohne Umschweife - in 30 Sekunden auf den Punkt bringen, so können Sie kaum unterbrochen werden. Das muss jedoch geübt werden.
  7. Fragen Sie nach, wie der Kritisierte die Sache sieht. Gehen Sie auf die Argumente des Gesprächspartners ein. Hören Sie zu.
  8. Sie dürfen auch offen sagen, wie Sie die beanstandete Situation erlebt haben. Das sind die sogenannten Ich - Botschaften.
  9. Bieten Sie flexible Lösungen zum Problem an. Machen Sie die Vorteile Ihrer Lösung bewusst.
  10. Beenden Sie das Gespräch positiv und mit einer freundlichen Geste, zum Beispiel mit einem Dank für das Verständnis.


10 Tips: Wie sag ichs dem Chef?

Erschienen im Migros Magazin

Sie möchten Ihr Arbeitspensum zugunsten der Familie reduzieren oder zu Hause arbeiten? Das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten ist entscheidend. Kommunikationsberater Marcus Knill gibt zehn Tipps für das richtige Vorgehen:
  1. Vorbereitung: Erstellen Sie einen Argumentationskatalog: Welches sind die Vorteile meines Vorschlags (Telearbeit, reduziertes Pensum, etc.)? Listen Sie mögliche Gegenargumente und die Antworten darauf auf. Antizipieren Sie den Kompromissvorschlag des Chefs und überlegen Sie sich: Wie weit kann ich entgegenkommen? Wo ist die Grenze des Kompromisses?
  2. Probelauf: Üben Sie das Gespräch mit einem Sparringpartner, eventuell mit Tonband. Berechnen Sie den Ort und Zeitpunkt des echten Gesprächs mit ein.
  3. Einstellung: Das Wichtigste! Man überzeugt nur, wenn man selber von seinen Argumenten überzeugt ist. Stimmt die Einstellung mit der Botschaft überein, sind auch Ihre Stimme und die Körpersprache automatisch okay, dann kommt die Aussage glaubwürdig rüber. Gut zu wissen: Erstaunlicherweise werden rhetorische Defizite toleriert, wenn die Einstellung stimmt.
  4. Start: Konzentrieren Sie sich vor Beginn des Gesprächs auf sich selber und überprüfen Sie: Sitze ich locker? Stimmen für mich die räumliche Distanz und der Winkel zum Vorgesetzten? Falls nicht: den Stuhl umstellen, das darf man! Der Massstab ist das eigene Wohlbefinden. Ein guter Start ist die halbe Miete.
  5. Anwärmphase: Darf nicht fehlen. Ein kurzer Small Talk übers Wetter, die Anreise oder ein aktuelles Erlebnis baut die Beziehungsebene auf und ölt das Getriebe des Gesprächs. Die Einstimmung muss aber authentisch sein, Schauspielerei bringt nichts.
  6. Einstieg: Denken Sie jetzt nicht mehr an sich selber, sondern konzentrieren Sie sich nur noch auf Ihr Anliegen und Ihr Gegenüber. Innert weniger Sekunden müssen Sie Ihren Wunsch konkret und unmissverständlich formulieren. Blosse Andeutungen bringen nichts. Veranschaulichen Sie mit einem Beispiel, wie Sie das gewünschte Arbeitszeitmodell ohne Qualitätseinbussen realisieren wollen.
  7. Nachfragen: Holen Sie die Meinung des Vorgesetzten ein: «Es interessiert mich, wie Sie diesen Wunsch einschätzen.»
  8. Diskussionsphase: Hier geht es um gutes Zuhören, Nachhaken, Paraphrasieren, also das Gehörte mit eigenen Worten wiederholen, zum Beispiel: «Habe ich richtig verstanden, dass ein Teilzeitpensum unter keinen Umständen infrage kommt?» Das Prinzip: «Wer fragt, führt.»
  9. Verhandeln: Ist Ihr Chef nicht überzeugt: Entkräften Sie seine Bedenken mit den vorbereiteten Argumenten, suchen Sie nach einem Kompromiss. Eventuell sagt der Vorgesetzte: «Vorläufig kann ich Ihrem Wunsch nicht entsprechen.» Dann fragen Sie nach: «Ab wann sehen Sie eine Möglichkeit?»
  10. Konsequenzen: Sind Sie von einer Absage perplex, vertagen Sie das Gespräch vielleicht besser. Sprechen Sie mit einem Kollegen oder einer Kollegin mit einem ähnlichen Anliegen. Eventuell hilft es, wenn diese ein separates, unabhängiges Gespräch mit dem Chef suchen. Aber versuchen Sie nicht, gemeinsam Druck auszuüben. Druck erzeugt nur Gegendruck. Kommt gar keine Einigung zustande, überlegen Sie sich gut, was für Sie die Konsequenzen sind. Kommt nur eine Kündigung infrage, lassen Sie das beim Chef durchblicken. Bleiben Sie diplomatisch: «Ich hoffe, Sie verstehen, wenn ich mich nach einem anderen Job umsehe.» Aber drohen Sie nicht damit.






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