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Bossing - Schikane von oben


von Marcus Knill


Wer vom Chef gemobbt wird, hat nichts zu lachen. Das Bossing (Mobbing von oben) ist deshalb schlimm, weil der Betroffene meist keine Chance hat, der Zwickmühle zu entkommen. Das Opfer steht bereits auf der Abschussliste. Und gegen den eigenen Chef vorzugehen, ist alles andere als einfach.

Was ist Bossing?

Bossing ist eine psychische Aggression eines Chefs gegen eine Person im eigenen Betrieb. In der Regel wird die schikanierte Person krank, muss Gehaltskürzungen in Kauf nehmen und genau das machen, was der Chef oder die Chefin letztlich will, nämlich kündigen!
Wir haben in einem anderen Beitrag beschrieben, was bei Mobbing getan werden kann. Bossing ist eine besondere Form des Mobbings bei dem ebenfalls Psychoterror am Arbeitsplatz ausgeübt wird. Beim Bossing ist es der Vorgesetzte, der mobbt.
  • das Opfer wird vor dem Team öffentlich lächerlich gemacht.
  • der ungeliebten Person wird Arbeit gegeben, die nicht bewältigt werden kann.
  • dem Team wird signalisiert, dass die Person zum Abschuss frei gegeben worden ist ("Den dürft ihr rausekeln!").
  • Der Chef entzieht der Person Privilegien (z.B. den direkten Zugang zu wichtigen Stellen), schikaniert, demütigt, unterstellt Fehler.
  • drangsaliert, stichelt
  • entzieht Informationen. (Wird aber weiter nach alten Instruktionen gearbeitet, so hat dies negative Folgen).


Auswirkungen:

Die Betroffenen haben beim Bossing kaum eine Chance, den Konflikt aus eigener Kraft zu beenden. Bossing
  • macht einsam
  • kann rasch zu einer Depression führen
  • wirkt sich - wie das Mobbing - auf die Gesundheit aus:
    • Angsterkrankungen
    • Bluthochdruck, Herzschmerzen, Magen und Darmerkrankungen Geschwüre, Muskelverkrampfungen.


Weshalb wird gebosst?

Es gibt verschiedene Gründe:
  • Frustration
  • Langeweile
  • Druck
  • Konkurrenzangst
  • Missgunst
  • Besitzstandswahrung
  • Intoleranz
Beim Bossing muss man davon ausgehen, dass der Vorgesetzte ein Persönlichkeitsproblem hat. Ob gar neurotische Störungen von Führungskräften die Quelle der Problem sind, müsste einmal wissenschaftlich untersucht werden. Es mangelt vielleicht auch an Selbstbewusstsein. Die "bossenden" Chefs fühlten sich von starken Mitarbeitern bedroht. Auch Unsicherheit des Chefs kann zu Bossing führen. Wenn Bossing festgestellt wird, herrschte meist ein schlechtes Betriebsklima. Die eigenen Interessen der Führunskräfte stehen im Vordergrund. Im Betriebe sind die Machtstrukturen dann oft spitzenorientiert. Es wird keine menschenoriente Führung praktiziert und es mangelt an Teamkommunikation. Zahlreiche Bossing-Opfer sind kreativ und fleissig und werden ohne Selbstverschulden plötzlich zu Sündenböcken und Blitzableitern für die Frustration des Chefs.


Wie kann man sich gegen Bossing wehren?

Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Chef die Beschwerden des Opfers gar nicht anhören muss. Die Prävention ist deshalb besonders wichtig. Wir dürfen uns nicht ins Schlachtfeld begeben. Halten wir uns deshalb bewusst bedeckt. Verbünden wir uns mit Kollegen. Beschwerden direkt beim Vorgesetzten des Chefs oder beim Betriebsrat können auch weiter helfen. Externe Hilfe ist ratsam.

1. Schritt: Analyse Es gilt Fakten zu sammeln und externe Gesprächspartner zu suchen.
2. Schritt: Dokumentieren Tagebuch führen. Fakten notieren. (Wer hat was, wann gesagt oder gemacht?) Belege, Zeugen sammeln. Diese Aufzeichnungen an einem sicheren Ort aufbewahren, sie helfen später dem Berater, Arzt, Mediator usw.
3. Schritt. Sich absichern Eine Rechtsschutzversicherung abschliessen. Die Kosten für Gerichtsverfahren können enorm sein.
4. Schritt: Handeln Sie haben das Recht, sich zu wehren vorausgesetzt, das Vieraugengespräch beim Chef war erfolglos. Es gibt verschiedene Wege, sich zu wehren. Zum Beispiel mittels einer Aussprache bei der vorgesetzten Stelle des Chefs.
Besonders bei Ehrverletzungen und Beleidigungen sind Zeugen unerlässlich. Vertrauenswürdige Kollegen können dabei moralisch unterstützen. Jeder Arbeitnehmer hat nach
  • Obligationenrecht (Art. 328 OR)
  • Arbeitsrecht (Art. 6 ARG)
das Recht sich zu beschweren: Der Chef hat zwar ein Weisungsrecht, aber auch eine Fürsorgepflicht. In einer schlimmen Situation gilt es zu bedenken: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.




Woran schlechte Chefs erkannt werden können

  • Schiebt Entscheidungen auf die lange Bank.
  • Redet schlecht über Leute auf Betriebsfeiern.
  • Stellt Mitarbeiter vor versammelter Mannschaft bloss.
  • Hätschelt alte Seilschaften, mit denen er Leichen im Keller hat.
  • Bunkert sich im Chefzimmer ein.
  • Umgibt sich mit devoten Figuren, die nicht gefährlich werden können.
  • Verunsichert die Belegschaft mit dunklen Andeutungen.


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Leserreaktionen:

  • Ein Leser schrieb uns im Jahre 2006:
    "Ich hätte nie gedacht, dass jemand die Verhältnisse bei meiner Arbeitsstelle so treffend definiert. Ich war so frei und habe diesen Bericht Kollegen gezeigt. Die Reaktion war bei allen die gleiche: Zustimmung. Ich möchte diese Seite als Strategiefaden benutzen, um der Drangsal ein Ende zu bereiten. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, wo es in dieser Hinsicht etwas schwieriger ist als in der Privat-Wirtschaft. Klappe halten ist wichtiger als Leistung. Aber Führungs- und Kommunikationsfehler bilden ein Gebräu, das überkocht, wenn es unerträglich wird. Mit ein wenig Intelligenz, Strategie und Geduld im Warten auf den richtigen Zeitpunkt kann man schon etwas erreichen. Man braucht aber sehr starke Nerven, Verbündete oder wenigstens ein, zwei gute Freunde, sonst steht man das nicht durch, denn diese Menschen sind Meister der Intrige. Ich werde es einmal nach Ihrer Anleitung versuchen. Bis jetzt habe ich instinktiv alles richtig gemacht. Ich kann hinter fast alle Punkte auf Ihrer Bossingseite ein Häckchen machen. Auch bei den Gegenmassnahmen. Schlimmer kann es eigentlich nicht mehr werden."
  • kommentar eines Lesers aus dem Jahre 2008:
    "Auch ich kann den obengenannten Fakten kaum etwas entgegensetzen. Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht, entgegen des Kommentatoren, jedoch in der freien Wirtschaft. Ich bin auch folglich durch alle genannten Instanzen gegangen mit Beweisen, Gesprächen (mit Intelligenz war da übrigens nichts zu machen) etc. und bin dann tatsächlich an der über der Chef stehenden Instanz gescheitert, der die konfliktverursachende Partei in Schutz nahm trotz des Bewusstseins der Fehlentscheidung. Nun bin ich an einen anderen Standort versetzt und werde nach Vertragsende, kündigen werde ich nicht, diese Firma bestimmt nicht weiterempfehlen. Ein Punkt der in der Definition fehlt, ist das Erzählen von Gerüchten und verbreiten haltloser Vorwürfe, die sehr belastend sein kann, da es keine Adresse zur Richtigstellung gibt. Generell sollte man sich davon nicht beeindrucken lassen. Eine fair entschiedene Gerichtsurteilsentscheidung wäre nicht schlecht, um rückgradlosen Vorgesetzten und Mitarbeitern eine Basis zur Selbstentwicklung geben zu können. Es ist bei jedem bisher gelesenen ähnlichen Artikel unverständlich, das man dieses u.a. auch geschäftsschädigende Verhalten konsequenzlos zulässt und dabei rücksichtslosen ambitionierten Devotien Vorschub leistet. Herzliches Beileid für die, die sowas nötig haben."




25. April, 2002




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