Die SonntagsZeitung hatte am 13. Juli den Skandal in Fahrt gebracht. Es geht dabei
um die Ernennung von Roland Nef zum Armeechef am 7. Juni 2007, die
entgegen den Regeln des VBS erfolgt sei. Gegen Nef sei ein Strafverfahren gelaufen,
als er vom Brigadier zum Korpskommandanten befördert wurde.
Die Wahl wurde im Vorfeld nicht verhindert, weil die Sicherheitsprüfung
von Nef erst sechs Wochen nach seiner Ernennung zum Armeechef
statt fand. Normalerweise werden hohe Beamten im Vorfeld der Wahl
durchleuchtet. Ein laufendes Strafverfahren hat in der Schweizer Armee gewöhnlich
einen sofortigen Beförderungsstopp zur Folge - es sei denn, der
Vorgesetzte gibt grünes Licht. In diesem Fall hiesst der Vorgesetzte
Samuel Schmid. Dieser wusste vom Strafverfahren gegen Nef,
verschwieg dies jedoch gegenüber seinen Bundesratskollegen.
Uns interessiert an der Schichte ursprünglich wie sich Bundesrat Samuel Schmid
und Roland Nef in dieser unangenehmen Situation medienrhetorisch verhalten.
Die Geschichte wird medienrhetorisch interesssant, denn Nef geht in die Gegenoffensive.
Er bestreitet, die Desinteresse- Erklärung seiner Ex-Freundin erkauft zu haben und
reichte eine Klage gegen die Medien wegen Diffamierung oder Rufmord ein.
"Einige Medien kolportieren Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten,
deren Mix und Verbreitung unabhängig vom Wahrheitsgehalt
persönlichkeitsverletzend ist".
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heisst es in der Mitteilung des Anwaltsbüros.
Nach den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft habe kein öffentliches
Interesse an einer Weiterführung des Strafverfahrens gegen Roland
Nef bestanden.
Am 16. Juli hatte Schweizer Radio DRS noch berichtet
Nef habe im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen ihn eine Wiedergutmachung
an seine Ex-Partnerin bezahlt.
Offenbar soll sie über längere Zeit vor allem
via E-Mail von Nef belästigt worden sein.
Mehrere Politiker und Medien sprachen von "Schweigegeld" und forderten
offen den Rücktritt Nefs. So meinte Michele Moor, ehemaliger
SOG Präsident, im Radio DRS:
"Wenn das stimmen würde, stellt sich die Frage, ob er noch tragbar ist."
Für SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi ist das Vorgehen "nicht zu entschuldigen"
und Nef selber "nicht tragbar".
Damit wurd die Geschichte medienrechtlich spannend.
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