Der Einsatz mit versteckter Kamera im Kassensturz war für uns oft
fragwürdig. Der anwaltschaftliche Journalismus des Kassensturz
ging auch nach unserem Dafürhalten zu weit. Für das Gericht
hätte im Falle des Versicherungsberaters das Gespräch auch
schriftlich festgehalten und die Szene mit Schauspielern nachstellen
werden können. Für Haldimann ist das Nachstellen der Live-
Situation eine " absurde Vorstellung".
Haldimann versichert gegenüber der Mittelland Zeitung, dass das
Schweizer Fernsehen die versteckte Kamera nie leichtfertig einsetze.
Es gebe wenige Fälle, in denen der Einsatz nötig sei.
Denn das Fernsehen brauche Bilder, um konkrete Sachverhalte zu belegen.
Zum Fall des Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst
bei dem sich Haldimann mit weiteren SF-Verantwortlichen ebenfalls wegen
versteckter Kamera vor Gericht verantworten muss, sagte Haldimann nur
soviel:
"Unsere Position hat sich durch das Urteil des Obergerichts
sicher nicht verbessert."
Kommentar: Was uns auffiel: Die Verurteilung des Chefredaktors des
Schweizer Fernsehens wurde aus unserer Sicht bei den Informationssendungen
des Schweizer Fernsehens verschwiegen. Vielleicht täuschen wir uns.
Jedenfalls habe ich in keiner Sendung etwas davon gehört. Wir hoffen,
dass wir diese Meldepflicht verpasst haben. Ansonsten wäre dieses
Ausklammern oder das Verschweigen einer unangenehmen Meldung sonderbar.