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In einem Beitrag über Management-Kurse geriet die "Graduate School of
Business Administration Zürich (GSBA)" ins Schussfeld des
"Kassensturz". Im Bericht dieser Sendung des Schweizer Fernsehens
wurde angezweifelt, dass die Schule überhaupt
das Geld für die Lehrgänge zum Master of Business Administration
wert sei. Die Schule kam aber in der Sendung nicht zu Wort.
Die Betreiber der Privatschule beschwerten sich bei der "Unabhängigen
Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen: (UBI) und dann auch
beim Bundesgericht. Das Bundesgericht befand nun, dass die
Programmbestimmungen verletzt worden seien.
Die "Kassensturz"-Macher hätten die journalistischen
Sorgfaltspflichten, sowie die Pflicht zu einer fairen Berichterstattung
nicht beachtet.
Das Schweizer Fernsehen verpflichtete sich nun in einem
aussergerichtlichen Vergleich, die Geschädigten angemessen zu
entschädigen. Der Schule wurde nun das Recht zugestanden, auf
den Kanälen von SF gratis Werbung im Wert von 400'000 Franken
zu schalten.
Zudem muss in einer der nächsten "Kassensturz"-Ausgaben eine
Erklärung zum Fall verlesen werden. Das Fernsehen wird die
Werbungen in Werbeblöcken ausstrahlen, die noch nicht ausgebucht
sind. Dadurch entstünden dem Fernsehen keine Ertragsausfälle
und die Gebührenzahler würden finanziell nicht
geschädigt.
Quelle: Blick.
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