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www.rhetorik.ch aktuell: (2. April, 2006)

Bundesgericht kritisiert Schweizer Fernsehen



Logo GSBA In einem Beitrag über Management-Kurse geriet die "Graduate School of Business Administration Zürich (GSBA)" ins Schussfeld des "Kassensturz". Im Bericht dieser Sendung des Schweizer Fernsehens wurde angezweifelt, dass die Schule überhaupt das Geld für die Lehrgänge zum Master of Business Administration wert sei. Die Schule kam aber in der Sendung nicht zu Wort.

Die Betreiber der Privatschule beschwerten sich bei der "Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen: (UBI) und dann auch beim Bundesgericht. Das Bundesgericht befand nun, dass die Programmbestimmungen verletzt worden seien. Die "Kassensturz"-Macher hätten die journalistischen Sorgfaltspflichten, sowie die Pflicht zu einer fairen Berichterstattung nicht beachtet.

Das Schweizer Fernsehen verpflichtete sich nun in einem aussergerichtlichen Vergleich, die Geschädigten angemessen zu entschädigen. Der Schule wurde nun das Recht zugestanden, auf den Kanälen von SF gratis Werbung im Wert von 400'000 Franken zu schalten.

Zudem muss in einer der nächsten "Kassensturz"-Ausgaben eine Erklärung zum Fall verlesen werden. Das Fernsehen wird die Werbungen in Werbeblöcken ausstrahlen, die noch nicht ausgebucht sind. Dadurch entstünden dem Fernsehen keine Ertragsausfälle und die Gebührenzahler würden finanziell nicht geschädigt.

Quelle: Blick.


Dieser aussergewöhnliche Fall veranschaulicht uns, dass man der Macht des Fernsehens nicht einfach ausgeliefert ist. Medien sind zwar die vierte Gewalt in unserem Staat und haben eine wichtige Kontrollfunktion. Doch müssen auch die Kontrolleure kontrolliert werden.


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