Die Pressefreiheit ist ein wichtiges Gut wofür es sich lohnt, zu kämpfen.
Journalisten dürfen weder eingeschüchtert,
erpresst noch auf andere Art und Weise unter Druck gesetzt werden.
Zahlreiche Journalisten sind fürs freie Wort eingesperrt oder getötet worden.
Es ist immer ein Risiko, Unangenehmes ans Licht der Öffentlichkeit zu rücken.
Anderseits gibt es auch private Bereiche, die schützenswert sind. Die Thematik
Pressefreiheit spielte auch eine Rolle bei der Eskalation nach Karikaturen,
bei Grenzen der Kunst,
oder dem Balanceakt zwischen Privatheit und Öffentlichkeit.
In der Sendung "Club" des Schweizer Fernsehens wurde am 2. Mai
unter der Leitung von Christine Maier die Grenze zwischen
Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz eingehend diskutiert. Der
Titel der Sendung lautete:
"Auflage um jeden Preis? Politiker als Freiwild?"
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Der Anlass war die Veröffentlichung einer Fotoaufnahme des
Bundespräsidenten mit seiner Frau am Strand von Oman.
Für die Diskussionsrunde hatte Christine Maier auch den
Chefredakteur Werner de Schepper des "Blicks" eingeladen.
Die Blick Zeitung hatte die Aufnahme eines Gymnasiasten ohne Einwilligung
des Bundespräsdidenten publiziert. Der jugendliche Paparazzi erhielt
vom Blick 1000 Franken. Chefredaktor de Schepper argumentierte geschickt. Er
bestritt die Runde mit der These,
bei der Veröffentlichung von privaten Aufnahmen sei nur entscheidend,
ob das Bild die betroffene Person schädige oder nicht.
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Mit diesem Argument gelang es ihm vorerst, von den rechtlichen Fragen abzulenken
Schepper untermauerte sein Argument:
Der Bundespräsident kam doch gut weg! Die Aufnahme war wohlwollend.
Leuenberger hat auch nicht geklagt, weil er nicht blossgestellt worden ist.
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Christine Maier überzeugte uns einmal mehr. Sie hakte nach und wollte wissen,
ob bei Veröffentlichungen das Einverständnis des Betroffenen
eingeholt worden war. Nach mehrmaligem Nachfragen wurde aber offenkundig:
dass das Bild gegen den Willen des Bundespräsidenten
veröffentlicht worden ist. Die Voten der andern Teilnehmer machten deutlich,
dass die Pressefreiheit Grenzen hat und private Aufnahmen
einer Person ohne Einverständnis nicht um jeden Preis an die Öffentlichkeit
gezerrt werden können.
- Kurt Felix zitierte die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, die
nicht gross vom Ehrenkodex der Schweizer Journalisten abweichen.
Er habe selbst bei der Schweizer Illustrierten sein Veto eingelegt,
als man ihn mit seiner Frau auf dem Sofa zeigen wollte. Die SI habe sich
jedoch an die rechtlichen Bestimmungen gehalten.
Die Schweizer Illustrierte brach nicht die Regeln der
humanitäre Tradition der Journalisten in der Schweiz nicht, wie der "Blick".
- Melanie Winiger nahm ebenfalls Stellung
gegen den Tabubruch des Blicks,
- während Andreas Durisch von der
"Sonntags Zeitung" und "FACTS" die Meinung vertrat, nicht inszenierte Bilder
seien für die Öffentlichkeit wichtig, weil die Politiker die meisten
Aufnahmen inszenieren liessen.
Christine Maier moderierte mit enger Leine, als De Schepper ausweichen wollte.
Es ging um die Frage, ob Leuenberger mit einer Beschwerde Recht bekommen
hätte. Nach Peter Studer hätte er gute Chancen gehabt, durchzukommen.
Im "Club" focht der Chefredaktor mit den zwei Fluchtargumenten:
- Die Bilder fügten Leuenberger keinen Schaden zu .
- Wer sich selbst inszeniert, muss sich auch mal ein nichtinszeniertes Bild gefallen lassen.
Nach Bestimmungen des Schweizer Presserats steht aber fest, dass
wer um seiner Person willen fotografiert, abgebildet und fokussiert wird, einer
Publikation zustimmen muss. In diesem Fall hatte die betroffene Person nicht eingewilligt.
Es bestand kein öffentliches Interesse. Somit müsste dem Blick die gelbe Karte
gezeigt werden.
Fazit: Pressefreiheit ja, aber nicht um jeden Preis.
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