Rhetorik.ch

Knill+Knill Kommunikationsberatung

Knill.com

www.rhetorik.ch aktuell: (3. Mai, 2006)

Zum Tag der Pressefreiheit



Die Pressefreiheit ist ein wichtiges Gut wofür es sich lohnt, zu kämpfen. Journalisten dürfen weder eingeschüchtert, erpresst noch auf andere Art und Weise unter Druck gesetzt werden. Zahlreiche Journalisten sind fürs freie Wort eingesperrt oder getötet worden. Es ist immer ein Risiko, Unangenehmes ans Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Anderseits gibt es auch private Bereiche, die schützenswert sind. Die Thematik Pressefreiheit spielte auch eine Rolle bei der Eskalation nach Karikaturen, bei Grenzen der Kunst, oder dem Balanceakt zwischen Privatheit und Öffentlichkeit.

In der Sendung "Club" des Schweizer Fernsehens wurde am 2. Mai unter der Leitung von Christine Maier die Grenze zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz eingehend diskutiert. Der Titel der Sendung lautete:

"Auflage um jeden Preis? Politiker als Freiwild?"


Der Anlass war die Veröffentlichung einer Fotoaufnahme des Bundespräsidenten mit seiner Frau am Strand von Oman.



Für die Diskussionsrunde hatte Christine Maier auch den Chefredakteur Werner de Schepper des "Blicks" eingeladen. Die Blick Zeitung hatte die Aufnahme eines Gymnasiasten ohne Einwilligung des Bundespräsdidenten publiziert. Der jugendliche Paparazzi erhielt vom Blick 1000 Franken. Chefredaktor de Schepper argumentierte geschickt. Er bestritt die Runde mit der These,

bei der Veröffentlichung von privaten Aufnahmen sei nur entscheidend, ob das Bild die betroffene Person schädige oder nicht.


Mit diesem Argument gelang es ihm vorerst, von den rechtlichen Fragen abzulenken Schepper untermauerte sein Argument:

Der Bundespräsident kam doch gut weg! Die Aufnahme war wohlwollend. Leuenberger hat auch nicht geklagt, weil er nicht blossgestellt worden ist.


Christine Maier überzeugte uns einmal mehr. Sie hakte nach und wollte wissen, ob bei Veröffentlichungen das Einverständnis des Betroffenen eingeholt worden war. Nach mehrmaligem Nachfragen wurde aber offenkundig: dass das Bild gegen den Willen des Bundespräsidenten veröffentlicht worden ist. Die Voten der andern Teilnehmer machten deutlich, dass die Pressefreiheit Grenzen hat und private Aufnahmen einer Person ohne Einverständnis nicht um jeden Preis an die Öffentlichkeit gezerrt werden können.

  • Kurt Felix zitierte die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, die nicht gross vom Ehrenkodex der Schweizer Journalisten abweichen. Er habe selbst bei der Schweizer Illustrierten sein Veto eingelegt, als man ihn mit seiner Frau auf dem Sofa zeigen wollte. Die SI habe sich jedoch an die rechtlichen Bestimmungen gehalten. Die Schweizer Illustrierte brach nicht die Regeln der humanitäre Tradition der Journalisten in der Schweiz nicht, wie der "Blick".
  • Melanie Winiger nahm ebenfalls Stellung gegen den Tabubruch des Blicks,
  • während Andreas Durisch von der "Sonntags Zeitung" und "FACTS" die Meinung vertrat, nicht inszenierte Bilder seien für die Öffentlichkeit wichtig, weil die Politiker die meisten Aufnahmen inszenieren liessen.
Christine Maier moderierte mit enger Leine, als De Schepper ausweichen wollte. Es ging um die Frage, ob Leuenberger mit einer Beschwerde Recht bekommen hätte. Nach Peter Studer hätte er gute Chancen gehabt, durchzukommen. Im "Club" focht der Chefredaktor mit den zwei Fluchtargumenten:
  • Die Bilder fügten Leuenberger keinen Schaden zu .
  • Wer sich selbst inszeniert, muss sich auch mal ein nichtinszeniertes Bild gefallen lassen.
Nach Bestimmungen des Schweizer Presserats steht aber fest, dass wer um seiner Person willen fotografiert, abgebildet und fokussiert wird, einer Publikation zustimmen muss. In diesem Fall hatte die betroffene Person nicht eingewilligt. Es bestand kein öffentliches Interesse. Somit müsste dem Blick die gelbe Karte gezeigt werden.

Fazit: Pressefreiheit ja, aber nicht um jeden Preis.


Rhetorik.ch 1998-2012 © K-K Kommunikationsberatung Knill.com