Gerade vor einer Woche wurde in Deutschland von Horst Köhler ein Websperrengesetz
unterschrieben. Das Gesetz beunruhigt, denn weder Privatpersonen, Verbraucherschützer oder Journalisten können
die Rechtmässigkeit einer konkreten Sperrung überprüfen. Die Prozesse von Websperren und
dem Ausschalten des Domainnames sind verschieden, doch im Prinzip sind beide geeignet, ohne richterliche Verfügung
und unabhängiger Überprüfung, eine Webseite vom Netz zu nehmen:
Prozess | Was passiert? | Beispiel Gesetz, das das ermöglicht
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Abschalten des Domainnamens:
| Die Seite ist zwar noch auf dem Server,
aber nicht mehr erreichbar, weil die Registrierfirma
den Namen löscht.
Wie man im Falle von Cryptome sieht, wir temporär zwar eine
Alternativ Seite
zur Verfügung gestellt, bis die Sache geklärt ist.
Tatsache ist jedoch, dass die ursprüngliche Seite weg vom Fenster ist.
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Digital Millenium Copyright Act
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Websperren: |
Die Seite ist immer noch online, aber vom Land mit dem Gesetz
nicht mehr erreichbar, weil umgeleitet. (Mittels Proxy Servern kann die
Seite immer noch gesehen werden) Ein Kabarettist hat die Situation
einmal so umschrieben: "eine Frau wird am Strassenrand vergewaltigt.
Ein Polizist kommt und hält ein Schild davor, auf dem steht:
'Nicht hinsehen, bitte weitergehen'. "
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Gesetz zur Bekämpfung der
Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen"
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Die Registrierfirma "Network Solutions" handelt nach dem Digital Millennium Copyright Act.
Das Gesetz ist vor allem umstritten, weil Schritte ohne Gerichtsurteil eingeleitet werden können.
Im Cryptome Fall müsste man zuerst auch abklären, ob die Publikation des
Dokumentes eine Urheberrechtsverletzung ist, denn die Firma Microsoft verkauft das Dokument nicht.
Ein Jurist könnte argumentieren, dass die Weiterverbreitung keine Urheberverletzung ist.
Eine Verhinderung der Publikation hat definitiv nicht funktioniert. Innert Stunden nach der Sperrung sind
Seiten eingesprungen, wie zum Beispiel Wikileaks.
Quellen:
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