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Das Original
von Franz Hohler ist im 'Nebelspalter', 14/1969,
erschienen. Wir können den
Originaltext von Hohler leider
hier nicht aufführen, denn
das Auge eines Juristen mit zu eng geschnalltem Gürtel und
Haaren auf den Zähnen würde uns sonst einen Stock zwischen
die Beine werfen. So ein R(h)einfall .
Wer muss bei solchen lächerlichen Eiertänzen
den Kopf hinhalten? Die Schweizer Kultur und zum Teil die Redefreiheit.
Wer muss in den sauren Apfel beissen? Der Leser und Internetbenutzer.
Es ist an der Zeit kurzsichtigen Juristen das Pferd
unter dem Sattel wegzuschiessen. Die Verlage sägen sich mit
solchen Spiesserein nur den Ast ab, auf dem sie sitzen. Es ächst im
Gebälk der Vernunft, wenn das Zitieren von
einzelnen Abschitten (mit Autor- und genauer Quellenangabe) zu einem
heissen Eisen wird. Wieviel darf denn zitiert werden? Ein Abschnitt, ein
Satz oder muss sogar eine einzigartige Wortkombination durch das "multimedia
copyright clearance center" gewürgt werden? Dutzende von Arbeiten
und wissenschaftliche Abhandlungen, die Abschnitte von Autoren analysieren
und vergleichen, müssten da vor die Hunde gehen.
Der Leser wird auch bald nicht mehr grosse Sprünge machen, und
Autoren werden im eigenen Blut ertränkt, wenn die Denkblase
einzelner Juristen zu einem Wasserkopf anschwillt. Kleinkrämerische
Amtsschimmel sollten sich diesen Text von Hohler zu Herzen nehmen.
Was sagt Hohler doch im zweiten (nun ausgeschnittenen Teil):
"Die Zeit ist gekommen, wo man den Heiligenschein
der Verwaltung einmal auf Herz und Nieren prüfen
sollte. Die Milch der frommen Denkungsart hat
bisher nur leeres Stroh gedroschen, obwohl sie am
längeren Hebelarm sitzt."
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