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www.rhetorik.ch aktuell: (16. Apr, 2015)

Nerverei von Intrum Justitia

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Intrum Justitia ist eine Firma, die Zahlungen eintreibt. Man nennt dies heute Debitorenmanagement. Auf Wikipedia wird auf die zweifelhafen Machenschaften der Firma hingewiesen:

Die Firma Intrum Justitia ist in der Schweiz verschiedentlich in Kritik geraten, da die von der Firma von den Schuldnern verlangten Beträge gerichtlich nicht durchsetzbar sind. Dabei handelt es sich um Verzugsschaden nach Art. 106 OR, der verlangt wird, sowie um Rechtsberatungskosten. Diese Kosten müssen gesetzlich vom Schuldner nicht bezahlt werden, obwohl dies die Firma Intrum Justitia verlangt. Nur die 5% Verzugszins sind gesetzlich zu bezahlen]. Auch gab es verschiedene Klagen, wonach wegen Recherchefehlern Inkassoverfahren gegen die falschen Personen eröffnet wurden. Auch der schweizerische Verband der Inkassogesellschaften steht in Kritik (VSI), weil diese die rechtswidrige Verzugsschadentabelle den Inkassogesellschaften vorschlägt und weil der Präsident des Verbandes der aktuelle Managing Direktor der Intrum Justitia ist.
Hier ist eine Selfhilfegruppe, die gegen das fiese Geschäft zum Thema hat.

Die Masche ist einfach und billig: man schickt Webseiten oder Blog Betreibern Rechnungen mit Forderungen, für Bildchen auf Webseiten zu zahlen. Die beanstandeten Links sind dabei offensichtlich von einem automatischen Programm zusammengestellt worden. Wir wurden seit Monaten von dieser Firma mit Zahlungsaufforderungen belästigt. Dies ist nicht das erste Mal, es passiert seit Jahren. In diesem Fall wurde aber gar eine Betreibungsverfahren eingeleitet. Das Portal ch.ch gibt eine Anleitung, was man in einem solchen Fall machen muss: einen Rechtsvorschlag erhoben und mit einem Brief antworten, wenn die Forderungen nicht gerechtfertigt sind. Die Briefe sind offensichtlich Massenbriefe. Die Geldforderungen fluktuierten bei uns von 3000 bis zu 7152.70 Franken. In keinem der Briefe wurde auf den Fall selbst Bezug genommen. Aus unserer Sicht ist das Abmahnverhalten unzulässig und missbräuchlich.


Indizien für unlautere Forderungen sind auf dieser Seite zusammengestellt: Die Masche könnte im Allgemeinen erfolgreich sein, denn ein Betreibungsverfahren wird registriert, sodass die Meisten einfach zahlen. Uns sind persönlich Fälle bekannt, wo die Leute gezahlt haben.
Interessant sind in unserem Fall die Zahlungsfluktuationen. Das könnte damit zu tun haben, dass bis zu einem Wert von 5000 Franken das Friedensgericht, für Fälle von höhrerem Wert das Amtsgericht zuständig ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass die 5000 Franken Forderung als rechtswidrig gilt und deshalb fallengelassen wurde.

Wir haben den Fall dokumentiert (unten sind nur zwei Beispiele von Mahnbriefen) und werden den weiteren Verlauf der Nötigungen hier aufzeichnen. Vor allem wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde.

Link: Fair Use.

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