Intrum Justitia ist eine Firma,
die Zahlungen eintreibt. Man nennt dies heute Debitorenmanagement.
Auf
Wikipedia wird auf die
zweifelhafen Machenschaften der Firma hingewiesen:
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Die Firma Intrum Justitia ist in der Schweiz verschiedentlich in
Kritik geraten, da die von der Firma von den Schuldnern verlangten
Beträge gerichtlich nicht durchsetzbar sind. Dabei handelt es
sich um Verzugsschaden nach Art. 106 OR, der verlangt wird, sowie um
Rechtsberatungskosten. Diese Kosten müssen gesetzlich vom Schuldner
nicht bezahlt werden, obwohl dies die Firma Intrum Justitia verlangt.
Nur die 5% Verzugszins sind gesetzlich zu bezahlen]. Auch gab
es verschiedene Klagen, wonach wegen Recherchefehlern Inkassoverfahren
gegen die falschen Personen eröffnet wurden. Auch der schweizerische
Verband der Inkassogesellschaften steht in Kritik (VSI), weil diese
die rechtswidrige Verzugsschadentabelle den Inkassogesellschaften
vorschlägt und weil der Präsident des Verbandes der aktuelle
Managing Direktor der Intrum Justitia ist.
Hier ist eine Selfhilfegruppe, die
gegen das fiese Geschäft zum Thema hat.
Die Masche ist einfach und billig: man schickt
Webseiten oder Blog Betreibern Rechnungen mit Forderungen, für Bildchen auf Webseiten
zu zahlen. Die beanstandeten Links sind dabei offensichtlich von einem automatischen
Programm zusammengestellt worden.
Wir wurden seit Monaten von dieser Firma mit Zahlungsaufforderungen
belästigt. Dies ist nicht das erste Mal, es passiert seit Jahren. In diesem Fall wurde aber gar
eine Betreibungsverfahren eingeleitet. Das
Portal ch.ch gibt eine Anleitung, was man in einem solchen Fall machen muss:
einen Rechtsvorschlag erhoben und mit einem Brief antworten, wenn die
Forderungen nicht gerechtfertigt sind.
Die Briefe sind offensichtlich Massenbriefe. Die Geldforderungen fluktuierten bei uns von
3000 bis zu 7152.70 Franken. In keinem der Briefe wurde auf den Fall selbst Bezug genommen.
Aus unserer Sicht ist das Abmahnverhalten unzulässig und missbräuchlich.
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Indizien für unlautere Forderungen sind
auf dieser Seite
zusammengestellt:
- Die Abmahnung ist automatisch generiert, was auf eine Massenabmahnung hinweist.
- Vor allem die Liste der beanstandeten Punkte ist inkonsistent.
- Es fehlen Angeben über den Urheber der Bilder (in unserem Fall waren es ausschliesslich
kleiner Thumbnails von der Grösse gebraucht worden, die Google als Vorschau liefert.
- Die Rechnungen sind überzogen. In unserem Fall wurde Pauschal einfach einmal 5000 Franken
dazugefügt.
- Es wird auf keiner Weise auf Korrespondenz eingegangen.
Nur auf Zahlung wird gedrängt. So wird auch
mit Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit gedroht.
- Die Briefe sind nicht von einer Person signiert. Auch das weist auf eine Massenabmahnung hin.
(Das hat sich interessanterweise im letzten Brief unten geändert). (Siehe unten)
Die Masche könnte im Allgemeinen erfolgreich sein, denn ein Betreibungsverfahren wird registriert, sodass die
Meisten einfach zahlen. Uns sind persönlich Fälle bekannt, wo die Leute gezahlt haben.
Interessant sind in unserem Fall die Zahlungsfluktuationen. Das könnte damit zu tun haben, dass
bis zu einem Wert von 5000 Franken das Friedensgericht, für Fälle von höhrerem
Wert das Amtsgericht zuständig ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass die 5000 Franken Forderung
als rechtswidrig gilt und deshalb fallengelassen wurde.
Wir haben den Fall dokumentiert (unten sind nur zwei Beispiele von Mahnbriefen) und werden den
weiteren Verlauf der Nötigungen hier aufzeichnen. Vor allem wenn es zu einem
Gerichtsverfahren kommen würde.
Link:
Fair Use.