Das Urheberrecht kennt die Klausel
"Fair Use".
Im Wesentlichen sagt dies, dass eine kostenlose Verwendung von urhebergeschütztem Material
akzeptabel ist, wenn die folgenden vier Kriterien erfüllt sind:
- Der Gebrauch ist nicht gewerbsmässig.
- Die Art des Werks ist eher faktenbasiert.
- Der Umfang des Auszugs ist im Verhältnis zum ganzen Werk klein.
- Die Veröffentlichung des Auszugs schadet dem Urheber nicht.
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So ist das etwa im US Copyright unter Titel 107 formuliert:
(Quellen:
"Fair Use" [PDF]
Stanford Seite,
Wikipedia).
Im Deutschen Raum wird die Klausel offensichtlich honoriert aber von Gerichten in jedem Fall
einzeln entschieden. Die deutsche Version von Youtube empfiehlt die Regeln global, auch im Deutschen Bereich
von
Youtube.
("Werk" steht dabei für einen "einzelnen Song", "ein Buch", "ein Artikel", ein "Photo" oder "ein Film"
und natürlich nicht für das Gesamtwerk).
Nach US copyright ist der Zweck der "Fair Use" Klausel
die "Entwicklung der Wissenschaft und der Künste". Es erlaubt einem
Wissenschaftler etwa, einen Abschnitt aus einem kommerziell verkauften Buch zu
zitieren, oder einem Künstler
mittels Abwandlung, Parodie oder Vermischung von anderen Ideen,
neue Ideen zu schaffen. Es hilft auch bei der
Katalogisierung: damit man nach Bilder, Text oder Video suchen kann, braucht es Datenbanken,
die Kleinversionen oder Ausschnitte speichern.
Im
Lehrbereich etwa erlaubt es für Präsentationszwecke etwa Material zu verwenden, ohne zu fragen.
Natürlich dürfte ein Professor nicht eine Kopie eines Buches an die Studenten abgeben. Das wäre
ein offensichtlicher Verstoss gegen "Fair Use" (zwei Punkte 3) und 4) sind verletzt). Mehr Beispiele sind auf
dieser Seite.
Ähnlich wie die Regel, dass Allgemeinwissen oder Vokabular nicht unter Markenrecht geschützt werden kann,
oder allgemeine Verfahren wie das Brotschneiden nicht patentiert werden können, so sind auch die
"Fair Use" Regeln keine scharfe Regeln und zum Teil auch umstritten.
Weil der Gebrauch von elektronischen Medien noch relativ neu sind, pendelt sich das Medienrecht in diesem
Bereich immer noch ein. Auch in anderen Bereichen brauchte das Zeit: etwa im Gebrauch von Photokopiermaschinen,
dem Kopieren von Songs von CD auf Computer etc.
Es geht um die Balance, den Urheber von Information wie
Journalist, Musiker, Maler, Filmschaffenden, Fotografen, Illustrator, Autor, Erfinder oder Wissenschaftler
zu schützen, andererseits, die Weiterverbreitung von Information und das Lehren, Verformen, Katalogisieren,
Verbessern, das Zitieren oder die Promotion von Information zu erlauben.
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In vielen Fällen ist dies nicht komplementär. Die meisten kreativ Schaffenden
sind froh, wenn sie zitiert, wenn ihr Werk verbreitet wird. Eine Fotograf, dessen Fotos sich
im Lauffeuer auf Blogs, Facebook, und Webseiten verbreitet, erwirbt sich einen Ruf und kann
den Verkauf von anderen Bildern ankurbeln.
Virale Fotos eines Fotographen machen dessen Werk noch wertvoller.
Natürlich muss der Fotograf von Drittpersonen, die Geld mit der Foto machen,
genügend kompensiert werden.
Wir werden regelmässig wegen Inhalten auf rhetorik.ch angeschrieben.
Wenn ein Fotograph, Künstler oder Journalist denkt, dass der Gebrauch des Materials nicht
adequat ist, dann ist es auch schon vorgekommen, dass das jeweilige Dokument
gelöscht wurde. Es gab aber auch unsinnige Anfragen, wie Forderungen zum
Gebrauch des Bildchens, das rechts von Nella Martinetti zu sehen ist.
Das Bild war damals, als Nella Martinetti starb, weit verbreitet. Beispiele:
Suedostschweiz.ch, oder
20 Min, oder
Der Bund.
Auf der Google Bildsuche ist das Bild im 809x641 bis 463x347 Pixel Vormat sehr verbreitet.
Das Google Vorschaubildchen hat eine Grösse von 252x200 und ist nur
etwas kleiner als der von uns verwendete Ausschnitt. Die Art mit der die Forderung gekommen ist,
macht deutlich, dass Roboter das Web nach Bildern durchsuchen und nach ähnlichen Bildern
Ausschau halten, ohne auf die Art der Webseite, oder die Grösse des Bildes zu schauen.
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273x243 Pixel Nella Martinetti
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Wir denken, dass der Gebrauch des Bildes die Kriterien von "Fair Use" erfüllen.
Es ist nur eine Kleinversion des Bildes, der Gebrauch schadet weder dem Fotografen
noch der Firma die das Bild verkauft. Nella Martinetti war eine wichtige öffentliche Person,
Rhetorik.ch ist non-Profit, wir schalten keine Werbung, die Seite verdient also Null Rappen.
Die Rhetorik Seiten sammelt Information die zum Wissen im Umfeld von Rhetorik
beitragen und deren Fallbeispiele längerfristigen Lehrwert haben sollen.
Präzedenzfälle gibt es noch wenige. Wir sind mit mehreren Webseiten schon seit 17
Jahren auf dem Web (rhetorik.ch und rheinfall.com starteten 1998).
Es scheint selten der Fall zu sein, dass Betreibern von non-Profit Webseiten die zur
Förderung oder dem Sammeln von Fachwissen angelegt sind, gerichtlich belangt werden.
Im Disputfall werden Anwälte oder Richter entscheiden.
Wir sind etwa einmal von einer Drittperson vor Gericht gezogen worden, weil die Person
auf die Entfernung einer Information gedrängt hatte, was wir verweigert hatten.
Das Gericht hatte damals zu unseren Gunsten entschieden.
Jeder Fall wird auch in der Zukunft Auswirkungen auf die Medienlandschaft und das Bildungswesen
in der Schweiz haben. Im Deutschsprachigem Raum ist die Situation weniger klar geregelt als im
Angelsächsischen Bereich.
Übrigens, das Martinetti Bild ist vom Fotografen
Steffen Schmidt. Wenn man nach dem Bild
auf Google sucht, kommt diese Auswahl für die
Nella Martinetti Bilder: