Eine Sensation: F1 Boss Max Mosley hat vor einem
französischen Gericht erreicht, dass die Suchmaschine
Google keine Links mehr anzeigen darf, die auf Seiten hinweisen
die ihn beim Sado-Maso Sex zeigen. Das ist ein
einmaliger Fall. Natürlich kann der Video und die Fotos
immer noch gefunden werden.
Die Nachricht hat aber die Nachfrage nach den Videos noch mehr erhöht.
Die Anzahl Seiten, auf denen die Videos und Bilder erreichbar sind,
haben sich gar vermehrt.
Seiten wie
liveleak
haben gar ganze Linkbatterien, auf denen man direkt auf die Bilder
zugreifen muss.
Ganz nach
Streisand Effekt. Der Video ist immer noch auf
Youtube erreichbar. Auch in den USA
oder in der Schweiz
bringt eine Google Suche immer noch die relevanten Links.
Mosley hatte schon die
Bild eingeklagt.
Der Suchmaschinenkonzern müsse es künftig unterlassen,
die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte
das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten den
73-Jährigen schwer in seiner Intimsphäre, sagte die
Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die
Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, werde ein
Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen
das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich.
In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, dass die Bilder in
irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten,
betonte Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung
der Fotos untersagt - und nicht, wie sonst bei ähnlichen Verfahren
üblich, das Verbot auf einen bestimmten Kontext oder einen bestimmten
Link beschränkt. Anwältin sieht "Meilenstein"
Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt,
damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über
die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu
verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht
bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige
Rechtsverstösse zu vermeiden. Die Pressekammer äusserte
sich nicht dazu, wie Google das Urteil technisch umsetzen soll. Bei
früheren Verhandlungsterminen hatte die Richterin aber etwa
eine Filtersoftware ins Spiel gebracht. Google wehrt sich dagegen und
kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine #Zensurmaschine".