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www.rhetorik.ch aktuell: (23. Jan, 2014)

Links zu Mosley Sex Videos verboten

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Direct Media Links: Webm, Ogg Quicktime.
Eine Sensation: F1 Boss Max Mosley hat vor einem französischen Gericht erreicht, dass die Suchmaschine Google keine Links mehr anzeigen darf, die auf Seiten hinweisen die ihn beim Sado-Maso Sex zeigen. Das ist ein einmaliger Fall. Natürlich kann der Video und die Fotos immer noch gefunden werden. Die Nachricht hat aber die Nachfrage nach den Videos noch mehr erhöht. Die Anzahl Seiten, auf denen die Videos und Bilder erreichbar sind, haben sich gar vermehrt. Seiten wie liveleak haben gar ganze Linkbatterien, auf denen man direkt auf die Bilder zugreifen muss. Ganz nach Streisand Effekt. Der Video ist immer noch auf Youtube erreichbar. Auch in den USA oder in der Schweiz bringt eine Google Suche immer noch die relevanten Links. Mosley hatte schon die Bild eingeklagt.


Futurezone:
Der Suchmaschinenkonzern müsse es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten den 73-Jährigen schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, werde ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, dass die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten, betonte Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung der Fotos untersagt - und nicht, wie sonst bei ähnlichen Verfahren üblich, das Verbot auf einen bestimmten Kontext oder einen bestimmten Link beschränkt. Anwältin sieht "Meilenstein" Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige Rechtsverstösse zu vermeiden. Die Pressekammer äusserte sich nicht dazu, wie Google das Urteil technisch umsetzen soll. Bei früheren Verhandlungsterminen hatte die Richterin aber etwa eine Filtersoftware ins Spiel gebracht. Google wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine #Zensurmaschine".

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