|
Nachtrag vom 14. Januar, 2009, Volksmotion
Eine Volksmotion verlangt eine Anpassungen des Spitalgesetzes um
zukünftig solche Krisen zu verhindern.
1. Zusammensetzung des Spitalrates: Der Spitalrat setzt sich heute
aus fünf Mitgliedern zusammen, davon ist die zuständige
Regierungsrätin die einzige, die im Kanton Schaffhausen wohnt. Auf
Grund der Willensäusserung von vielen Schaffhauserinnen und
Schaffhausern und der veröffentlichten Leserbriefe sollte
die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mehrzahl der
Mitglieder im Einzugsgebiet der Spitäler Schaffhausen wohnhaft sein.
Wir beantragen die Ergänzung von Art. 13: #Die Präsidentin
bzw. der Präsident und die Mehrzahl der Mitglieder müssen
zum Zeitpunkt der Wahl im Einzugsgebiet der Spitäler Schaffhausen
wohnhaft sein".
2. Fachliche Kompetenz:
Die heutige Gesetzgebung verlangt, dass der
Spitalrat aus fünf nach fachlichen Kriterien ausgewählten
Mitgliedern besteht. Dies ist heute nur teilweise der Fall. So fehlt
in diesem Gremium insbesondere ein Arzt. Auch dieses Manko wird von
weiten Teilen der Bevölkerung nicht verstanden. Für das oberste
Führungsorgan der Spitäler Schaffhausen ist es unabdingbar, dass
für die Entscheidungsfindung alle Aspekte des komplexen Betriebes
berücksichtigt werden. Zum sog. Kerngeschäft eines Spitals
gehören neben der Pflege insbesondere das ärztliche Können
und Handeln. Die Bedeutung dieser Tatsache ist bei der Freistellung des
Chefarztes der Chirurgie deutlich zum Ausdruck gekommen. Mit dem jetzigen
Zustand wird der in Art. 1 des Spitalgesetzes festgelegte Zweck, der
eine bedarfsgerechte qualitativ gute Spitalversorgung festschreibt,
nicht erfüllt. Deshalb sollte für die Erarbeitung der
Entwicklungsziele und die Festlegung der Spitalorganisation mindestens
ein vom Spital unabhängiger Arzt im Spitalrat vertreten sein.
Wir beantragen eine weitere Ergänzung von Art 13:" Mindestens
ein Sitz des Spitalrates ist durch einen vom Kanton unabhängigen
Arzt zu besetzen."
3. Rechnungsführung
Der Spitalrat hat sich bei seinen
Erklärungen zu den getroffenen Massnahmen immer auf die hohen
Betriebskosten der Spitäler Schaffhausen berufen. Der Spitalrat
hat darauf hingewiesen, dass gespart werden müsse und hat so seine
Massnahmen, seine Eingriffe verteidigt. Für das Kantonsspital
liegen Vergleichszahlen mit anderen Spitälern vor. Es sind die
sog. #Fallkosten". Es fragt sich aber - und es nicht auszuschliessen
- ob die ausgewiesenen Fallkosten der Realität entsprechen.
Art 22. des Spitalgesetzes schreibt die Art der Rechnungsführung
vor. In der Praxis wird dabei mit den Kosten pro Fall operiert. Dies
betrifft nach heute geltender Berechnungsmethode nur die Kosten für
die stationäre Behandlung. Der Anteil der ambulanten Behandlung nimmt
jedoch laufend zu. Damit nimmt auch die Bedeutung der Kostenaufteilung auf
stationäre und ambulante Leistungen zu. In vielen Bereichen ist eine
solche Aufteilung äusserst schwierig (Notfallstation, Tagesklinik,
Verwaltung usw.) Für die Aufteilung gibt es verschiedene Methoden.
Teilweise basieren sie auf dem Umlageverfahren mit Schlüsselzahlen.
Vergleichbare Resultate von verschiedenen Spitälern sind heute
noch mit grösster Skepsis zu interpretieren. Es ist denkbar,
dass die ermittelten Kosten für stationäre Patienten zu
hoch und diejenigen für ambulante Leistungen zu gering angesetzt
wurden. Dadurch wären die Fallkosten zu hoch. Wir hätten dann
eine Quersubventionierung und eine Kostenverschiebung von ambulant
zu stationär, die zu falschen Schlüssen führt.
Ueber die Kostendeckung im ambulanten Bereich finden sich in der
Jahresrechnung keine Angaben. Um klare, transparente Grundlagen zu
schaffen, verlangen wir, dass grundlegende Kenndaten mit Angaben
über die gewählte Methoden und die Umlageschlüssel im
Jahresbericht publiziert werden. Auf allfällige Änderungen der
Methode resp. Umlageschlüssel ist hinzuweisen. Wir beantragen
die Ergänzung von Artikel 22: Die wichtigsten Kenndaten sind
unter Angabe der Berechnungsmethode und der Umlageschlüssel im
Jahresbericht zu publizieren. Auf Änderungen in der Methode und
der Umlageschlüssel ist hinzuweisen.
|
Radio Munot über die Volksmotion
|