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www.rhetorik.ch aktuell: (06. Jan, 2009)

Nachlese zur Führungskrise

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Die Vorkommnisse der Führungskrise kann in unserem Protokoll detailliert nachgelesen werden. Auch im Jahresrückblick der SN war die Führungskrise im Kantonsspital ein Thema. Hier ist eine Nachlese:

In meinen Abklärungen für eine Nachlese der Führungskrise im Kantonsspital wollte ich zuerst bewusst das Gespräch mit einem Vertreter dem vorübergehenden Führungsteam führen. Wie beim ersten Beitrag ging es mir darum, immer beide Seiten zu Wort kommen zu lassen. In der Nachlese stellte ich fest, dass auf der obersten Führungsebene gemäss Medienprotokollen zu viele Ungereimtheiten unter den Teppich gekehrt werden könnten.

Mich beschäftigten folgende offene Fragen oder Ungereimtheiten:
  • Ungereimtheit Nr 1: Weshalb erfolgte keine Ausschreibung der neuen Stelle?
  • Ungereimtheit Nr 2: Weshalb hatte die oberste Führungsebene einseitig das Stillhaltabkommen gebrochen?
  • Ungereimtheit Nr 3: Dürfen noch kritische Fragen gestellt werden oder stört es den Frieden, wenn bestehende Mängel beim Namen genannt werden?
  • Ungereimtheit Nr 4: Die Medien wurden immer noch als Sündebock hingestellt. Ohne die Wächterfunktion der Schaffhauser Nachrichten wäre es jedoch nie zu den personellen Bereinigungen gekommen.
  • Ungereimtheit Nr 5: Werden die Zahlen über die Folgekosten noch offen gelegt?
  • Ungereimtheit Nr 6: War die Gesundheitsdirektorin im Zusammenhang mit der offensichtlichen Krise tatsächlich tätig?
Im Zusammenhang mit den Beschönigungen vor während und nach der Führungskrise fand ich eine Aussage, die zur Nachlese passt:

"Das Beschönigen wollen viele nicht mehr haben. Nicht in der Politik und nicht in der Wirtschaft."


Das Zitat stammt von Miriam Merkel, Professorin für Corporate Communication und geschäftsführende Direktorin am Institut für Medien - und Kommunikationsmanagement an der Universität St. Gallen.

Deshalb fand ich es richtig - als unabhängiger, neutraler Beobachter - die vorhandenen Ungereimtheiten bewusst offen zu legen. Hätte ich nämlich als Berater ein Mandat gehabt - oder wäre ich von irgend einer der beteiligten Parteien oder Akteuren einen Auftrag gehabt, hätte ich die Beschönigungen nicht beim Namen nennen dürfen. Ich bin mir bewusst, dass es für gewisse Akteure unverständlich ist, wenn jemand aus purem Interesse an Kommunikationsabläufen bei Krisensituationen d.h. aus Interesse an der Sache für eine Führungskrise so viel Zeit aufwendet und die Vorkommnisse laufend protokolliert und analysiert.




Nachtrag vom 14. Januar, 2009, Volksmotion

Eine Volksmotion verlangt eine Anpassungen des Spitalgesetzes um zukünftig solche Krisen zu verhindern.

1. Zusammensetzung des Spitalrates: Der Spitalrat setzt sich heute aus fünf Mitgliedern zusammen, davon ist die zuständige Regierungsrätin die einzige, die im Kanton Schaffhausen wohnt. Auf Grund der Willensäusserung von vielen Schaffhauserinnen und Schaffhausern und der veröffentlichten Leserbriefe sollte die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mehrzahl der Mitglieder im Einzugsgebiet der Spitäler Schaffhausen wohnhaft sein. Wir beantragen die Ergänzung von Art. 13: #Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mehrzahl der Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Wahl im Einzugsgebiet der Spitäler Schaffhausen wohnhaft sein".

2. Fachliche Kompetenz: Die heutige Gesetzgebung verlangt, dass der Spitalrat aus fünf nach fachlichen Kriterien ausgewählten Mitgliedern besteht. Dies ist heute nur teilweise der Fall. So fehlt in diesem Gremium insbesondere ein Arzt. Auch dieses Manko wird von weiten Teilen der Bevölkerung nicht verstanden. Für das oberste Führungsorgan der Spitäler Schaffhausen ist es unabdingbar, dass für die Entscheidungsfindung alle Aspekte des komplexen Betriebes berücksichtigt werden. Zum sog. Kerngeschäft eines Spitals gehören neben der Pflege insbesondere das ärztliche Können und Handeln. Die Bedeutung dieser Tatsache ist bei der Freistellung des Chefarztes der Chirurgie deutlich zum Ausdruck gekommen. Mit dem jetzigen Zustand wird der in Art. 1 des Spitalgesetzes festgelegte Zweck, der eine bedarfsgerechte qualitativ gute Spitalversorgung festschreibt, nicht erfüllt. Deshalb sollte für die Erarbeitung der Entwicklungsziele und die Festlegung der Spitalorganisation mindestens ein vom Spital unabhängiger Arzt im Spitalrat vertreten sein. Wir beantragen eine weitere Ergänzung von Art 13:" Mindestens ein Sitz des Spitalrates ist durch einen vom Kanton unabhängigen Arzt zu besetzen."

3. Rechnungsführung Der Spitalrat hat sich bei seinen Erklärungen zu den getroffenen Massnahmen immer auf die hohen Betriebskosten der Spitäler Schaffhausen berufen. Der Spitalrat hat darauf hingewiesen, dass gespart werden müsse und hat so seine Massnahmen, seine Eingriffe verteidigt. Für das Kantonsspital liegen Vergleichszahlen mit anderen Spitälern vor. Es sind die sog. #Fallkosten". Es fragt sich aber - und es nicht auszuschliessen - ob die ausgewiesenen Fallkosten der Realität entsprechen. Art 22. des Spitalgesetzes schreibt die Art der Rechnungsführung vor. In der Praxis wird dabei mit den Kosten pro Fall operiert. Dies betrifft nach heute geltender Berechnungsmethode nur die Kosten für die stationäre Behandlung. Der Anteil der ambulanten Behandlung nimmt jedoch laufend zu. Damit nimmt auch die Bedeutung der Kostenaufteilung auf stationäre und ambulante Leistungen zu. In vielen Bereichen ist eine solche Aufteilung äusserst schwierig (Notfallstation, Tagesklinik, Verwaltung usw.) Für die Aufteilung gibt es verschiedene Methoden. Teilweise basieren sie auf dem Umlageverfahren mit Schlüsselzahlen. Vergleichbare Resultate von verschiedenen Spitälern sind heute noch mit grösster Skepsis zu interpretieren. Es ist denkbar, dass die ermittelten Kosten für stationäre Patienten zu hoch und diejenigen für ambulante Leistungen zu gering angesetzt wurden. Dadurch wären die Fallkosten zu hoch. Wir hätten dann eine Quersubventionierung und eine Kostenverschiebung von ambulant zu stationär, die zu falschen Schlüssen führt. Ueber die Kostendeckung im ambulanten Bereich finden sich in der Jahresrechnung keine Angaben. Um klare, transparente Grundlagen zu schaffen, verlangen wir, dass grundlegende Kenndaten mit Angaben über die gewählte Methoden und die Umlageschlüssel im Jahresbericht publiziert werden. Auf allfällige Änderungen der Methode resp. Umlageschlüssel ist hinzuweisen. Wir beantragen die Ergänzung von Artikel 22: Die wichtigsten Kenndaten sind unter Angabe der Berechnungsmethode und der Umlageschlüssel im Jahresbericht zu publizieren. Auf Änderungen in der Methode und der Umlageschlüssel ist hinzuweisen.


Radio Munot über die Volksmotion


Nachtrag vom 5. März; Die Volksmotion ist eingereicht worden. Sie verlangt, dass der Spitalrat in der Mehrzahl aus Mitgliedern aus dem Einzugsgebiet von Schaffhausen bestehen muss und die wichtigsten Kennzahlen des Spitals publiziert werden müssen.



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