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www.rhetorik.ch aktuell: (17. Apr, 2007)

Medienfreiheit versus Geheimhaltung

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Das Militärgericht in St. Gallen hat drei wegen der CIA-Fax-Affäre angeklagten Journalisten des "SonntagsBlicks" von Schuld und Strafe freigesprochen. Die Journalisten bekommen eine Entschädigung.

Die Journalisten hatten am 8. Januar 2006 ein der Redaktion zugespieltes Fax publiziert. Dieses Fax war am 15. November 2005 vom ägyptischen Aussenministerium an die Botschaft in London gesandt worden. Der Strategischen Nachrichtendienst hatte ihn abgefangen. Darin wird die Existenz von CIA-Geheimgefängnissen in Europa für Gefangene aus Irak und Afghanistan bestätigt.


Jost Grenacher und Grotz
Beat Jost, Christoph Grenacher und Sandro Brotz
Der Sonntagblick veröffentlichte das Dokument. Der Auditor forderte Geldstrafen, weil militärische Geheimnisse verletzt worden seien. Der frühere Chefredaktor Christoph Grenacher, der eine Schlüsselrolle übernommen haben soll, sollte dabei zu einer Busse von 90 Tagessätzen an 440 Franken verurteilt werden. Für die beiden Journalisten Sandro Brotz und Beat Jost, waren Geldbussen zu je 60 Tagessätzen an 210 Franken gefordert worden.


Die Öffentlichkeit wurde von der Befragung der Zeugen ausgeschlossen. Die Aussagen von Geheimdienstchef Hans Wegmüller und Jürg Kürsener, beträfen auch den Geheimdienst, und dies sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, befand das Gericht.

Eine der Hauptfragen blieb ungeklärt: Wer hat dem "SonntagsBlick" das Fax zugespielt?

Im letzten Jahr war eine Beweisaufnahme gegen ein mutmassliches Leck im Nachrichtendienst angeordnet worden. Am 24. Mai wurde eine Person von der Militärpolizei verhaftet und eine Woche in Untersuchungshaft gesetzt.

Peter Studer vertrat am Radio die Meinung:
  • Zivilisten gehören nicht vor ein Militärgericht. Ein ziviles Gericht könnte einen derartigen Fall auch behandeln.
  • Die Publikation war notwendig. Es ist relevant zu erfahren, was die Schweiztatsächlich wusste und die Öffentlichkeit interessiert sich, zu erfahren, ob die Schweiz mit Gefangenentransporte mit den USA zusammenarbeitet. Die Publikation war somit von öffentlichem Interesse.
  • Die Journalisten hatten problemlos Signaturen und heikle Aussagen abdecken können. Journalisten müssen somit vermehrt lernen, die Verhältnismässigkeit von Publikationen mit zu berücksichtigen.


Wir teilen die Meinung Studers. Seit Jahren nehmen in Ämtern oder Behörden Indiskretionen zu. Bei vertraulichen Mitteilungen und bei Geheimhaltungsvorschriften ist es wie bei einer rostigen Badewanne, die rinnt: oft spielen enge Mitarbeiter Journalisten Geschichten zu. Die Zuträger sind der Meinung, etwas Gutes zu tun. Sie glauben, dank der Indiskretion falsche Entscheide stoppen zu können. Die Medien schätzen solche Zuträger. Sie garantieren exklusive Geschichten - vor allem bei der Sonntagspresse.


Gerichte müssen eine Güterabwägung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse, zwischen Geheimhaltung und Medienfreiheit vornehmen Die Medienfreiheit ist genau so wichtig wie der Schutz vertraulicher Aussagen. Wenn Medien Quellen preisgeben müssten, würde man der Medienfreiheit das Grab schaufeln.