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Versteckte Botschaften bei Arbeitszeugnissen


Arbeitszeugnisse enthalten mehr Information als ein erster Blick zeigt. Dank Literatur und Internet ist es möglich, den Code zu entschlüsseln. Die Sache wird dadurch verkompliziert, dass - wie Vergleiche zeigen - Codes nicht allgemein gültig sind und nicht alle Personalchefs die gleichen Formulierungen benützen. Das "Zwischen die Zeilen-Lesen" kann deshalb auch zu Fehlinterpretationen führen. Versuchen Sie den Test!.

von Marcus Knill

In den Arbeitszeugnissen gibt es gleichsam eine Geheimsprache. Oft ist die wahre Botschaft zwischen den Zeilen versteckt. Wir zeigen mit einigen Beispielen, wie die Zeugnissprache unter Profis verstanden werden könnte:
Formulierungen wie "Sie erledigte die Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit." Oder: "Er arbeitet gut." entspricht nicht einer Höchstnote. Es müsste lauten: "Wir waren mit den Leistungen von M.C. in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden."
Falls im Zeugnis steht: "M.C. hat sein Bestes gegeben." Oder: "Sie hat sich bemüht, das Beste zu geben." Bei diesen Formulierungen dürften Sie zu Recht stutzig werden. Denn dies heisst: Obwohl die Person sich angestrengt hatte, kam wenig dabei heraus. Fehlt beim Verhalten eine besondere Ausdrucksstärke, so ist das Zeugnis ungenügend. "Im Umgang mit den Kunden und Mitarbeitern war M.C. stets freundlich und korrekt." Dies deutet darauf hin, dass sich M.C lediglich damit begnügt hat, korrekt zu sein. Erst wenn ein Punkt explizit hervorgehoben wird z.B. "zuvorkommend", "hilfsbereit", "vermittelnd" usw, so ist das Zeugnis hinsichtlich dieses besonderen Punktes ausgezeichnet. Steht beim Austrittsgrund nur: "Der Austritt erfolgt auf eigenen Wunsch." Dann heisst dies: Der Angestellte hinterlässt keine grosse Lücke. Sonst wuerde im Zeugnis noch stehen: "Wir bedauern den Weggang." Falls erwähnt wird, dass die scheidende Mitarbeiterin jederzeit wieder eingestellt wuerde, entspicht dies einer sehr guten Note. Fehlt der Austrittsgrund oder wird geschrieben, der Austritt erfolge im gegenseitigen Einvernehmen, so könnte dies auch heissen, der Angestellte sei gefeuert worden.

Das Dokument im Bild rechts zeigt, dass die Zeugnisgeheimsprache nicht immer verwendet wurden.
Früher haben Zeugnisse mehr Klartext geschrieben


Hier ist ein Ausschnitt aus einem Zeugniswörterbuch von www.industrie-job.de:

... hatte Gelegenheit alle wichtigen Aufgaben zu bearbeiten ... die Arbeitsergebnisse waren enttäuschend
... hat seine Aufgaben ordnungsgemäss erledigt ... arbeitet umständlich
.. ist tüchtig und weiß sich auch positiv darzustellen ... Wichtigtuer
... galt im Kollegenkreis als beliebter Mitarbeiter ... neigt mehr zu geselligen Verhaltensweisen
... bemühte sich allen Anforderungen gerecht zu werden ... Versager, auf der ganzen Linie
... fleißig, hat die ihm gemässen Aufgaben zuverlässig bearbeitet ... ist nur für leichte, anspruchslose Aufgaben geeignet
... das Verhalten zu den Mitarbeitern war stets einwandfrei (*) ... mit den Vorgesetzten gab es Probleme


(*) es gibt Leser, die diese Formulierung nicht negativ werten. Es stimmt, dass diese Formulierung positiv ist. Das Auslassen der Vorgesetzten kann aber den Verdacht aufkommen lassen, dass nur das Verhältnis zu den Mitarbeitern gut ist. Dieses Beispiel illustriert die Grenzen des Hineininterpretierens. Zeugnisprache ist kein einheitlicher Code.

Bei ungeschickten Formulierungen geschieht dies nicht immer absichtlich. Viele Chefs haben die Zeugnissprache nicht gelernt. Angestellte haben keinen Anspruch auf ein sehr gutes Zeugnis, obwohl die Arbeitgeber angehalten werden, die Zeugnisse wohlwollend zu formulieren. Bei der Leistung und beim Verhalten sind übrigens negative Äusserungen zulässig. Was kann man gegen schlechte Zeugnisse tun? (Tip von Navigas AG).
Das Internet hilft bei der Übersetzungshilfe aus der Zeugnissprache. Zwei Beispiele: eine Zufriedenheitsskala aus www.industrie-job.de:

Man muss aber auch sagen, dass kodierte Formulierungen immer weniger ernst genommen werden. Ein Leser schrieb uns zum Beispiel dass das Kodieren den Arbeitnehmer mehr verwirrt als hilft:

"Als ausgebildete Personalerin in einem Geschäft, das mit nicht codierten Zeungissen arbeitet sind solche Seiten eine Plage. Und ich weiss auch nicht, wieso immer noch der grammatikalische Unsinn "zur vollsten" Zufriedenheit auf entsprechenden Seiten zu finden ist. Voller als voll geht nicht, das ist das Ultimative = Beste."


hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt Sehr gut
hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt Gut
hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt Befriedigend
hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt Ausreichend
hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden Mangelhaft


einer Tabelle aus ksk-tuebingen.de :





(AL = Arbeitsleistung, AW = Arbeitsweise, V = Verhalten, S = Schlusssatz)
Sehr gut AL: Die Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit äusserster Sorgfalt und grösster Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.
S: Wir bedauern das Ausscheiden sehr und bedanken uns für stets sehr gute Leistungen.
Gut AL: Die Arbeiten wurden zu unserer vollsten / stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.
S: Wir bedauern das Ausscheiden und bedanken uns für sehr gute Leistungen.
Befriedigend AL: Die Arbeiten wurden zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.
S:Wir bedauern das Ausscheiden und danken für gute Leistungen.
Ausreichend AL: Die Arbeiten wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
S: Wir danken für die Mitarbeit.
Mangelhaft AL: Die Arbeiten wurden im grossen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten war insgesamt angemessen
S: Wir danken für das Streben nach einer guten Leistung.
Ungenügend
AL: Er/sie hat sich bemüht, die Arbeit zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
AW: Er/sie bemühte sich, die Aufgaben sorgfältig zu erledigen.
V: Er/sie bemühte sich um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen.
S: Wir danken bei dieser Gelegenheit.


oder einer Notenskala aus www.arbeitszeugnis.de:

EIGENSCHAFT NOTE 1NOTE 2NOTE 3NOTE 4NOTE 5
Bereitschaft Er zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft Sie zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung Er zeigte Einsatzbereitschaft Mit ihrer Arbeitsbereitschaft waren wir zufrieden (fehlt)
Befähigung Er verfügt über ein sehr gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen Sie verfügt über ein gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen Er bewies ein überdurchschnittliches Analyse- und Urteilsvermögen Sie verfügte über eine ausreichende Arbeitsbefähigung Zu den unabdingbaren Voraussetzungen für diese Funktion gehörten Eigenschaften wie Belastbarkeit, Flexibilität und analytisches Denkvermögen
Fachwissen Aufgrund seines umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens erzielte er immer weit überdurchschnittliche Erfolge Sie wendete ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg im Arbeitsgebiet an Er besitzt ein solides Fachwissen in seinem Fachgebiet Sie zeigte bei der Bearbeitung der ihr übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das sie entsprechend einsetzte Er zeigte bei der Beschäftigung mit den ihm übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das er wiederholt erfolgversprechend einsetzte
Arbeitsweise Die Aufgaben führte er immer äußerst selbständig, effizient und sorgfältig aus Die Aufgaben führte sie immer selbständig, effizient und sorgfältig aus Die Aufgaben führte er selbständig, effizient und sorgfältig aus Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt Die Aufgaben wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt
Leistung Seine Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Zufriedenheit Seine Leistungen fanden unsere volle Zufriedenheit Ihre Leistungen fanden unsere Zufriedenheit Er war bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen
Verhalten Sein Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit vorbildlich Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei Sein Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beanstandungen keinen Anlass Sein Verhalten war insgesamt angemessen
Dank/Bedauern Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets guten Leistungen Wir bedauern sein Ausscheiden und danken für die guten Leistungen Wir danken für ihre Mitarbeit Wir bedanken uns für das Streben nach einer guten Leistung
Erfolgswünsche Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg Wir wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg Wir wünschen ihm auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute Wir wünschen ihm alles nur erdenklich Gute, insbesondere auch Erfolg bei den weiteren Bemühungen




Sehen Sie im folgendem Test, wie Sie zwischen die Zeilen lesen können.


Zusammenfassung

Für die Praxis sind folgende Grundsätze entwickelt worden, die bei Arbeitszeugnissen beachtet werden müssen:

GRUNDSATZ DES WOHLWOLLENS Das Arbeitszeugnis soll dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Fortkommen erleichtern. Das Zeugnis muss deshalb von verständigem Wohlwollen geprägt sein. Die Grenze des Wohlwollens zieht sich an der Wahrheitspflicht.
GRUNDSATZ DER WAHRHEIT Auf die Angaben des Arbeitszeugnisses muss man sich verlassen können. Die Informationen müssen deshalb stimmen.
GRUNDSATZ DER KLARHEIT Die Aussagen müssen eindeutig sein. Das Zeugnis ist in klarer verständlicher Sprache abzufassen. Die Richtigkeit der Angaben sollten überprüfbar sein. Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Klarheit und Unzweideutigkeiten der Angaben. Geheime Zeichen und Formulierungen (Geheimsprache) verstossen gegen den Grundsatz der Zeugnisklarheit und sind deshalb unzulässig.
GRUNDSATZ DER VOLLSTÄNDIGKEIT Das Arbeitszeugnis muss alle notwendigen Angaben
  • zur Person (Identifikation)
  • den Beschreib der ganzen Tätigkeitsdauer und alle wesentlichen Tatsachen dieses Zeitabschnittes enthalten.


Wer ein Zeugnis ausstellt, muss sich stets bewusst bleiben, dass das Zeugnis auch eine Visitenkarte des Arbeitgebers ist.




Web Links





K+K hilft Ihnen bei Bewerbungs- und Qualifikationsgesprächen weiter. K+K berät unter anderem auch Schulbehörden bei der Beurteilung von Lehrkräften. Dank dem Erfahrungsbereich "Hospitation von Dozenten an Hochschulen" kann Ihnen gezeigt werden, wie mündliche Beurteilungen fachgerecht ablaufen müssen.

Nachtrag vom 25. März, 2011: Der Spiegel widmet sich dem Arbeitszeugnis:


"Heimtückische Komplimente im Arbeitszeugnis sind bei der Jobsuche die Pest. Wie gut kennen Sie sich aus im Gestrüpp mehrdeutiger Formulierungen, verschlüsselter Botschaften und geschickt getarnter Leerstellen? Wissen Sie, wofür die Floskel von der "Trennung in gegenseitigem Einvernehmen" steht und was die Aussage "Er zeigte ein gesundes Selbstvertrauen" tatsächlich bedeutet?" Viel wurde über den Geheimcode gerätselt und geschrieben - er existiert nicht im Sinne einer "geheimen Vereinbarung" unter Arbeitgebern. Aber es hat sich eine bestimmte Zeugnissprache etabliert, die teilweise deutlich vom allgemeinen Sprachgebrauch abweicht und daher schwer verständlich, mitunter sogar irreführend ist. Bei allen Formulierungen gilt: Sie sind im sprachlichen Kontext zu betrachten. So isoliert, wie wir Ihnen die Sätze hier vorgestellt haben, steht keine dieser Aussagen in einem Arbeitszeugnis.
Hier sind ein paar Fragen von diesem Test:
"Herr H verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen."

    Er kennt sich gut aus und kann dies sicher vertreten.
    Er hat wenige Lücken, aber kann sich gut verkaufen.
    Er weiss nicht viel, vertritt dies aber mit grosser Klappe

"Herr H hat alle Arbeiten ordnungsgemäss erledigt."

    Er ist ein Erbsenzähler, der alle Aufgaben pingelig erledigt
    Er ist ein Bürokrat, der keine Initiative entwickelt
    Auf Herrn H kann man sich immer verlassen.

"Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt."

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben einen Aufhebungsvertrag beschlossen und unterschrieben.
    Dem Arbeitnehmer musste das Ausscheiden nahe gelegt werden, sonst wäre er gekündigt worden. 
    Der Arbeitnehmer hat gekündigt, und der Arbeitgeber hat das akzeptiert.

"Herr H hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."

    Das ist grammatikalisch falsch, denn "vollste" Zufriedenheit kann es gar nicht geben.
    Klar, er hat alles prima erledigt.
    Die Formulierung klingt ziemlich ironisch, da scheint irgendetwas nicht in Ordnung gewesen zu.


"Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg."

    Bei uns hatte er keinen Erfolg, vielleicht ja in der Zukunft. 
    Wir wünschen ihm, dass er an den Erfolg, den er bei uns hatte, anknüpfen kann.
    Wir wünschen ihm einfach aufrichtig viel Erfolg

Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen."

    Er hat Projekte vorangebracht und konnte sich jederzeit durchsetzen.
    Er hat eine hohe Meinung von sich, ist aber unzugänglich für sachliche Kritik.
    Er war ein unangenehmer und rechthaberischer Wichtigtuer.

"Seine Pünktlichkeit war vorbildlich."

    Er war morgens immer der Erste in der Firma.
    Er war pünktlich - das war aber auch alles.
    Er war notorisch unpünktlich.

"Wir danken für seine Mitarbeit."

    Alles bestens - eine glatte Note 
    Er hat sich engagiert und kooperativ gezeigt 
    Er war anwesend, mehr aber auch nicht.

"Allen Aufgaben hat er sich mit Begeisterung gewidmet."

    Er war immer sofort Feuer und Flamme, wenn es um neue Projekte ging.
    Seine Begeisterung hielt sich in Grenzen.
    Begeisterung war zwar vorhanden, blieb aber ohne Folgen.
Nachtrag vom 1. September, 2014 : Im Im Tagi werden das Arbeitszeugnis behandelt: ein Aussschnitt:
Positiv formulierte negative Qualifikationen nennt man Codierungen. "Sie sind verboten, weil sie gegen den Grundsatz der Zeugnisklarheit und gegen das Datenschutzrecht verstossen", sagt der Arbeitsrechtsspezialist Adrian von Kaenel. "Arbeitnehmer haben das Recht, solche zweideutigen Sätze durch unverdächtigere ersetzen zu lassen." Dennoch gibt es nach wie vor viele Vorgesetzte, die ihre Mitarbeitenden codiert beurteilen - teilweise auch unwissentlich, weil sie sich zu wenig auskennen oder weil sie alte Vorlagen unbesehen übernehmen. Sie schreiben dann: "Er erledigte alle ihm zugewiesenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit" - und sagen damit: "Er war ein Minimalist, der nur die Aufgaben erledigte, die man ihm auftrug." So kann ein gut gemeintes Wort dem Angestellten schnell zum Verhängnis werden. Immer mehr Firmen beugen Missverständnissen daher mit einem Hinweis in ihren Zeugnissen vor, etwa wie: "Unser Unternehmen bekennt sich zu uncodierten Formulierungen." Auch die Worte "zufrieden" oder "Zufriedenheit" bergen Zündstoff. Es gibt kaum ein Arbeitszeugnis, in dem sie nicht vorkommen. Bloss: Das allein genügt nicht für ein gutes Zeugnis - auf die gesamte Formulierung kommt es an. Während die Aussage "Wir waren mit seiner Arbeit zufrieden" gerade mal der Note "genügend" entspricht, bescheinigt die Wendung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" eine Topleistung. Diese verbreitete Formulierung ist allerdings sprachlicher Unsinn (voller als voll geht nicht) und vor Gericht nicht durchsetzbar. Moderne Chefs umschreiben die Höchstnote so: "Seine/Ihre Arbeitsleistung war in qualitativer und quantitativer Hinsicht jederzeit sehr gut." Wer der Ansicht ist, gute Arbeit geleistet zu haben, wer sich freundlich verhalten und selber gekündigt hat, sollte darauf achten, dass mindestens Folgendes im Zeugnis steht: Zur Leistung: "Er/Sie erledigte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit" oder "Ihre Leistungen waren überdurchschnittlich" oder "Sie arbeitete stets gut". Alle Warnlampen sollten dagegen blinken, wenn es im Zeugnis heisst, die Mitarbeiterin habe sich "bemüht" oder "ihr Bestes gegeben". Im Klartext bedeutet das: "Sie strengte sich zwar an, aber es kam wenig dabei heraus." - "Arbeitsgerichte beurteilen solche Formulierungen als unzulässig, weil sie nicht die Leistung betreffen, sondern den Leistungswillen", sagt Rechtsanwalt Adrian von Kaenel. Zum Verhalten: "Im Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war er/sie stets freundlich und korrekt." Fügt der Chef einen zusätzlichen Ausdruck hinzu - etwa "zuvorkommend" -, ist das Zeugnis in diesem Punkt ausgezeichnet. Begnügt er sich mit "korrekt", deutet das auf einen eher unangenehmen Zeitgenossen hin. Zum Austrittsgrund: "Der Austritt erfolgt auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen/ihren Weggang." Fehlt der zweite Satz, ist anzunehmen, dass der Angestellte keine besonders grosse Lücke hinterlässt. Eine sehr gute Note erhält hingegen, wer vom Arbeitgeber "jederzeit wieder eingestellt" würde. Wenn es heisst, der Austritt erfolge "im gegenseitigen Einvernehmen", wurde der Mitarbeiter wahrscheinlich entlassen. Ebenso, wenn Angaben zum Austrittsgrund fehlen. Gegen den Willen des Angestellten darf der Arbeitgeber den Grund im Zeugnis nicht nennen. Grundsätzlich gilt: Arbeitszeugnisse sind wohlwollend zu formulieren. Das bedeutet nicht, dass Angestellte Anspruch auf ein "gutes" Zeugnis hätten. Denn ein Zeugnis muss vor allem wahr sein. Adrian von Kaenel beobachtet mit Sorge, "dass regelmässig zu gute Zeugnisse ausgestellt werden, weil Arbeitgeber einem Streit aus dem Weg gehen wollen, der ihnen nichts bringt und höchstens Kosten verursacht. Damit werden Arbeitszeugnisse ihrer Aufgabe als zuverlässiger Gradmesser für die Fähigkeiten von Stellenbewerbern zusehends nicht mehr gerecht." Negative Äusserungen in Zeugnissen sind erlaubt, sofern sie für die Leistung oder das Verhalten eines Arbeitnehmers bezeichnend sind. So ist zu erwähnen, wenn einer mehrmals Weisungen missachtet, Mitarbeiterinnen belästigt oder im Betrieb gestohlen hat. Desgleichen, wenn er an einer Krankheit oder an einer Sucht leidet, die seine Leistung erheblich beeinträchtigt. Weist ein Bauunternehmen beispielsweise nicht darauf hin, dass ein Arbeiter seinen Job wegen Rückenbeschwerden nicht mehr richtig ausüben kann, so wird es haftbar, wenn eine andere Firma den Arbeiter im Vertrauen auf das Zeugnis einstellt. Das Zürcher Arbeitsgericht erachtete im Jahr 2003 auch den Hinweis als zulässig, ein Krankenpfleger sei "manisch depressiv". Nicht ins Arbeitszeugnis gehören unvorteilhafte Episoden wie kleine Streitigkeiten, seltenes Zuspätkommen oder einzelne schlechte Arbeitsleistungen. Auch vergangene gesundheitliche Probleme, die sich nicht dauerhaft auf die Leistung auswirken, haben im Zeugnis nichts zu suchen. Das Zürcher Arbeitsgericht wies deshalb 2005 eine Firma an, ein Zeugnis zu ändern, in dem stand, der Arbeitnehmer sei im Laufe der 25 Monate dauernden Anstellung während insgesamt 6 Monaten arbeitsunfähig gewesen. Sonst bestehe die Gefahr, dass künftige Arbeitgeber die krankheitsbedingten Absenzen als Hinweis interpretierten, der Angestellte sei zu wenig leistungsbereit oder leistungsfähig. Ein Betrieb, der ungerechtfertigt ein schlechtes Zeugnis ausstellt, kann schadenersatzpflichtig werden, wenn der Mitarbeiter deswegen keine neue Stelle findet. Das gilt auch, wenn das rechtzeitige Ausstellen des Zeugnisses versäumt wird. Immer wieder kommt es vor, dass Firmen die Abgabe des Zeugnisses hinausschieben, weil der Angestellte die Kündigung als missbräuchlich angefochten hat. Laut Adrian von Kaenel ist dies unzulässig. Denn so viel ist klar: Arbeitnehmer haben laut Gesetz "jederzeit" und ohne Grund das Recht, ein Zeugnis zu verlangen. Das gilt nicht nur beim Austritt, sondern auch während des Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis). Wann der Anspruch verjährt, ist umstritten. Sicherheitshalber sollte man spätestens fünf Jahre nach dem Verlassen der Stelle ein Zeugnis einfordern. Angestellte einer Temporärfirma müssen das Zeugnis dort verlangen, nicht etwa beim Einsatzbetrieb. Stellt der Arbeitgeber innert nützlicher Frist kein Zeugnis aus, hilft oft eine freundliche Mahnung. Gibt sich der Chef überlastet, kann man ihm vorschlagen, selber einen Text aufzusetzen. Falls das Zeugnis weiterhin ausbleibt, empfiehlt es sich, schriftlich eine Frist von etwa zwei Wochen anzusetzen. Nach Ablauf dieser Frist kann man an den Friedensrichter und nötigenfalls ans Arbeits-gericht gelangen. So kämpft man für besser Noten Nach Erhalt des Arbeitszeugnisses sollte man zuerst prüfen, ob es fehlerlos und vollständig ist (Personalien, Beginn und Ende des Anstellungsverhältnisses, Funktion, hauptsächliche Aufgaben, Beförderungen, Qualifikationen). Fehlen etwa Angaben zum Verhalten, wird ein künftiger Personalchef annehmen, dass der Bewerber in diesem Punkt Defizite hat. Fehler - auch Tippfehler - sind zu korrigieren. Ebenso wichtig wie einzelne Formulierungen ist der Gesamteindruck. Je individueller das Zeugnis geschrieben ist, desto mehr Wertschätzung drückt es aus. Ein karger Text mit vielen Standardsätzen wertet es ab. Wer unsicher ist, kann seinen Berufsverband oder eine Rechtsberatungsstelle um Rat fragen. Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechen. Ein mitten im Monat datiertes Zeugnis deutet auf eine fristlose Entlassung hin. Ist das Zeugnis unvollständig oder ist man damit nicht einverstanden, kontaktiert man den Verfasser. Nicht hinter jeder unglücklichen Formulierung steckt böse Absicht. Lässt sich das Problem im Gespräch nicht lösen, empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber schriftlich einen begründeten Änderungs-vorschlag zu machen. Nützt alles nichts, bleibt nur der Gang zum Friedensrichter und später allenfalls zum Arbeitsgericht. Zuständig sind die Behörden am Arbeitsort oder am Firmensitz. Das Verfahren ist kostenlos. Wenn man verliert, muss man aber die Anwaltskosten des Arbeitgebers tragen. Es genügt nicht, vor Gericht einfach ein besseres Zeugnis zu verlangen. Man sollte gleich den gewünschten Text vorlegen und diesen mit Beweisen untermauern (Zwischenzeugnisse, Lohnerhöhungen, Beförderungen, Qualifikationen, Zeugen). Falls die Aussichten auf ein besseres Zeugnis klein sind, kann man auch eine blosse Arbeitsbestätigung verlangen. Diese enthält keine Qualifikationen.
"Seine Leistungen waren zufriedenstellend" (Genuegend) 
"Er bemühte sich, die Arbeiten bestens zu erledigen" (Ungenuegend) 
"Er gab stets sein Bestes" (ungenuegend) 
"Der Austritt erfolgt in gegenseitigem Einverständnis" (ungenuegend)
"Wir würden sie jederzeit wieder einstellen" (sehr gut)








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