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Das Bundesgericht
verurteilte den BLICK-Journalisten Viktor Dammann, langjähriger Gerichtsberichterstatter
des "Blick" wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung. Der Journalist hatte einer
Verwaltungsassistentin im Zusammenhang mit dem Fraumünsterpostraub von 1997
telefonisch Fragen gestellt und ihr seine Liste von Verdächtigen gefaxt -
mit der Bitte, für ihn zu markieren, wer schon vorbestraft sei.
Der Reporter bekam so Informationen über Vorstrafen von
Tatverdächtigen. Die Begründung der Richter lautete: "Durch die Frage wird der Wunsch die Bitte nach einer Antwort geäussert, zu einer Antwort aufgefordert und damit den Tatentschluss des Adressaten hervorgerufen." Damit können Journalisten bei harten Befragungen in Sachen Amtsgeheimnisverletzungen haftbar gemacht werden. Dieser Entscheid ist für uns aus verschiedenen Gründen unverständlich:
Vor einigen Wochen vertrat eine bei uns bekannte Persönlichkeit beim Medientraining ebenfalls die Ansicht:
Falls ein Journalist z.B. einen berühmten Künstler mit Fragen einenge, so müsste dieser Journalist entlassen werden. Würde beispielsweise die Qualität der Arbeit durch die Irritation beeinträchtigt, so müsste der betreffende Journalist zur Rechenschaft gezogen werden. Jedenfalls - so meinte der erwähnte Kursteillnehmer noch - würde er einem Journalisten nie mehr ein Interview geben, wenn es durch die Fragerei bei ihm zu einer Leistungseinbusse komme. Explizit sagte er: "Ein Journalist muss immer dafür sorgen, dass die befragte Prominenz gute Resultate erzielt." Jeder Journalist müsste nämlich daran interessiert sein, dass der Erfolg des Künstlers durch eine Befragung nicht geschmälert wird.
Die Arbeit im Mediensimulator besteht mitunter darin, die Explorationstechniken (das sind Fragetechniken, die dem Partner Informationen entlocken) kennenzulernen, um auch in heiklen Situationen aussagekräftige, konkrete Antworten geben zu können. Journalisten dürfen und können nicht dazu verpflichtet werden, immer rücksichtsvoll und wohlwollend zu fragen. Der erwähnte Bundesgerichtsentscheid könnte folgenschwer sein. Das Haus Ringier hat auch an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg appelliert. Der Verband Schweizer Presse hat das Bundesgerichtsurteil im Fall des "Blick"-Reporters Victor Dammann als "skurril und eines liberalen Rechtsstaats unwürdig" bezeichnet. Wir erlebten bereits nach einer der letzten Arenasendung, wie versucht wurde, Filippo Leutenegger die Schuld in die Schuhe zu schieben, nur weil bei seiner Befragung ein Bundesrat schlecht abgeschnitten hat. Jedenfalls werden im Nachhinein Leuteneggers Fragen genauer durchleuchtet.
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