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Die Buchveröffentlichung "Imperfect Justice"
von Stuart Eizenstat, das als Umschlagillustration
ein Goldhakenkreuz über dem Schweizerkreuz zeigt,
führte zu Protesten in der Schweiz. Aber selbst das
Schweizerische Departement für Auswärtiges (EDA)
konnte den umstrittenen Buchumschlag mit rechtlichen Schritten
nicht verhindern. Der Departementschef musste
nach dem patriotischen Aufruhr kleinlaut
zurückkrebsen. Eine Klage wäre chancenlos gewesen.
Auch in den USA mit beinahe religiösen Verhältnis
zum Sternenbanner hatte das oberste Gericht vor einigen
Jahren eindeutig festgehalten, dass das Verbrennen einer
US-Flagge durch die Meinungsfreiheit geschützt und damit
nicht strafbar sei. Bundesrat Deiss hatte aber mit der
Intervention etwas bewirkt, was zu wenig bedacht worden war:
Übrigens hatten vor dem umstrittenen Titelbild verschiedene Publikationen schon früher das Motiv mit dem Hakenkreuz verwendet. Doch in allen Fällen blieb damals der Bundesrat stumm. Es stellt heute deshalb eher die Frage: War das Titelbild des jüngsten Buches nicht eher ein Plagiat? PublicAffairs winkt ab. Man habe die anderen Bücher nicht gesehen. Ab 7. Januar konnte das Buch mit dem Hakenkreuz auf dem Cover in den Staaten gekauft werden. Dank der "Werbetrommel" aus Bern gewiss mit grossem Erfolg. Dass der Verlag für die deutsche Auflage einen neutralen Umschlag verwendet, ist nicht das Verdienst des Bundesrates. Dieser Entscheid ist schon vor Monaten gefällt worden. | |
Gemäss NZZ am Sonntag vom 12. Jan. 2003 hat der
Zürcher Rechtsanwalt Werner Stauffacher eine Kriminalstrafanzeige
gegen den amerikanischen Ex-Unterstaatssekretär Stuart
Eizenstat eingereicht. Juristische Basis ist das Wappenschutzgesetz
von 1931. Es geht ich dabei um die bildliche Verunstaltung des nationalen
Hoheitszeichens durch ein Symbol des verbrecherischen
Hitler-Regimes. Das Gesetz aus dem jahr 1931 verbietet grundsätzlich die Verwendung des Schweizer Wappens zu geschäftlichen Zwecken. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstossen. Bei der Strafbestimmung geht es lediglich um eine Busse bis zu 5000.-- Fr oder Haft bis zu zwei Monaten. Stauffacher hat die Anzeige in seinem eigenen Namen eingereicht. Zum Entscheid des Bundesrates meint Stauffacher.
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