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Das Inserat (Quelle: www.persoenlich.ch)
zeigt Kurt Aeschbacher in nicht gerade photogener Situation.
Der Text sagt:
Im Fernsehen sieht eben alles besser aus.
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Auch Ihre Kampagne. Denn mit keinem anderen Medium erreichen Sie Ihre
Zielgruppen effizienter. Dank einer genauen Plazierung im bevorzugten
Umfeld ihres Publikums treffen Botschaften stets auf maximale Akzeptanz
und Aufmerksamkeit. Vor allem, wenn Sie in den SRG-SSR Programmen werben,
wo ein Fernsehauftritt nicht nur gut aussieht sondern bei den
SchweizerInnen auch am besten ankommt. Alles Weitere unter
www.publisuisse.ch. Fernsehwerbung wirkt.
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Dass Kurt Aeschbacher zuerst grünes Licht gegeben hat -
zur Publikation dieses unvorteilhaften Bildes - erstaunte nicht
nur uns. Es war zwar ein mutiger Entscheid. Die wenigsten Leute
zeigen sich so offen von der unvorteilhaften Seite. Nachdem jedoch
die ersten Bilder in Zeitschriften erschienen waren, wurden die
Aufnahmen von Kurt Aeschbacher schlagartig gestoppt. Sie durften
nicht mehr gezeigt werden. Weshalb? Wir vermuten, dass der Medienprofi
die Veröffentlichung nachträglich zurückgezogen hat.
Vielleicht hatte er plötzlich erkannt, dass die Wirkung der Bilder sein
Image schädigen können. Wir können uns auch vorstellen,
dass ihm von verschiedensten Seiten vorgeworfen wurde, er habe sich mit
den Bildern Schaden zugefügt. Ferner ist denkbar, dass ihm Kollegen
gefragt hatten: Warum wars Du so dumm und hast diese Veröffentlichung
akzeptiert? Der Medienprofi erfuhr jedenfalls am eigenen Leib, welche
Wirkung Bilder bei einer Werbeaktion haben können.
Erkenntnis:
Jede Person geniesst einen Persönlichkeitsschutz. Doch müssen
wir jede Veröffentlichung vorgängig bedenken und die Wirkung
der Bilder rechtzeitig berücksichtigen. Der Fehler liegt in diesem
Fall nicht bei der Werbeagentur. Wer grünes Licht gibt für
Aufnahmen aus dem privaten Bereich, der muss damit rechnen, dass
sich die Grosszügigkeit früher oder später rächt.
Wir dürfen heute das Bild zeigen, denn es wurde beispielsweise auch
in der Zeitschrift "Persoenlich" veröffentlicht. Aeschbacher hätte
vor der Veröffentlichung intervenieren müssen.
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