Derbe Witze auf Kosten einer Schülerin kommen "TV Total"-Moderator
Raab teuer zu stehen: Er hatte den Namen der 16-järigen Lisa Loch
wiederholt für anzügliche Wortspiele missbraucht. Wegen
Verletzung der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau wurde Raab
zu Schadenersatz in Höhe von 70'000 Euro verurteilt.
An Beleidigungsklagen wegen verletzender Ässerungen
in seiner Sendung ist Stefan Raab gewöhnt.
Doch diesmal müssen er und seine Produzenten wegen eines
Falls tiefer als sonst in die Tasche greifen.
Das Oberlandesgericht Hamm enschied, dass
Raab, der Sender Pro Sieben und
die beiden Produktionsfirmen von "TV Total" für den Schadenersatz
aufkommen müssen.
Spiegel online berichtet:
Der Moderator hatte in den Jahren 2001 und 2002 mehrfach einen
Fernsehausschnitt verwendet, in dem die damals 16-jährige
Lisa Loch bei der Wahl zur "Miss Rhein-Ruhr" zu sehen war. Einen
Fernsehspot, in dem sich die Klägerin mit den Worten "Mein
Name ist Lisa Loch und ich bin 16 Jahre alt" für einen anderen
Schönheitswettbewerb vorstellte, zog Raab kräftig durch
den Kakao. In "TV Total" veröffentlichte der Moderator unter
anderem ein Wahlplakat der fiktiven "Lisa-Loch-Partei", auf dem ein
kopulierendes Paar abgebildet war.
Die Schülerin sagte vor Gericht, sie habe nach Ausstrahlung
der Sendungen erheblich unter den Hänseleien gelitten. In der
Öffentlichkeit sei auf sie gezeigt worden. Ausserdem habe
sie obszöne Anrufe erhalten und sei auf offener Strasse
beleidigt und mit Spottgesängen verhöhnt worden. Die
junge Frau sagte, sie habe deshalb sogar eine Psychotherapie machen
müssen.
Das Gericht urteilte, Raab habe durch die öffentliche
Verunglimpfung der Schülerin ihr Persönlichkeitsrecht
schwer verletzt. Satire könne einen beachtlichen Freiraum
beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht
verletzen, hiess es. Dabei sei vor allem zu berücksichtigen
gewesen, dass die Klägerin bei der Ausstrahlung der Sendungen
noch minderjährig war.
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Auch wir vertreten die Meinung, dass Satire Grenzen hat.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit. Im
Alltag ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Eltern
und Erzieher Kinder nicht blossstellen oder psychisch verletzen
dürfen. So wie Körperverletzungen geahndet
werden, so sollten psychische Verletzungen durch
Exekutionsrhetorik ebenfalls eingeklagt werden.
Worte müssen ernst genommen werden, denn Worte
können verletzen.
Spiegel online:
Der Richterspruch im Fall Lisa Loch soll generell
abschreckend wirken. Nach Ansicht des Gerichts seien massive
Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch dann nicht
zulässig, wenn die betroffene Person nicht prominent ist.
"Für alle Nichtprominenten, die Medienopfer geworden sind oder
noch werden könnten, ist das eine richtungweisende Entscheidung",
sagte der Anwalt der Klägerin, Frank Roeser. Der Fall Lisa Loch
stelle klar, dass es keine Zwei-Klassen-Justiz geben darf.
Lisa Loch hatte zuerst Stefan Raab, die Produzenten und den Sender auf
Schadensersatz in Höhe von 300'000 Euro verklagt. Das Landgericht
Essen hatte der Frau in erster Instanz 22'000 Euro Schadenersatz
zugesprochen, wonach beide Parteien in Revision gingen. Das heutige
Urteil über 70'000 Euro wurde in zweiter Instanz gesprochen.
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Fazit Bedachtes Reden lohnt sich! Unbedachte Worte
können viel kosten.
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