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www.rhetorik.ch aktuell: (12. April 2003)

Shawne Fielding's Klage



Es war schon angekündigt worden. Shawne Fielding Borer schiesst mit grossem Geschütz auf die Medienkonzerne Burda und Bertelsmann. Eine längere Geschichte geht somit weiter:
Lesen Sie auch die Fortetzung.


Kaum war der Pulverdampf der "Medienduelle" Borer/Medien verflogen, klagte Ex -Botschafters Frau Shawne Fielding die Medienkonzerne Burda und Bertelsmann an. Die kurze Klageschrift wurde im März 2003 beim Bezirksgericht Dallas in Texas eingereicht. Beklagt wurden Burda mit "Focus" und "Bunte", sowie Bertelsmann mit dem TV-sender "RTL" und "Stern". Es geht um "Verleumdung", um "vorsätzliche Zufügung von seelischem Schaden", sowie um "Verschwörung". Frau Felding macht geltend, dass sie im Zuge der Berichterstattung über die angebliche Sexaffaire ihres Mannes im Jahre 2002 eine Fehlgeburt erlitten habe und ihr Mann dadurch auch den Posten als Botschafters verloren habe.

Bill Rhea Thomas Borer wollte sich dazu nicht äussern. Ob er wohl von seiner ungeschickten Krisenkommunikationsverhalten etwas gelernt hat? Falls der Richter Bill Rhea sein Gericht als zuständig erklärt, kommt es zu einem bisher einmaligen Prozess in der europäischen Mediengeschichte, den wir mit grossem Interesse verfolgen werden.


Ob aber Frau Fielding mit dieser Klage klug gehandelt hat, ist nicht klar: Siehe z.B. "Leg Dich nicht vorschnell mit der Boulevardpresse an". Andererseits hatte Fielding juristisch schon einmal Erfolg als ihre Klage gegen eine Nackt-Fotomontage gutgeheissen wurde. (Der Verlag von "Tip" hatte damals Berufung angestrebt. Das Berliner Kammergericht dann als zweite Instanz für Fielding entschieden: Der Schutz der Intimsphäre habe Vorrecht, auch wenn das Montagebild als Satire gedacht war.)
Die Gefahr eines Prozesses ist, dass die ganze Geschichte wieder aufgewärmt wird und sämtliche Protagonisten der Affaire inklusive der angeblichen Geliebten Borers-Djamile Rowe wieder ins Rampenlicht gelangen könnten- zur Freude der Boulevardpresse. Würde Fielding gewinnen, käme es vielleicht auch zu einer Flut von Folgeklagen. Die Klage "Fielding gegen Burda" wird zu ein Präzedenzfall für Medienrechtler.
Robert Schweizer Burda's Anwalt Robert Schweizer will sich bereits heute nicht auf einen Vergleich einlassen ("niemals, niemals"). Demnach könnte das Ganze eine längere Geschichte werden, komplizierter als beim Vergleich mit Ringier.



Gerhard Walter von der Universität Bern, ein Experte für US Zivilklagen, räumt Shawne Fielding "sehr gute" Chancen ein, dass sich der Richter in Texas für zuständig erklärt: Fielding ist Texanerin und die Medienkonzerne sind auch in Texas tätig. Auch lebt die zurzeit hochschwangere Frau bereits in Texas.




Kommt noch dazu, dass Präsident George Bush ein guter Bekannter von Shawne Fielding ist und die Geschworenen die Klägerin vielleicht gar persönlich kennen: Heimvorteil. Shawne Fielding rechnet bereits mit einem "mindestens siebenstelligen Dollarbetrag", falls die Medienkonzerne unterliegen. Aus unserer Sicht der Medienkommunikation hat die Geschichte verschiedene Aspekte:

Ein Frontalangriff gegen Medienmächtige kann für die Betroffenen Positives bewirken:
Die Medienverantwortlichen werden vorsichtiger hinsichtlich vorschneller Medienberichte werden. Sie können sich keinen Fauxpas leisten. Wir haben dies bei verschiedenen protokollierten Fällen erlebt:
Anderseits wird die Zusammenarbeit Fieldings mit den betreffenden Medien endgültig gestört sein. Fielding wird in Deutschland nicht mehr mit den Boulevardmedien rechnen können. Die angegriffenen Medien werden in Zukunft mit Argusaugen jeden Schritt der ehemaligen Schönheitskönigin verfolgen um wenn möglich mit aller Härte zurückzuschlagen. Es wäre endgültig vorbei mit Glamourleben und VIP-Auftritten in Deutschland.
Ein Risiko bei einer Gerichtsverhandlung sind immer die Zeugen. In der Borer geschichte haben Zeugen bewiesen, wie unzuverlässig sie sich selbst nach eidesstattlichen Erklärungen verhalten haben. Der "Schuss würde nach hinten herausgehen", wenn plötzlich neue Geschichten ähnlich dem "Fremdgehen des Botschafters" aufgerollt würden.




So wie wir aber Shawne Fielding in der Vergangenheit erlebt haben, weiss sie genau, was sie tut. Sie hat die jüngste Klage gründlicher bedacht als ihr Mann damals die erste Phase seiner Krise. (Sie weiss zum Beispiel auch, dass bei Verleumdungsklagen das Opfer nicht den Beweis erbringen muss, etwas nicht getan zu haben. Die Beweislast bleibt beim Verleumder.)
Auch PR-mässig ist Fielding ein Profi: Fielding hat bei allen Handlungen es bisher gut verstanden, das öffentliche Bild in ihrem Sinn zu inszenieren:
  • mit der passenden Kleidung (rotes Kleid mit Schweizerkreuz).
  • dem angemessenen Verhalten (z.B. Weinen im richtigen Augenblick, Händchenhalten am passenden Ort).
  • die gezielte Informationen (z.B. über die Schwangerschaft).
Die jüngste Klage der ehemaligen Schönheitskönigin ist säuberlich konzipiert. Wir warten gespannt auf den Ausgang des Verfahrens.


Nachtrag 20. April, Burda erwägt Gegenklage. Der deutsche Burda-Verlag ("Focus" und "Bunte") zeigt sich von der US- Klage Thomas Borer unbeeindruckt. Nach einem Bericht der "Aargauer Zeitung" vom 19. April erwägt Burda nun eine Gegenklage. Mit der jüngsten Klage in Texas erhoffte sich Fielding Geld - als Entschädigung für den seelischen Schaden -, der ihr zugefügt worden sei. Mit der Klage gegen Bertelsmann und Burda geht es bei den aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen um Millionenabfindungen, ähnlich, wie bei Ringier. Burda-Sprecher Nikolaus von der Decken liess nun verlauten: "Wir erwägen eine Gegenklage wegen Verleumdung in den USA." Diese Bemerkung macht deutlich, dass der Ausgang der Auseinandersetzung offen ist. Wir müssen damit rechnen, dass in diesem spektakulären Medienkrieg mit harten Bandagen gekämpft wird.

Lesen Sie auch die Fortetzung.


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