Kaum war der Pulverdampf der "Medienduelle" Borer/Medien verflogen,
klagte Ex -Botschafters Frau Shawne Fielding die Medienkonzerne Burda
und Bertelsmann an.
Die kurze Klageschrift wurde im März 2003 beim Bezirksgericht
Dallas in Texas eingereicht. Beklagt wurden Burda mit "Focus" und
"Bunte", sowie Bertelsmann mit dem TV-sender "RTL" und "Stern".
Es geht um "Verleumdung", um "vorsätzliche Zufügung
von seelischem Schaden", sowie um "Verschwörung".
Frau Felding macht geltend, dass sie im Zuge der Berichterstattung
über die angebliche Sexaffaire ihres Mannes im Jahre 2002
eine Fehlgeburt erlitten habe und ihr Mann dadurch auch den
Posten als Botschafters verloren habe.
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Thomas Borer wollte sich dazu nicht äussern. Ob er wohl
von seiner ungeschickten Krisenkommunikationsverhalten
etwas gelernt hat? Falls der Richter Bill Rhea sein
Gericht als zuständig erklärt, kommt es zu einem
bisher einmaligen Prozess in der europäischen
Mediengeschichte, den wir mit grossem Interesse verfolgen
werden.
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Ob aber Frau Fielding mit dieser Klage klug gehandelt hat,
ist nicht klar: Siehe z.B.
"Leg Dich nicht vorschnell mit der Boulevardpresse an". Andererseits
hatte Fielding juristisch schon einmal Erfolg
als ihre Klage gegen eine Nackt-Fotomontage gutgeheissen wurde.
(Der Verlag von "Tip" hatte damals Berufung angestrebt.
Das Berliner Kammergericht dann als zweite Instanz für Fielding
entschieden: Der Schutz der Intimsphäre habe Vorrecht, auch
wenn das Montagebild als Satire gedacht war.)
Die Gefahr eines Prozesses ist, dass die ganze Geschichte wieder
aufgewärmt wird und sämtliche Protagonisten
der Affaire inklusive der angeblichen Geliebten Borers-Djamile Rowe
wieder ins Rampenlicht gelangen könnten- zur Freude der Boulevardpresse.
Würde Fielding gewinnen, käme es vielleicht auch zu einer
Flut von Folgeklagen. Die Klage "Fielding gegen Burda" wird zu
ein Präzedenzfall für Medienrechtler.
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Burda's Anwalt Robert Schweizer will sich bereits heute nicht
auf einen Vergleich einlassen ("niemals, niemals"). Demnach könnte
das Ganze eine längere Geschichte werden, komplizierter
als beim Vergleich mit Ringier.
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Gerhard Walter von der Universität Bern,
ein Experte für US Zivilklagen, räumt Shawne Fielding
"sehr gute" Chancen ein, dass sich der Richter in Texas
für zuständig erklärt: Fielding ist Texanerin
und die Medienkonzerne sind auch in Texas tätig. Auch lebt
die zurzeit hochschwangere Frau bereits in Texas.
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Kommt noch dazu, dass Präsident George Bush ein guter
Bekannter von Shawne Fielding ist und die Geschworenen die
Klägerin vielleicht gar persönlich kennen: Heimvorteil.
Shawne Fielding rechnet bereits mit einem "mindestens siebenstelligen
Dollarbetrag", falls die Medienkonzerne unterliegen.
Aus unserer Sicht der Medienkommunikation hat die Geschichte
verschiedene Aspekte:
Ein Frontalangriff gegen Medienmächtige kann für
die Betroffenen Positives bewirken:
Die Medienverantwortlichen werden vorsichtiger hinsichtlich
vorschneller Medienberichte werden. Sie können sich
keinen Fauxpas leisten. Wir haben dies bei verschiedenen
protokollierten Fällen erlebt:
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Anderseits wird die Zusammenarbeit Fieldings mit den
betreffenden Medien endgültig gestört sein.
Fielding wird in Deutschland nicht mehr mit den
Boulevardmedien rechnen können.
Die angegriffenen Medien werden in Zukunft mit Argusaugen
jeden Schritt der ehemaligen Schönheitskönigin
verfolgen um wenn möglich mit aller Härte zurückzuschlagen.
Es wäre endgültig vorbei mit Glamourleben und
VIP-Auftritten in Deutschland.
Ein Risiko bei einer Gerichtsverhandlung sind immer die Zeugen. In der Borer
geschichte haben Zeugen bewiesen, wie unzuverlässig sie sich
selbst nach eidesstattlichen Erklärungen verhalten haben.
Der "Schuss würde nach hinten herausgehen", wenn plötzlich neue
Geschichten ähnlich dem "Fremdgehen des Botschafters" aufgerollt
würden.
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So wie wir aber Shawne Fielding in der Vergangenheit erlebt haben, weiss sie
genau, was sie tut. Sie hat die jüngste Klage gründlicher bedacht
als ihr Mann damals die erste Phase
seiner Krise.
(Sie weiss zum Beispiel auch, dass bei Verleumdungsklagen das Opfer
nicht den Beweis erbringen muss, etwas nicht getan zu haben.
Die Beweislast bleibt beim Verleumder.)
Auch PR-mässig ist Fielding ein Profi: Fielding hat bei allen Handlungen
es bisher gut verstanden, das öffentliche Bild in ihrem Sinn
zu inszenieren:
- mit der passenden Kleidung (rotes Kleid mit Schweizerkreuz).
- dem angemessenen Verhalten (z.B. Weinen im richtigen Augenblick,
Händchenhalten am passenden Ort).
- die gezielte Informationen (z.B. über die Schwangerschaft).
Die jüngste Klage der ehemaligen Schönheitskönigin ist
säuberlich konzipiert. Wir warten gespannt auf den Ausgang des Verfahrens.
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