Simon Stocker ist nicht mehr Ständerat. Das Bundesgericht
hat entschieden, dass er bei seiner Wahl nicht im Kanton Schaffhausen
wohnte und somit nicht Ständerat von Schaffhausen sein könne.
SRG:
"Es ist ein juristischer Paukenschlag: Simon Stocker ist nicht mehr Schaffhauser Ständerat."
Dies ist eine Fortsetzung einer Geschichte vom
9. August, 2025.
Blick:
Knall am Bundesgericht: Das Gericht pfeift den Schaffhauser Ständerat
Simon Stocker (43) zurück.
Das Bundesgericht hebt die am 19. November 2023 erfolgte Wahl von Stocker
zum Ständerat des Kantons Schaffhausen auf, weil er im Zeitpunkt
der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen hatte. Das teilt
das Gericht am Mittwoch mit. Ab sofort ist Stocker damit seines Amtes
enthoben.
Lebensmittelpunkt am Wahltag massgebend Die "Weltwoche" hatte wenige
Tage nach Stockers Wahl berichtet, dass dieser zum Zeitpunkt der Wahl
mit seiner Familie hauptsächlich in der Stadt Zürich gelebt
habe. Für die SP war die Wahl Stockers ein politischer Coup "
der bürgerlich dominierte Kanton hatte davor erst eine einzige
SP-Ständerätin. Stocker gewann die Wahl gegen den damaligen
Ständerat und Abzocker-Schreck Thomas Minder (64). Dieser verlor
damals sein Amt.
Der Schaffhauser Regierungsrat und das Obergericht waren noch zu
gegenteiliger Ansicht gekommen. Sie hatten Stimmrechtsbeschwerden gegen
die Wahl Stockers abgelehnt.
Nun korrigiert das Bundesgericht: "Da Simon Stocker am Wahltag keinen
politischen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatte, erfüllte
er die entsprechende strikte kantonalrechtliche Voraussetzung
zur Wählbarkeit als Ständerat nicht", heisst es in der
Medienmitteilung. Die Wahl werde deshalb aufgehoben.
20MIn:
Im November 2023 schaffte Simon Stocker die Sensation. Anstatt den
parteilosen Thomas Minder, der zwölf Jahre im Amt war, wählte
das Schaffhauser Stimmvolk den damals 42-jährigen Stocker ins
Stöckli. Doch bald schon war die Freude getrübt.
Es entbrannte ein Streit um den wahren Wohnsitz von Stocker.
Die Beschwerde von zwei Stimmberechtigten aus Schaffhausen wurde
in den ersten zwei Instanzen vom Regierungsrat und dem Obergericht
abgewiesen. Doch nun gibt das Bundesgericht den Beschwerdeführern
recht " und hebt die Wahl von Stocker auf.
"Da Simon Stocker am Wahltag keinen
politischen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatte, erfüllte er
die strikte kantonalrechtliche Voraussetzung zur Wählbarkeit
als Ständerat nicht", schreibt das Bundesgericht in seiner
Mitteilung. Entscheidend sei der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl.
Zwar ist für das Bundesgericht durch Stockers Anmeldung bei der
Stadt Schaffhausen ersichtlich, dass er hier seine politischen Rechte
wahrnehmen und auch den Wohnsitz mit seiner Familie hierher verlegen
wollte. Doch zum Zeitpunkt der Wahl habe er noch primär in der
Stadt Zürich gewohnt und gearbeitet.
Die Annullierung gilt "aus Gründen der
Rechtssicherheit und des Vertrauens" ab dem Zeitpunkt des Urteils. Sprich,
Stocker muss sein Amt per sofort ablegen. Nicht betroffen sind die
Entscheide, an denen er mitgewirkt hat. Laut dem Bundesgericht bedeutet
der Entscheid auch nicht, dass nun Thomas Minder zum Ständerat
erklärt wird.
Der Regierungsrat wird für die Besetzung des vakanten Sitzes im
Ständerat eine Neuwahl ansetzen müssen.
Auf Instagram meldet sich Stocker mit
einem ersten Statement zu Wort. Es sei "ein schwieriger Tag" für
ihn. Gerichtsurteile seien aber zu akzeptieren. "Schmerzhaft ist es
für mich trotzdem: Im Kern ist das Urteil auch eine Absage an ein
gleichberechtigtes Familienmodell", so Stocker. Denn seine Frau und er
hätten sich so eingerichtet und lebten gut damit.
"Dass nun das Bundesgericht unsere Art zu leben
als nicht vereinbar mit einem politischen Amt erachtet und das mir
nun meine Wahl kostet, ist enttäuschend und stimmt uns traurig",
schreibt er in einem langen Beitrag. Zuletzt stellt er aber auch klar:
"Ich trete wieder zur Wahl an und bin überzeugt, dass es mir zusammen
mit euch allen erneut gelingen wird, diesen Sitz zu erobern." Die Planung
für seinen Wahlkampf starte bereits heute.