Es ist eine ungewöhnliche Geschichte aus Schaffhausen. Es geht um den Wohnsitz
von
Simon Stocker
der seit 2023 Städerat ist. Es gab aber eine Einsprache
von einem nicht namentlich genannten Beschwerdeführer "D", dass Stocker nicht in
Schaffhausen wohnte und somit nicht die Bedingung erfüllte Schaffhauser Ständerat zu werden.
SRF Artikel: vom 11. Juni 2024 zum Fall im Obergericht.
In
einem SN Artikel vom 15. Juni werden Fotos gezeigt, die belegen,
dass der "Lebensmittelpunkt" von Stocker in Schaffhausen gewesen sei.
Stocker's Sicht wurde dort bechrieben mit:
Aus sehr persönlicher Perspektive schildert Stocker dann in den "Ausführungen
zum Lebensmittelpunkt" auf sechs Seiten seinen Bezug zu Schaffhausen. Er lebe nun seit
1981 in Schaffhausen, unterbrochen nur vom Jahr 2021, als er in Zürich wohnte, oder
anders gesagt: "41 von 42 Jahren" lebt er in der Stadt.
(...)
Per 1. Januar 2022 hat Stocker eine Wohnung in Schaffhausen gemietet, seine Frau suchte
aber nach einer neuen Stelle und fand diese im Herbst im Kanton Aargau - und so behielt
man die Wohnung in Zürich, weil die Pendeldistanz von Schaffhausen aus sonst zu
gross geworden wäre. Dennoch schreibt Stocker: "Klar ist jedoch, dass neben meinem auch
das persönliche, soziale und familiäre Umfeld meiner Frau in der Schweiz in
Schaffhausen und meinem Freundes- und Familienkreis" liege.
Der Rechtsanwalt am Obergericht hatte aber gemeint: (wieder SN)
Ich habe in den Unterlagen nichts Beweiskräftiges gefunden, das irgendwo zu einem
neuen Ergebnis führt. Ich kann in Schaffhausen den ganzen Tag arbeiten und trotzdem
den Lebensmittelpunkt in Zürich haben. Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo mein Kind ist,
wo meine Familie ist."
10. Juli: Erfolg für Simon Stocker: Der Ständerat gewinnt vor dem Gericht.
Es ist eine interessante Frage. Kann man zwischen politischem Wohnsitz und
zivilrechtlichen Wohnsitz unterscheiden? Und was ist der ``Lebensmittelpunkt"?
Eine Diskussion zur Wohnsitzpflicht.
Der Fall wurde nun weitergezogen.
Blick vom 9. August 2024:
Laut dem Anwalt des Beschwerdeführers hat man den Fall aus ordnungspolitischen Gründen
weitergezogen. Er ist weiterhin überzeugt, dass mit der Wahl Stockers gegen das kantonale
Wahlgesetz verstossen wurde. Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen Unterstützer
Minders, der nicht namentlich genannt werden will.
Das Bundesgericht muss nun entscheiden.
Aus der
SN vom 9. August:
Das Schaffhauser Obergericht hatte am 10. Juli bekannt gegeben,
dass es die Wahlbeschwerde gegen Stocker ablehne. Dieser habe seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen
gehabt - obwohl Frau und Kind in Zürich gemeldet gewesen seien.
Simon Stocker im Anzug lächelnd vor weissem Hintergrund.
Legende: Simon Stocker sitzt seit 2023 im Ständerat.
Stocker hatte sich bei den Wahlen im Herbst 2023 überraschend
gegen den Bisherigen Thomas Minder (parteilos) durchgesetzt. Der
Beschwerdeführer, der namentlich nicht genannt werden will,
verfasste im Wahlkampf mehrere Leserbriefe zugunsten von Minder. Zudem
hat er laut eigenen Aussagen zweimal für diesen Flyer verteilt. Er
sei aber nicht Mitglied seines Wahlkomitees gewesen.