Man konnte sich kürzlich über eine Kuriosität amüsieren:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erdonnerte die
Schweiz zu mehr Klimaschutz: Klimaschutz sei ein Menschenrecht.
Man rieb sich die Augen:
Warum soll sich denn der Europäsche Gerichtshof in die Politik der Schweiz
einmischen dürfen? Ist es nicht ein zentrales Gebot und Prinzip von
Demokratien, dass Gerichte zwar Regierungen kontrollieren kö'nnen, um zum
Beispiel Verstösse wie Korruption zu vermeiden, dass aber politische
Entscheidungen nicht vom Richtstuhl aus gemacht werden dürfen. Es
wiederstösst dem Prinzip der Trennung von Gewalt. Leider kann man die
blau bebändelten Richter nicht massregeln. Es geht aber viel einfacher:
man kann die Wichtigtuer aus Strassburg einfach ignorieren.
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Frank A Meyer hat ein paar gute Gedanken. Er
errinnert an die wichtige Idee von Montesquieu der Gewaltenteilung
von Legislative, Exekutive und Judikative. Er meint:
"Die Ausweitung richterlicher Kompetenzen durch den EGMR ist anmassend:
Richter entscheiden, welches Gewicht die Politik dem Klima beizumessen hat;
Richter entscheiden, wo die Grenze zwischen Recht und Politik verläuft;
Richter entscheiden, wer in der Demokratie die letzte Instanz ist.
Sie selbst!"
und meint sarkastisch:
"Gottlob erlösen die richterlichen Heilsbringer von Strassburg die
Rechtgläubigen endlich vom politischen Kampf um Mehrheiten. Die
brauchen fortan die klimapolitische Ahnungslosigkeit des gemeinen
Volkes nicht mehr zu beklagen. Sie können einfach klagen."
Es ist tatsächlich Mode geworden, die Bevölerkung als Dummköpfe
zu betrachten, die zu blöd sind, wichtige Zusammenhänge zu sehen.
Auch anderen Kommentare sind kritisch. Wie im Tagi:
Und
SRF Reaktionen.