Das Kantonsspital Schaffhausen erweitert den Strauss von Genderblüten
So lesen wir bei der Zutrittsregelung des Spitals:
Patienten/-innen und deren Begleitpersonen
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Das Wort Patienteninnen existiert nicht.
Es gilt auch in gendergerechten Anpassungen falsch,
Patienten/innen zu schreiben. Patient/in w&aum;re jedoch
richtig. Auch Ärz/-in ist nicht erlaubt. So soll jedoch
soll jedoch Ärz*innen (mit Genderstern) erlaubt sein.
Quelle Tagesspiegel.
Wenn schon getrennt, müsste es heissen: Patienten und Patientinnen.
Aber unter Patienten verstehen wir sowohl Männer und Frauen. Junge und
Alte, Kinder un Betagte.
Nach dem Genderstern, dem Doppelpunkt und Gedercap und BinnenI topt
das Spital die unzulässigen Zeichen, die alle nicht ausgesprochen
werden können eine weitere Form: dem Querstift und dem Bindestrich.
Es ist eine zusätzliche unzulässige Verstümmelung der Sprache.
Man dürfte vom Verfasserteam eines Kantonspital erwarten, dass das
Sprachgefühl nicht mit den Füssen getreten wird.