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www.rhetorik.ch aktuell: (07. Jul, 2021)

Trump bemueht das Gericht um Twitterzugant

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Nachdem eigene Newsseiten von Trump vollständig floppten, versucht Trump es nun mit legalen Mitteln. Reuters. Juristen wie Paul Gowder, von Northwestern sieht keine Chance. Man kann private Firmen nicht dem ersten Amendment wie eine eine Regierungsseite belangen. Wie die anderen Versuche von Trump wird auch dieser Versuch mit grosser Wahrscheinlichkeit versanden oder dann von einem Bundesgericht abgeschossen.

Eine Zusammenfassung auf Persoenlich:

Donald Trump klagt gegen Twitter, Facebook und Google, die ihn von ihren Plattformen verbannt haben. Er fordere die rasche Wiederherstellung seiner Accounts, sagte der 75-jährige Ex-Präsident der USA am Mittwoch. Bei Facebook soll Trump noch mindestens bis Anfang 2023 gesperrt bleiben; Twitter sieht sogar gar keinen Weg zurück für den Ex-Präsidenten. Facebook und Twitter hatten Trump im Januar bereits kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gesperrt Auslöser war die Erstürmung des US-Kapitols durch Anh&auuml;nger Trumps - und dass er Sympathie für die Angreifer bekundete. Ausserdem behauptet er nach wie vor ohne jegliche Belege, dass ihm der Sieg bei der Präsidentenwahl im November durch Betrug gestohlen worden sei. Damit heizte er die Stimmung im Land auf. Twitter, wo Trump mehr als 80 Millionen Nutzer folgten, war für ihn bis dahin die wichtigste Kommunikationsplattform. Facebook hatte Trumps Account zunächst bis auf Weiteres gesperrt. Das unabhängige Aufsichtsgremium des Online-Netzwerks bemängelte später aber, dass eine unbefristete Sperre von den Facebook-Regeln nicht vorgesehen sei. Deshalb ist Trump nun für zwei Jahre bei Facebook suspendiert, wobei die Frist seit Anfang Januar dieses Jahres läuft. Dann will Facebook neu abwägen, ob von dem Ex-Präsidenten immer noch eine Gefahr ausgehe. Googles Videoplattform YouTube will Trump ebenfalls erst wieder zulassen wenn man kein Risiko für die öffentliche Sicherheit mehr sehe, nannte aber keinen Zeitraum dafür.

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