Einmal mehr hat der Schweize3r Bundesrat vorder letzten Medienkonferenz
einen gravierenden Kommunikationsfehler gemacht. Bevor er die Kantone
kontaktiert hatte wurde bekannt,was er beabsichtige. Damit hat er die
Kantone vor den Kopf gestossen. So etwas dürfte nicht geschehen.
Es gelten nun strengere Massnahmen:
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Aus dem
SRF:
Sperrstunde ab 19 Uhr, Schliessungen am Sonntag: Einkaufsläden,
Freizeit- und Sportanlagen (inkl. Fitnesscenter) müssen
von 19 bis 6 Uhr schliessen und bleiben an Sonn- und Feiertagen
geschlossen. Ausgenommen sind Apotheken, Märkte im Freien und
Tankstellen zum Benzinbezug.
Gastrobetriebe müssen ebenfalls von 19 bis 6 Uhr schliessen,
dürfen aber an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am
24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1
Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um
23 Uhr offen bleiben. Restaurants, die ausschliesslich Hotelgäste
bedienen, dürfen ebenfalls bis 23 Uhr geöffnet sein.
Private Treffen: Im Privaten dürfen sich weiterhin maximal
10 Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Der Bundesrat
empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu
beschränken.
Öffentliche Veranstaltungen: Alle öffentlichen Veranstaltungen
sind mit Ausnahme von religiösen Feiern (maximal 50 Personen),
Versammlungen von Legislativen und politischen Kundgebungen (maximal 50
Personen) verboten.
Sport und Kultur: Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch
in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten
bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden
Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen
unter 16 Jahren bleiben erlaubt. Auch Trainings und Wettkämpfe von
Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in
den Profiligen bleiben ohne Publikum möglich. Weiterhin erlaubt
sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen
und Künstlern oder Ensembles.
Ausnahme für Kantone mit günstiger epidemiologischer
Entwicklung: Kantone mit einer günstigen epidemiologischen
Entwicklung dürfen die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Die
Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während
mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz der neuen Fälle
während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem
müssen ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie
in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die
Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen
absprechen.
Gemäss Informationen an der Pressekonferenz wären Ausnahmen
derzeit in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Obwalden, Waadt, Neuenburg
und Wallis möglich.