Im Jahre 2019 wurden fünf Rapper vom Vorwurf der sexuellen Belästigung
freigesprochen, das Gericht solle jedoch nochmals prüfen, ob Verleumdung
in Frage komme. Das wurde nun bestätigt. Die Rapper wurden zu einer
Geldstrafe verurteilt. Es geht auch um die Frage
ob Komiker, Musiker oder Journalisten bei wohlbekannten Politikern mehr Freiheiten haben,
zu provozieren. Dieses Urteil bestätigt, dass es Grenzen gibt.
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Blick:
Rickli wurde von den Rappern des
Kollektiv Chaostruppe verleumdet. Das stellt das Berner Obergericht fest.
Der Fall beschäftigt seit Jahren die Justiz. Vier Rapper und eine
Rapperin aus Bern stellten 2014 einen Song über Natalie Rickli ins
Internet. Die heutige Zürcher Regierungsrätin wurde darin mit
Schimpfworten und Äusserungen sexuellen Inhalts eingedeckt. Unter
anderem hiess es, Rickli habe ihren politischen Erfolg sexuellen
Gefälligkeiten zu verdanken.
Das Bundesgericht kam 2019 zum Schluss, der Freispruch des Berner
Obergerichts vom Vorwurf der sexuellen Belästigung sei zurecht
erfolgt. Die Musiker hätten nie versucht, Rickli das Lied direkt
zukommen zu lassen. Hingegen solle das Obergericht nochmals prüfen,
ob eine Verurteilung wegen Verleumdung anstatt übler Nachrede in
Frage komme.
Leicht höheres Strafmass Mit seinem Urteil vom Freitag folgt das
Obergericht nun der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft: Es gebe
keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behauptung wahr sein könnte, die
Politikerin habe ihre Laufbahn sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.
Die Verurteilung wegen Verleumdung zieht ein leicht höheres Strafmass
nach sich. Die fünf Beschuldigten wurden nun zu bedingten Geldstrafen
von 80 bis 90 Tagessätzen verurteilt.
Das Urteil relativiert ein frühreres Urteil:
vom letzten Jahr (20.11.2019).