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www.rhetorik.ch aktuell: (12. Jul, 2020)

Neues im Khan Skandal

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Der Khan Skandal kommt nach fast einem Jahr wieder in die Medien. Nun liegen noch unveröffentliche Gerichtsurteile vor. So soll es illegal beschlagnahmte Handys und nicht angehörte Privatdetektive gegeben haben. Es droht gar eine Untersuchung wegen Amtsmissbrauch.
Aus dem Blick:
Iqbal Khan bemerkt, dass er beschattet wird. Der Credit-Suisse-Banker, der Tage zuvor seinen Wechsel zur Konkurrentin UBS bekanntgegeben hat, gerät in Angst. Mitten in der Zürcher Innenstadt stellt er Privatdetektiv D.* zur Rede, macht Fotos vom Auto des Verfolgers und erstattet - nach einem Essen im Edelrestaurant Storchen - Strafanzeige gegen unbekannt wegen "schwerer Drohung" und "Nötigung". Die Kantonspolizei lässt wegen der Anzeige alles stehen und liegen: Tags darauf, um 6Uhr morgens, werden der Beschatter Khans und die beiden Inhaber der Privatdetektei an ihren Wohnorten abgeführt - von -jeweils drei bis vier Beamten. Alle Verdächtigen müssen eine DNA-Probe abgeben, zeitweise sogar Handschellen tragen. Bei der Festnahme nehmen die -Polizisten zudem die Handys der Privatdetektive mit - ohne jeden Durchsuchungsbefehl. Das hat Folgen, wie Recherchen von SonntagsBlick zeigen: Mitte Februar verfügte das Bezirksgericht Meilen, dass das Handy von Privatdetektiv D. nicht ausgewertet werden darf. Der Grund: Es sei von der Polizei "rechtswidrig erlangt" worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Telefone und Computer noch versiegelt Offen hingegen bleibt, was mit den beschlagnahmten Telefonen der Detektei-Inhaber S.* und C.* geschieht. Auch die Computer von Mittelsmann T.* , der sich nach Auffliegen des Skandals das Leben nahm, sind noch versiegelt. ...

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