Der Khan Skandal kommt nach fast einem Jahr wieder in die Medien. Nun liegen
noch unveröffentliche Gerichtsurteile vor.
So soll es illegal beschlagnahmte Handys und nicht angehörte
Privatdetektive gegeben haben. Es droht gar eine Untersuchung
wegen Amtsmissbrauch.
Aus dem Blick:
Iqbal Khan bemerkt, dass er beschattet wird. Der Credit-Suisse-Banker,
der Tage zuvor seinen Wechsel zur Konkurrentin UBS bekanntgegeben hat, gerät in Angst. Mitten in
der Zürcher Innenstadt stellt er Privatdetektiv D.* zur Rede,
macht Fotos vom Auto des Verfolgers und erstattet - nach einem Essen im
Edelrestaurant Storchen - Strafanzeige gegen unbekannt wegen "schwerer
Drohung" und "Nötigung".
Die Kantonspolizei lässt wegen der Anzeige alles stehen und liegen:
Tags darauf, um 6Uhr morgens, werden der Beschatter Khans und die
beiden Inhaber der Privatdetektei an ihren Wohnorten abgeführt -
von -jeweils drei bis vier Beamten. Alle Verdächtigen müssen
eine DNA-Probe abgeben, zeitweise sogar Handschellen tragen. Bei der
Festnahme nehmen die -Polizisten zudem die Handys der Privatdetektive
mit - ohne jeden Durchsuchungsbefehl.
Das hat Folgen, wie Recherchen von SonntagsBlick zeigen: Mitte Februar
verfügte das Bezirksgericht Meilen, dass das Handy von Privatdetektiv
D. nicht ausgewertet werden darf. Der Grund: Es sei von der Polizei
"rechtswidrig erlangt" worden. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Telefone und Computer noch versiegelt Offen hingegen bleibt, was mit
den beschlagnahmten Telefonen der Detektei-Inhaber S.* und C.*
geschieht. Auch die Computer von Mittelsmann T.* , der sich
nach Auffliegen des Skandals das Leben nahm, sind noch versiegelt.
...
- 4. September 2019: Die Beschattung Khans beginnt.
- 17. September 2019: Khan bemerkt, dass er verfolgt wird.
- 20. September 2019: Der Blog "Inside Paradeplatz" macht die Beschattung publik
- 24. September 2019: Der vermittelnde Sicherheitsmann nimmt sich das Leben.
- 1. Oktober 2019: CS-Präsident Rohner gibt Ergebnisse einer Untersuchung bekannt.
- 17. Dezember 2019: Die NZZ meint dass die Beschattung Khans doch kein Einzelfall war.