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www.rhetorik.ch aktuell: (11. Apr, 2020)

Urheberrechtsforderungen an Google

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Die FCA (French Competition Authority) hat Google aufgefordert, mit Franzoesischen Medien um Verguetungen zu verhandeln, weil Google in News Zusammenfassungen von Zeitungsauschnitten angibt. Noch ist nicht klar, wie Google reagieren wird. In der Vergangenheit hat Google die betroffenen Zeitungen einfach aus der Suche rausgeworfen, was zu Besucherschwund führte.

FAZ vom 9. April, 2020:
Die französische Kartellbehörde hat Google zu Verhandlungen mit Medienhäusern über Nutzungsgebühren für die von ihnen verbreiteten Inhalte verpflichtet. (...) Die Kartellbehörde ordnete an, dass Google innerhalb von drei Monaten "in gutem Glauben" Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen führen muss, in denen es um eine Vergütung für das Anzeigen ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Suchmaschine geht. Die Leistungsschutzrechte müssten "rückwirkend ab Inkrafttreten" der EU-Novelle in Frankreich zum 24. Oktober 2019 geltend gemacht werden, hiess es. Die Kartellbehörde reagierte damit auf Beschwerden von Zeitungen und der Nachrichtenagentur AFP. Google weigert sich bisher, für Nachrichten, Fotos und Videos von Medien-Inhalten zu bezahlen. Die vor gut einem Jahr beschlossene EU-Urheberrechtsreform sieht eine solche Vergütung aber vor.
Der Register gibt etwas Geschichte:

So in Belgien: im Jahre 2006 hatten Belgische Verlage Google eingeklagt. Google hatte dann die Artikel von Google News und Search rausgenommen. Das hat zu einem Einbruch der Leser geführt. Die Verlage haben dann einen Rückzieher gemacht.

Ein paar Jahre später, in den Jahren 2013 and 2015 haben Deutschland und Spanien Copyright Gesetze eingeführt, die Google zu Zahlungen zwingen kann. Auch dort hatte Google nicht gezahlt und die Verlage einfach nicht mehr aufgefuehrt. Wieder war ein Einbruch der Besuche die Folge.
Die Spanischen Medien werden in Google immer noch nicht aufgefuehrt. Eine Studie der Stanford Business School hat dies untersucht und gesehen, dass ein Fuentel der Besucher die Seiten nicht mehr besucher und die Besuche um 10 Prozent abgenommen hat. Das habe vor allem kleine Verlage getroffen. Bei groesseren Verlagen gab es weniger Leser bei den Artikeln aber mehr Aufrufe der Homepage. Offensichtlich haben die Leute die Webseiten nicht mehr durch Suche aufgesucht, sondern mittels eigener Lesezeichen.
In Deutschland is die Sache noch nicht klar. VG-Media ein Konglomerat von 200 Verlagen hatte Google vor Gericht gebracht (aufgrund es copyright Gesetzes aus dem Jahre 2013). In einer ersten Runde hat Google vor Europaeischem Gericht gewonnen Quelle Reuters. Google argumentiert, dass die meisten Deutschen Verlage es erlauben, dass Previews von Artikeln in der Suche aufgeführt wird, denn das führt zu mehr Besuchern. Dezember 2019: Meedia: Im Streit der Verlage gegen Google: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für "nicht anwendbar".

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