Die FCA (French Competition Authority) hat Google aufgefordert, mit
Franzoesischen Medien um Verguetungen zu verhandeln, weil Google in
News Zusammenfassungen von Zeitungsauschnitten angibt. Noch ist
nicht klar, wie Google reagieren wird. In der Vergangenheit hat Google
die betroffenen Zeitungen einfach aus der Suche rausgeworfen, was zu
Besucherschwund führte.
FAZ vom 9. April, 2020:
Die französische Kartellbehörde hat Google zu Verhandlungen mit
Medienhäusern über Nutzungsgebühren für die von ihnen
verbreiteten Inhalte verpflichtet. (...)
Die Kartellbehörde ordnete an, dass Google innerhalb von drei
Monaten "in gutem Glauben" Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen
führen muss, in denen es um eine Vergütung für das Anzeigen
ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Suchmaschine
geht. Die Leistungsschutzrechte müssten "rückwirkend ab
Inkrafttreten" der EU-Novelle in Frankreich zum 24. Oktober 2019 geltend
gemacht werden, hiess es. Die Kartellbehörde reagierte damit auf
Beschwerden von Zeitungen und der Nachrichtenagentur AFP.
Google weigert sich bisher, für Nachrichten, Fotos und Videos
von Medien-Inhalten zu bezahlen. Die vor gut einem Jahr beschlossene
EU-Urheberrechtsreform sieht eine solche Vergütung aber vor.
Der
Register gibt etwas Geschichte:
So in Belgien: im Jahre 2006 hatten Belgische Verlage Google eingeklagt.
Google hatte dann die Artikel von Google News und Search rausgenommen.
Das hat zu einem Einbruch der Leser geführt. Die Verlage haben
dann einen Rückzieher gemacht.
Ein paar Jahre später, in den Jahren 2013 and 2015 haben Deutschland
und Spanien Copyright Gesetze eingeführt, die Google zu Zahlungen zwingen kann.
Auch dort hatte Google nicht gezahlt und die Verlage einfach nicht mehr aufgefuehrt.
Wieder war ein Einbruch der Besuche die Folge.
Die Spanischen Medien werden in Google immer noch nicht aufgefuehrt.
Eine Studie der Stanford Business School hat dies untersucht und
gesehen, dass ein Fuentel der Besucher die Seiten nicht mehr besucher
und die Besuche um 10 Prozent abgenommen hat. Das habe vor allem kleine Verlage
getroffen. Bei groesseren Verlagen gab es weniger Leser bei den Artikeln
aber mehr Aufrufe der Homepage. Offensichtlich haben die Leute die Webseiten
nicht mehr durch Suche aufgesucht, sondern mittels eigener Lesezeichen.
In Deutschland is die Sache noch nicht klar. VG-Media ein Konglomerat von 200
Verlagen hatte Google vor Gericht gebracht (aufgrund es copyright Gesetzes aus
dem Jahre 2013). In einer ersten Runde hat Google vor Europaeischem Gericht
gewonnen
Quelle Reuters.
Google argumentiert, dass die meisten Deutschen Verlage es erlauben, dass
Previews von Artikeln in der Suche aufgeführt wird, denn das führt
zu mehr Besuchern.
Dezember 2019: Meedia: Im Streit der Verlage gegen Google: EuGH erklärt deutsches
Leistungsschutzrecht für "nicht anwendbar".