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www.rhetorik.ch aktuell: (26. Mar, 2020)

Neues Urheberrecht in der Schweiz

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
In der Schweiz gilt ab 1. April 2020 das revidierte Urheberrechtsgesetz. Es stärkt die Rechte der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft. Der Bundesrat hatte die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung an seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 bestätigt Quelle: Admin.ch.
Neben den Massnahmen zur Pirateriebekämpfung bringt das revidierte URG verschiedene Neuerungen, welche die Kulturschaffenden und die Kulturwirtschaft stärken. Neu werden alle Fotografien geschützt, auch wenn es sich nicht um Kunstwerke handelt. Geschützt sind somit zukünftig auch alltägliche Familien- und Urlaubsfotos sowie Pressefotos, Aufnahmen von Produkten und Landschaften. Um Fotos Dritter beispielsweise auf der eigenen Webseite zu nutzen, braucht es neu grundsätzlich immer eine Erlaubnis. Das ausschliessliche Nutzungsrecht des Urhebers wird in gewissen Fällen eingeschränkt, damit einfacher auf digitale Inhalte zugegriffen werden kann. So können zum Beispiel Wissenschaftler unter bestimmten Voraussetzungen Werke ohne Erlaubnis der Rechteinhaber nutzen. Das stärkt den Forschungsstandort Schweiz. Neu können Bibliotheken, Museen und Archive ihre Bestände in zeitgemässer Form präsentieren und insbesondere kurze Auszüge von Werken in ihren Bestandesverzeichnissen wiedergeben. So werden beispielsweise Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Werken oder kurze Ausschnitte von audiovisuellen Werken für Online-Recherchen zugänglich.
Mehr informnation: IGE.ch.

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