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www.rhetorik.ch aktuell: (19. Feb, 2020)

Auflagen zur Passwortherausgabe

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Kein Wunder dass in Deutschland die traditionellen Parteien SPD, CSU und CDU Probleme haben. Beschlüsse wie der gerade gemachten, dass Anbieter von Telemediendiensten Passwörter auch ohne Richterauflage an Sicherheitsbehörden weitergeben müsen, ist äusserst unpopulär. Kritiker meinen, dass solche Massnahmen es in Zukunft dem Staat erlauben wird, wie in China Meinungen zu zensieren oder gar zu manipulieren. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Der Bundestag muss nun entscheiden.
Tagesschau:
Die meisten User dürfte es beunruhigen, dass die Passwortherausgabe auch nach einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ein Bestandteil des heute vom Kabinett beschlossenen Massnahmenpakets geblieben ist. Google sieht darin sogar das Risiko einer "Online-Hausdurchsuchung". Die SPD-Justizministerin hat zwar klargestellt, dass eine Passwortherausgabe nur nach Anordnung durch einen Richter zu bekommen ist und nur beim Verdacht schwerer Straftaten erfolgen darf. Aber die Passwortherausgabe steht noch vor einem ganz praktischen Problem. Facebook und Co. dürfen nach geltendem Datenschutzrecht gar keine Passwörter der Nutzer speichern, die sie herausgeben könnten. Lediglich sogenannte Hash-Werte dieser Passwörter werden gespeichert, mit dem ein Dienstleister nur deren Richtigkeit überprüfen kann. Beruhigen dürfte das aber nur halb, denn auch ein Hash-Wert ist an die Ermittlungsbehörden herauszugeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Lambrecht verteidigt die Regel als Klarstellung einer ohnehin schon bestehenden Verpflichtung. Die nun klare Regel über die Auskunft sei für die Strafverfolgung und für die Gefahrenabwehr von zentraler Bedeutung.
Heise:
In Deutschland soll es künftig eine klare Auflage für Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. geben, sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter und IP-Adressen an Sicherheitsbehörden herauszugeben. Dazu kommt eine Pflicht zunächst für Betreiber grosser Plattformen zum Teilen nutzergenerierter Inhalte wie Facebook, TikTok, Twitter oder YouTube, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge oder Terrorismuspropaganda zu löschen und parallel unaufgefordert - ebenfalls zusammen mit aussagekräftigen Internetkennungen inklusive Portnummern - an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.
Das war schon länger in der Mache. Vom Dezember: Heise:
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wandelt in Überwachungsfragen auf den Spuren ihres Kollegen im Innenressort, Horst Seehofer (CSU). Mit ihrem am Freitag vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" will die SPD-Politikerin nicht nur das an sich bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) deutlich verschärfen. Sie plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben. "Wer geschäftsmässig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zu Nutzung daran vermittelt", soll einschlägige erhobene Bestands- und Nutzungsdaten "zur Erfüllung von Auskunftspflichten" gegenüber den berechtigten Stellen verwenden dürfen, heisst es in dem heise online vorliegenden Entwurf, den mittlerweile der Journalist Hendrik Wieduwilt veröffentlicht hat. Die herauszugebenden Informationen seien "unverzüglich und vollständig zu übermitteln", betont das Justizministerium.

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