Kein Wunder dass in Deutschland die traditionellen Parteien SPD, CSU und CDU
Probleme haben. Beschlüsse wie der gerade gemachten, dass Anbieter
von Telemediendiensten Passwörter auch ohne Richterauflage an Sicherheitsbehörden
weitergeben müsen, ist äusserst unpopulär. Kritiker meinen, dass
solche Massnahmen es in Zukunft dem Staat erlauben wird, wie in China Meinungen zu
zensieren oder gar zu manipulieren. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen.
Der Bundestag muss nun entscheiden.
Tagesschau:
Die meisten User dürfte es beunruhigen, dass die
Passwortherausgabe auch nach einer Überarbeitung des
Gesetzesentwurfs ein Bestandteil des heute vom Kabinett beschlossenen
Massnahmenpakets geblieben ist. Google sieht darin sogar das Risiko einer
"Online-Hausdurchsuchung". Die SPD-Justizministerin hat zwar klargestellt,
dass eine Passwortherausgabe nur nach Anordnung durch einen Richter zu
bekommen ist und nur beim Verdacht schwerer Straftaten erfolgen darf.
Aber die Passwortherausgabe steht noch vor einem ganz praktischen
Problem. Facebook und Co. dürfen nach geltendem Datenschutzrecht
gar keine Passwörter der Nutzer speichern, die sie herausgeben
könnten. Lediglich sogenannte Hash-Werte dieser Passwörter
werden gespeichert, mit dem ein Dienstleister nur deren Richtigkeit
überprüfen kann. Beruhigen dürfte das aber nur halb, denn
auch ein Hash-Wert ist an die Ermittlungsbehörden herauszugeben, wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Lambrecht
verteidigt die Regel als Klarstellung einer ohnehin schon bestehenden
Verpflichtung. Die nun klare Regel über die Auskunft sei für die
Strafverfolgung und für die Gefahrenabwehr von zentraler Bedeutung.
Heise:
In Deutschland soll es künftig eine klare Auflage für
Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder
& Co. geben, sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter
und IP-Adressen an Sicherheitsbehörden herauszugeben. Dazu kommt
eine Pflicht zunächst für Betreiber grosser Plattformen zum
Teilen nutzergenerierter Inhalte wie Facebook, TikTok, Twitter oder
YouTube, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge oder
Terrorismuspropaganda zu löschen und parallel unaufgefordert -
ebenfalls zusammen mit aussagekräftigen Internetkennungen inklusive
Portnummern - an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.
Das war schon länger in der Mache. Vom Dezember:
Heise:
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wandelt in
Überwachungsfragen auf den Spuren ihres Kollegen im Innenressort,
Horst Seehofer (CSU). Mit ihrem am Freitag vorgelegten Referentenentwurf
für ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und
der Hasskriminalität" will die SPD-Politikerin nicht nur das an
sich bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
deutlich verschärfen. Sie plant auch eine Pflicht für
WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten
und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible
Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils
ohne Richterbeschluss herauszugeben. "Wer geschäftsmässig
Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zu Nutzung
daran vermittelt", soll einschlägige erhobene Bestands- und
Nutzungsdaten "zur Erfüllung von Auskunftspflichten" gegenüber
den berechtigten Stellen verwenden dürfen, heisst es in dem heise
online vorliegenden Entwurf, den mittlerweile der Journalist Hendrik
Wieduwilt veröffentlicht hat. Die herauszugebenden Informationen
seien "unverzüglich und vollständig zu übermitteln",
betont das Justizministerium.