Darf man auf Instagram Marken Artikel zeigen, auch wenn dies nicht
als Werbung gekenntzeichnet wird?
Die Lauterkeitskommission musste sich mit Roger Federer, Xenia Tchoumitcheva
und Jolanda Neff befassen. Es ging um Schleichwerbung.
Es wurde beschlossen, dass es sich bei den Instagram Beiträgen nicht
um Schleichwerbung handelte. Nun gibt es Rekurs:
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Die Schweizerische Lauterkeitskommission
entschied diesen Herbst über einen Instagram-Post von Roger
Federer. Sie kam zum Schluss, dass Feder keine Schleichwerbung gemacht
habe. Diesen Entscheid will Konsumentenschützerin Sara Stalder
nicht akzeptieren. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat
Rekurs eingelegt. Die Lauterkeitskommission begründete: Für
die Follower sei es klar, dass es sich um kommerzielle Kommunikation
beziehungsweise um Werbung handelt. Bei Sportlern wie Roger Federer
sei es üblich und damit gut erkennbar, dass Markenlogos aus
rein kommerziellen Hintergründen präsentiert werden. Der
beanstandete Post vom 6. Mai 2019 beinhaltet ein Video, in dem Federer
ein Bandana der Marke Uniqlo anzieht. Der Konsumentenschutz schreibt
in seiner Beschwerde: "Ein Hinweis auf bezahlte Werbung fehlt jedoch".
Auch gegen Xenia Tchoumitcheva wurde Beschwerde eingereicht. Auch
diese Beschwerde wurde abgelehnt. Tchoumitcheva hat über 1,5
Millionen Follower auf Instagram. Im beanstandeten Foto-Post vom
12. Mai 2019 zeigt sie Schmuck, getaggt sind die Marken "Cartier" und
"Eden Presley Jewelry". Laut Konsumentenschutz fehlt ein Hinweis auf
bezahlte Werbung. Dasselbe wird an einem Post von Mountainbike-Profi
Jolanda Neff, die auf Instagram 263'000 Abonnenten hat, kritisiert.
Auf dem Post vom 8. März 2019 sind unter anderem Bilder von zwei
Kreditkarten zu sehen. Dafür gab es allerdings eine Rüge
der Lauterkeitskommission. Es hiess, Neff hätte Schleichwerbung
betrieben. Die Begründungen der verschiedenen Urteile zu Influencern
seien widersprüchlich, begründete SKS-Geschäftsleiterin
Sara Stalder: "Die Entscheide bringen weder den Influencern noch den
Konsumenten Klarheit. "Es herrscht nun ein Chaos, wann Werbung in den
sozialen Medien gekennzeichnet werden muss."
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Bei der Lauterkeitskommission kann jede Person eine Beschwerde
einreichen. Allerdings spricht die Kommission keine rechtskräftigen
Urteile, sondern Empfehlungen aus, die von den Werbetreibenden
berücksichtigt werden sollen. Damit sollen Klagen oder Strafverfahren
von staatlichen Behörden vermieden werden.