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www.rhetorik.ch aktuell: (15. Nov, 2019)

Schleichwerbung auf Instagram?

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Darf man auf Instagram Marken Artikel zeigen, auch wenn dies nicht als Werbung gekenntzeichnet wird?

Die Lauterkeitskommission musste sich mit Roger Federer, Xenia Tchoumitcheva und Jolanda Neff befassen. Es ging um Schleichwerbung. Es wurde beschlossen, dass es sich bei den Instagram Beiträgen nicht um Schleichwerbung handelte. Nun gibt es Rekurs: 20 Min
Die Schweizerische Lauterkeitskommission entschied diesen Herbst über einen Instagram-Post von Roger Federer. Sie kam zum Schluss, dass Feder keine Schleichwerbung gemacht habe. Diesen Entscheid will Konsumentenschützerin Sara Stalder nicht akzeptieren. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat Rekurs eingelegt. Die Lauterkeitskommission begründete: Für die Follower sei es klar, dass es sich um kommerzielle Kommunikation beziehungsweise um Werbung handelt. Bei Sportlern wie Roger Federer sei es üblich und damit gut erkennbar, dass Markenlogos aus rein kommerziellen Hintergründen präsentiert werden. Der beanstandete Post vom 6. Mai 2019 beinhaltet ein Video, in dem Federer ein Bandana der Marke Uniqlo anzieht. Der Konsumentenschutz schreibt in seiner Beschwerde: "Ein Hinweis auf bezahlte Werbung fehlt jedoch". Auch gegen Xenia Tchoumitcheva wurde Beschwerde eingereicht. Auch diese Beschwerde wurde abgelehnt. Tchoumitcheva hat über 1,5 Millionen Follower auf Instagram. Im beanstandeten Foto-Post vom 12. Mai 2019 zeigt sie Schmuck, getaggt sind die Marken "Cartier" und "Eden Presley Jewelry". Laut Konsumentenschutz fehlt ein Hinweis auf bezahlte Werbung. Dasselbe wird an einem Post von Mountainbike-Profi Jolanda Neff, die auf Instagram 263'000 Abonnenten hat, kritisiert. Auf dem Post vom 8. März 2019 sind unter anderem Bilder von zwei Kreditkarten zu sehen. Dafür gab es allerdings eine Rüge der Lauterkeitskommission. Es hiess, Neff hätte Schleichwerbung betrieben. Die Begründungen der verschiedenen Urteile zu Influencern seien widersprüchlich, begründete SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder: "Die Entscheide bringen weder den Influencern noch den Konsumenten Klarheit. "Es herrscht nun ein Chaos, wann Werbung in den sozialen Medien gekennzeichnet werden muss." ( ... ) Bei der Lauterkeitskommission kann jede Person eine Beschwerde einreichen. Allerdings spricht die Kommission keine rechtskräftigen Urteile, sondern Empfehlungen aus, die von den Werbetreibenden berücksichtigt werden sollen. Damit sollen Klagen oder Strafverfahren von staatlichen Behörden vermieden werden.

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