Der Hafen von Hamburg wurde vom Künstler Michael Batz
in blaues List getaucht. Eine Haumberin hatte ein Foto geschossen
und auf Insagramm gestellt. Sie krieget eine Rechung, da das
Kunstprojekt "Blue Port" unter Urheberrecht stehe. Eine etwas
komische Sache, da die Kunst im öffentlichen Raum stattfindet.
Es ist unwahrscheinlich, dass eine solche Einschränkung der
Öffentlichkeit rechtlich haltbar ist. Auf jeden Fall ist die
Sache ungeschickt. Kunst lebt von Goodwill.
Heise:
Blau erstrahlt noch bis zum 15. September der Hamburger Hafen dank des
Projekts Blue Port. Seit 2008 taucht der Künstler Michael Batz die
Elbe im Zentrum der Hafenstadt und die Bauwerke rundherum in mystisches
Licht, das zu eigenen Fotoaufnahmen geradezu einlädt und die von
Bewunderern oft über soziale Medien geteilt werden. Doch diesmal
gab es dabei Ärger aufgrund des Urheberrechts, da solche Bilder
von temporären Kunstaktionen streng genommen nicht unter die
Panoramafreiheit fallen. Kunstprojekt Blue Port in Hamburg
So rieb sich eine Hamburgerin verwundert die Augen, als sie nach der
Veröffentlichung eines Schnappschusses auf Instagram eine Rechnung
in Höhe von rund 28 Euro erhielt. Die Zahlungsaufforderung für
die Lizenzgebühr verschickte laut einem Bericht der Hamburger
Morgenpost die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Batz und
seine Rechte vertritt. Dieser erklärte gegenüber der Zeitung,
er habe "natürlich überhaupt nichts dagegen", "dass vom
Blue Port private Fotos gemacht werden". Bei Veröffentlichungen
in sozialen Netzwerken sollten sich die Nutzer aber direkt an die VG
Bild-Kunst wenden. Instagram mit "eigenen Rechten"
Stein des Anstosses: Plattformbetreiber wie Facebook mit der Tochter
Instagram behalten sich eigene Rechte vor, wenn Mitglieder Fotos auf
den Portalen hochladen. Batz als Schöpfer des Lichtkunstwerks
wollte dafür einen Ausgleich, was viele Social-Media-Nutzer aber
verunsicherte und empörte. Der Künstler baute daher am Mittwoch
einen Hinweis auf der Webseite für die Touristenattraktion ein, dass
"nach einer Vielzahl von Nachfragen bezüglich der Möglichkeit",
Bilder vom Blue Port zu veröffentlichen, "aktuell zusammen mit
Hamburg Tourismus eine Lösung gefunden worden" sei. Marek Santen
Demnach soll es nun erlaubt sein, dass Hobbyfotografen für eine
"nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden
können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst
erforderlich ist". Batz betonte gegenüber heise online, dass Laien
"keine Gebühren zahlen". In diesen Fällen sei keinerlei Lizenz
erforderlich, also etwa auch kein Verweis auf eine Ausnahmegenehmigung
oder die bestehenden Rechte wie etwa bei Creative Commons. Er wolle,
dass alle Freude haben könnten an der Installation. Wer eigene
Aufnahmen vom Blue Port aber kommerziell nutzen wolle, müsse sich
weiterhin bei der VG Bild-Kunst um eine Freigabe bemühen. (anw)