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www.rhetorik.ch aktuell: (26. Mar, 2019)

Urheberrechtsreform kommt

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Das neue EU-Urheberrecht kommt. Es wird interessant zu sehen, was die Wirkungen sind. Die neuen Gesetze kö;nnten eine Chance für Medien und Techfirmen ausserhalb der EU sein. Zum Beispiel für England, falls das Brexit durchgeht. Man hat in Deutschland und Spanien gesehen, dass das Leistungsschutzrecht ein Rohrkrepierer ist. Wenn eine Medienzeitschrift für Suche unsichtbar wird, dann kollabieren die Leserzahlen. Das schlimmste das für Journalisten passieren kann, dass sie nicht mehr gelesen werden. Wie die Upload filter funktionieren werden ist eine andere Frage. Möglich ist, dass sich Techfirmen aus dem EU Raum zurückziehen oder durch Services mit einem Standort ausserhalb der EU ersetzt werden.
SRF:
348 Abgeordnete stimmten heute im Europaparlament für die Reform des EU-Urheberrechts, 274 waren dagegen. So klar wie dieses Resultat glauben lässt, war die Zustimmung aber nicht: Den Wunsch, Änderungsanträge zuzulassen, hatten die Abgeordneten nämlich mit nur 5 Stimmen Unterschied abgelehnt. Nun sollen also umstrittene Artikel wie der zum Leistungsschutzrecht umgesetzt werden. Spanien und Deutschland kennen bereits ein solches Recht - in beiden Ländern gilt es als gescheitert. In Spanien stellte Google seinen Newsdienst ein, um Verlegern keine Abgaben zu zahlen. Das führte zu einem Besucherrückgang bei Newsportalen und geringeren Werbeeinnahmen. Kleine Verlage waren besonders betroffen. Um gleiches zu verhindern, gewährten deutsche Verleger Google das Recht, ihre Inhalte kostenlos darzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verleger verhalten, wenn das Recht einmal im ganzen EU-Raum gilt. Gut möglich, dass sie auch dann wieder vor einem Suchmaschinen-Riesen wie Google einknicken und freiwillig auf Lizenzangaben verzichten - aus Furcht, dass sonst weniger Publikum auf ihre eigenen Seiten findet, auf denen sie mit Werbung Geld verdienen wollen. Viele offene Fragen zu den Uploadfiltern Für noch grössere Proteste sorgte vor der Abstimmung Artikel 13 zu den automatischen Uploadfiltern, aus dem im endgültigen Gesetzestext Artikel 17 geworden ist. Dazu sind noch viele Fragen offen: Wer wird diese Filter bauen und unterhalten? Gerade kleine Firmen sind damit technisch überfordert und werden ihre Uploadfilter einkaufen müssen - bei Google oder Facebook zum Beispiel. Wer kontrolliert also die Filter-Hersteller, die künftig darüber wachen könnten, was Europäer im Internet sehen und was nicht? Upload Filter Ausserdem: Wie schliesst man falsche Urheberrechtsansprüche aus? Und profitieren von der neuen Regelung tatsächlich die Autoren der urheberrechtlich geschützten Werke - oder eher Plattenfirmen, Verlage und andere Rechteverwerter, an welche die Autoren ihre Ansprüche abtreten mussten? Über die Umsetzung entscheiden die Länder Als nächstes müssen nun alle Mitgliedstaaten der EU die heutige Einigung noch einmal bestätigen. Ein möglicher Termin dafür ist der 9. April. Es ist keineswegs sicher, dass dann tatsächlich alle Länder zustimmen werden. Falls nicht, müssen Parlament und EU-Staaten erneut verhandeln. Wegen den anstehenden Europawahlen könnte sich dieser Prozess lange hinziehen. Selbst wenn alle Länder die Reform annehmen ist nicht sicher, wie sie schliesslich umgesetzt wird. Weil der Text viel Interpretationsspielraum zulässt, kann es in der Praxis zu ganz unterschiedlichen Anwendungsformen kommen. Es kann sein, dass einige Länder mit der Umsetzung zuwarten - bis sich zeigt, was anderswo funktioniert und was nicht. Dabei können sowohl Kritiker wie Befürworter in den jeweiligen Ländern noch einmal aktiv werden. Der Einfachheit (und der Kosten) halber werden die Plattformbetreiber von Land zu Land kaum unterschiedliche Systeme einführen. Ein Uploadfilter wird in Frankreich gleich funktionieren wie in Polen. Und um sich rechtlich abzusichern wird es wohl die jeweils restriktivste Variante sein. Davon ist auch die Schweiz betroffen: Denn auch wenn das Land nicht zur EU gehört wäre die Pflege eines helvetischen Sonderfalls für die Filter-Hersteller zu aufwändig.
Spiegel:
Der umstrittene Vorschlag zur Reform des EU-Urheberrechts hat im EU-Parlament eine Mehrheit gefunden. 348 Europaabgeordnete stimmten am Dienstagmittag dafür, 274 dagegen. 36 Abgeordnete enthielten sich. Zuvor war ein Antrag knapp gescheitert, Änderungen zu einzelnen Artikeln noch zu erlauben. Teil der Reform sind so auch die von Netzaktivisten heftig kritisierten Artikel 11 und 13. Artikel 11 sieht die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts vor. Artikel 13, der in der offiziellen deutschen Übersetzung der Richtlinie mittlerweile Artikel 17 heisst, dürfte dazu führen, dass viele Internetplattformen Uploadfilter einsetzen müssen - obwohl das Wort Uploadfilter selbst im Vorschlag nicht vorkommt. Vergangenen Samstag waren in Städten wie Berlin und München Zehntausende gegen die Reformpläne auf die Strasse gegangen, darunter auch bekannte YouTuber. In den Wochen zuvor hatte es schon, vor allem gegen Artikel 13, Proteste gegeben, unter anderem mehrfach in Köln. Eine gegen Artikel 13 gerichtete Onlinepetition sammelte zudem länderübergreifend gut fünf Millionen Stimmen. Auch das EU-Leistungsschutzrecht war und ist ein Reizthema - das bereits 2013 in Kraft getretene deutsche Leistungsschutzrecht etwa gilt als dysfunktional. Das jetzige Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg unter anderem für bestimmte Presseverlage wie Axel Springer, die sich für das Leistungsschutzrecht stark gemacht hatten. Für Artikel 13 hatten sich unter anderem Verwertungsgesellschaften wie die Gema eingesetzt. Die Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern der Reform hatte in den Wochen und Tagen vor der Abstimmung im EU-Parlament an Schärfe zugenommen. Einige Politiker etwa warfen jungen Menschen vor, sich von Internetkonzernen wie Google instrumentalisieren zu lassen.

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