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www.rhetorik.ch aktuell: (09. Feb, 2019)

EU Upload Filter und Link Tax

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Europaweit drohen jetzt die Einführung von Uploadfiltern und ein europaweiten Leistungsschutzrecht. Frankreich und Deutschland haben sich geeinigt. Noch ist die Sache nicht entschieden. Das EU Parlament muss noch abstimmen, ob die EU Buerokratie das Internet ruinieren will. Vor allem die Uploadfilter sind eine Pandorabox: was gefiltert wird, liegt ausserhalb der öffentlichen Kontrolle. Um was geht es? Vor allem zwei Artikel sind umstritten:

Upload Filter:

Artikel 13: Obligatorische Upload Filter. Betreiber von Internetplattformen müssen jedes vom Nutzer hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme auf Urheberrechtsverletzung prüfen und bei einer Urheberrechtsverletzung das Hochladen unterbinden.
Was ist das Problem? 1. Kleinere Platformen haben bei solchen Auflagen keine Chance mehr. Die Technologie, um Urheberrechtsverletzungen zu prüfen braucht riesige Datenbanken und kostspielige Technologie. 2. Filter blockieren auch legitime Inhalte. Auch nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten wird schon heute oft unterbunden. 3. Filtertechnologie kann leicht auch missbraucht werden, um unliebige Konkurrenz oder politische Gegner aus dem Netz zu fegen oder um Zensur zu üben.

Link tax:

Artikel 11: Link Steuer. Es gibt eine Vergütungspflicht auch für kurze Anreisstexte. Verlage wollen sich so einen Teil der Werbeeinnahmen sichern, die Suchmaschinen mit der Anzeige um Teasertexte verdienen.

Was ist das Problem? 1. Für den Verbraucher heisst das, dass man Texte und Artikel nicht mehr findet. Auch Services wie Google news wären am Ende (Google hat angekündigt, es werde dann den Service schliessen). 2. Verlierer wären aber vor allem auch die Verlage, deren Inhalte nicht mehr gefunden werden. 3. Das Verbot erhöht die Bürokratie.


Quelle: Netzpolitik Medienrecht:
Die EU-Staaten einigten sich am späten Freitagabend mehrheitlich auf einen Kompromiss. Über diesen soll in der kommenden Woche das Europaparlament verhandeln. Susan Wojcicki, CEO von Youtube, hat sich an die Community gewandt und zu Protesten gegen die EU-Urheberrechtsreform aufgerufen. Denn die in Artikel 13 vorgesehenen Uploadfilter könnten verheerende Auswirkungen auf Youtube haben. Artikel 13 könnte laut Wojcicki Plattformen wie Youtube dazu zwingen, nur eine kleine Anzahl von Inhalten grosser Unternehmen zuzulassen. Denn es wäre für Youtube schlichtweg zu riskant, Inhalte von kleinen Videomachern zu präsentieren, da die Plattformen nun direkt für diese Inhalte und allfällige Urheberrechtsverletzungen verantwortlich wären.Doch nicht nur Youtube-Inhalten, sondern auch den Memes könnte es künftig an den Kragen gehen. Auch sie könnten nach Ansicht von Gegnern der EU-Urheberrechtsreform von Upload-Filtern aussortiert werden.Laut den Aktivisten von Savethememe.net bedeuten Upload-Filter eine automatisierte Zensur und würden deshalb den Memes den Todesstoss versetzen.Und das wäre schade.Denn Memes sind einfach grossartig, wie folgende Beispiele beweisen. Oder? Dies berichteten in der Nacht auf Samstag mehrere EU-Diplomaten in Brüssel. Die Verhandlungen seien für kommenden Dienstag vorgesehen, sagte eine Diplomatin. Grundlage der Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beide Länder vor wenigen Tagen erzielt hatten. 20 Länder stimmten am Freitag dafür, 7 dagegen und eines enthielt sich. Es gab nur leichte Änderungen. Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Durch Artikel 13 sollen auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis im Netz landen. Ausserdem steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. Die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, von Artikel 13 ausgenommen werden. Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäussert.

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