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Der Deutsche Verlag Fischer hat gegen die US Plattform Gutenberg geklagt, weil
Werke von Heirich und Thomas Mann sowie Alfred Doeblin dort angeboten werden.
gutenberg.org
ist eine Bibliothek mit rund 56000 elektronischen Büchern.
Es ging um 18 Titel, die in Deutschland immer noch geschützt sind. Nun
hat die Gutenberg Seite kurzen Prozess gemacht und den Zugriff aus Deutschland
gesperrt. In Deutschland sind Werke nach dem Tod des Verfassers für
mindestens 70 Jahre urheberrechtlich geschützt.
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Heise:
Als Folge eines verlorenen Urheberrechtsstreits um 18 E-Books hat das
US-Portal Gutenberg.org alle Nutzer mit einer deutschen (IPv4-)Adresse bis
auf weiteres blockiert. Das erklärt die für das E-Book-Portal
zuständige Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Dem
beigelegten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ: 2-03 O 494/14)
zufolge hat das Portal die Rechte des S. Fischer Verlags verletzt, als
digitalisierte Werke Heinrich Manns, Thomas Manns und Alfred Döblin
online gestellt wurden. Als Konsequenz hat Gutenberg.org nicht etwa die
beanstandeten Werke offline genommen, sondern ausnahmslos alle Seiten und
Unterseiten für Nutzer mit einer deutschen IP gesperrt. Nutzer mit
einer IPv6-Adresse scheinen davon nicht immer betroffen.
In dem Verfahren geht es um mehr als ein Dutzend Titel, die in Deutschland
weiterhin urheberrechtlich geschützt sind (für 70 Jahre nach
dem Tod des Urhebers), deren Übersetzungen in den USA aber bereits
gemeinfrei sind, da sie vor 1923 veröffentlicht wurden. Wie die
Verantwortlichen des Portals erklären, halten sie das deutsche
Gericht überhaupt nicht für zuständig, da ihre Seite
in den USA gehostet werde. Sollten mit einzelnen Titeln Urheberrechte
verletzt werden, müsse das Gericht gegen diejenigen vorgehen, die
Titel rechtswidrig auf das Portal hochgeladen haben. In dem Fall geht
es unter anderem um "Der Untertan" und "Professor Unrat" von Heinrich
Mann und Thomas Manns "Der Tod in Venedig" sowie die "Buddenbrooks:
Verfall einer Familie". Die Foundation will das Urteil nach eigenen
Angaben anfechten.
Der klagende Verlag, der die Rechte an E-Book-Ausgaben der Werke
hält, hat vor Gericht unter anderem angemerkt, dass es eine
deutschsprachige Übersetzung der US-Seite gibt. Deswegen sei
Gutenberg.org auch direkt an deutsche Nutzer gerichtet. Mittels
Geoblocking sei es den Machern möglich, deutsche Nutzer
daran zu hindern, hierzulande urheberrechtlich geschützte
Werke herunterzuladen. Spätestens wenn sie Kenntnis von den
Rechteverletzungen erlangten, hafteten sie auch dafür. Damit setzten
er sich vor Gericht durch. Auch wenn die Übersetzungen in den
USA gemeinfrei seien, rechtfertige das keine Zugänglichmachung in
Deutschland, wo die Werke weiterhin geschützt seien, erklärte
das Gericht.