Wie auch auf dem Web ist auch das Fernsehen darauf angewiesen,
dass Werbung funktioniert. Die Technischen Möglichkeiten
erlauben es heute aber sowohl auf dem Internet also auch im Fernsehen,
Werbung zu überspringen. So haben TV Anbieter begonnen, das
Catch-Up TV (zeitversetztes TV) einzuführen.
Schon heute wird jede 2. Werbung übersprungen. Was wohl längerfristig
passieren wird, ist dass die Kabelanbieter sich mit den Fernsehsendern
arrangieren müssen.
Aus
Persoenlich:
Seit vor sechs Jahren die ersten TV-Anbieter in der Schweiz das
sogenannte Catch-up-TV einführten, steht vielen Kunden das gesamte
Fernsehprogramm der letzten sieben Tage zur Verfügung, ohne dass
sie Aufnahmen programmieren müssen. Auch bereits laufende Sendungen
können per Knopfdruck von Anfang an geschaut und Werbeblöcke
überspult werden. Doch diese beiden Funktionen sind wegen eines
Rechtsstreits in Gefahr, schreibt die "Schweiz am Wochenende".
Den TV-Sendern bereitet das Catch-up-TV Bauchschmerzen. Denn bereits
über 15 Prozent der Fernsehnutzung findet zeitversetzt statt. Dabei
wird jeder zweite Werbeblock überspult. Schon 2015 entsprach die
ignorierte Werbung einem Wert von 67 Millionen Franken (persoenlich.com
berichtete). Zwar bezahlen Swisscom, UPC und Co. den Fernsehsendern
eine Gebühr für die Catch-up-Funktion. Diese sei aber zu tief,
finden die Sender.
Die Regeln für Catch-up-TV werden zwischen Nutzerverbänden
und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt. Als sich die Parteien
Ende 2016 auf eine neue Ausgestaltung verständigten, waren die
Fernsehsender aber alles andere als zufrieden. Deshalb verlangten sie,
im Verfahren mitreden zu können. Die Forderung der Sender: Werbung
solle im Catch-up-TV nicht überspult werden können. Catch-up-TV
solle maximal zwei Tage zurück reichen, und mindestens jeden Monat
soll ein Nutzer für jeden Fernsehsender, bei dem er die Funktion
nutzen möchte, einen Aufnahmebefehl starten müssen. Zudem
sollen Such- und Filterfunktionen innerhalb des Archivs verboten werden,
wie die "Schweiz am Wochenende" weiter berichtet.
Parteienstellung abgelehnt
Nun droht ein langwieriger Rechtsstreit. Denn vor einer Woche
entschied die Eidgenössische Schiedskommission, dass die Sender
keine Parteienstellung erhalten, wie die Zeitung berichtet. "Wir
sind enttäuscht über diesen Entscheid", sagt Andrea Werder,
Geschäftsführerin der IG Radio und Fernsehen, dem Blatt. Es sei
weltweit einzigartig, dass die TV-Sender in der Schweiz ihre Rechte am
Catch-up-TV nicht direkt geltend machen und die Bedingungen, wie ihre
Sendungen im zeitversetzten Fernsehen angeboten werden, mitgestalten
könnten. Die Einigung, welche die Nutzerverbände und die
Verwertungsgesellschaften getroffen hätten, berücksichtige
die Interessen der Sender in keiner Weise.
Nun werde das weitere Vorgehen besprochen. Wahrscheinlich ist, dass die
Sender den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. "Aus
der bisherigen Regelung erleiden die TV-Sender enorme Werbeeinbussen,
die langfristig ihre Existenz gefährden", warnt Werder. (SaW/cbe)