Das Verfahren um das Selfie, das der Affe Naruto von sich gemacht
hat, geht weiter. Gehört das Bild dem Fotographen David Slater,
der die Kamera dem Affen gegeben hat, oder dem Affen? Die Tierrechts
organisation Peta zieht den Prozess weiter.
Aus
Die Tierrechtsorganisation Peta kämpft weiter dafür, dass
dem Makaken Naruto die Rechte an jenen Selfies zugesprochen werden,
die das Tier 2011 geschossen hat. Der menschliche Inhaber der Kamera,
David Slater, erhebt ebenfalls Anspruch auf die Rechte. Gemeinsam mit
der deutschen Primatenforscherin Antje Engelhardt verklagte Peta Slater
vor einem kalifornischen Bundesbezirksgericht; erfolglos. Nun ist Peta
in Berufung gegangen.
Selfie des Schopfmakaken Naruto Ihm ist es wohl einerlei. Vergrössern
Bild: Naruto / David Slater Engelhardt berief sich in ihrer Klage
darauf, der "nächste Freund" (next friend) Narutos zu sein. Unter
Umständen können "nächste Freunde" im US-Recht Klage
für ihren Freund führen, wenn dieser selbst nicht dazu in der
Lage ist. Die Forscherin erläuterte, Naruto seit dessen Geburt zu
kennen, zu beobachten und zu studieren. Doch das Bundesbezirksgericht
stellte fest, dass Naruto als Tier gar nicht zu einer Copyright-Klage
berechtigt sei ("no standing"). Entsprechend kann auch ein "next friend"
nicht für ihn klagen, und die Klage wurde zurückgewiesen.
(...)
Das Verfahren heisst Naruto v. Slater und ist beim US Court of
Appeals for the Ninth Circuit unter dem Aktenzeichen 16-15469
anhängig. Sollte sich Slater erwartungsgemäss durchsetzen
und die Klage rechtskräftig zurückgewiesen werden, wäre
das noch keine Bestätigung, dass der Fotograf tatsächlich die
Rechte an den Bildern besitzt. In seinen Eingaben bei Gericht geht er
auf diese Frage übrigens gar nicht ein. Und gemacht hat die Selfies
unstreitig Naruto.