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www.rhetorik.ch aktuell: (26. Aug, 2016)

Update eines Affenselfies

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Das Verfahren um das Selfie, das der Affe Naruto von sich gemacht hat, geht weiter. Gehört das Bild dem Fotographen David Slater, der die Kamera dem Affen gegeben hat, oder dem Affen? Die Tierrechts organisation Peta zieht den Prozess weiter. Aus Heise:
Die Tierrechtsorganisation Peta kämpft weiter dafür, dass dem Makaken Naruto die Rechte an jenen Selfies zugesprochen werden, die das Tier 2011 geschossen hat. Der menschliche Inhaber der Kamera, David Slater, erhebt ebenfalls Anspruch auf die Rechte. Gemeinsam mit der deutschen Primatenforscherin Antje Engelhardt verklagte Peta Slater vor einem kalifornischen Bundesbezirksgericht; erfolglos. Nun ist Peta in Berufung gegangen. Selfie des Schopfmakaken Naruto Ihm ist es wohl einerlei. Vergrössern Bild: Naruto / David Slater Engelhardt berief sich in ihrer Klage darauf, der "nächste Freund" (next friend) Narutos zu sein. Unter Umständen können "nächste Freunde" im US-Recht Klage für ihren Freund führen, wenn dieser selbst nicht dazu in der Lage ist. Die Forscherin erläuterte, Naruto seit dessen Geburt zu kennen, zu beobachten und zu studieren. Doch das Bundesbezirksgericht stellte fest, dass Naruto als Tier gar nicht zu einer Copyright-Klage berechtigt sei ("no standing"). Entsprechend kann auch ein "next friend" nicht für ihn klagen, und die Klage wurde zurückgewiesen. (...) Das Verfahren heisst Naruto v. Slater und ist beim US Court of Appeals for the Ninth Circuit unter dem Aktenzeichen 16-15469 anhängig. Sollte sich Slater erwartungsgemäss durchsetzen und die Klage rechtskräftig zurückgewiesen werden, wäre das noch keine Bestätigung, dass der Fotograf tatsächlich die Rechte an den Bildern besitzt. In seinen Eingaben bei Gericht geht er auf diese Frage übrigens gar nicht ein. Und gemacht hat die Selfies unstreitig Naruto.

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