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Um 14 Uhr wollte Sepp Blatter am Fifa-Hauptsitz in Zürich über
die Resultate des zweitägigen Treffens des Exekutivkomitees
informieren. Die Medienorientierung wurde zuerst verschoben, dann
ohne Angabe von Gründen abgesagt. Später wurde publik, dass
zu dieser Zeit die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei
im Home of Fifa waren. Sepp Blatters Büro wurde durchsucht,
Dokumente sichergestellt. Anscheinend riegelten die Beamten den ganzen
zweiten Stock ab, wo Blatter sein Büro hat. Der 79-Jährige
wurde verhört.
Gemäss einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft wurde bereits am Donnerstag "ein Strafverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie - eventualiter - wegen Veruntreuung" eröffnet. Konkret geht es um einen TV-Deal mit der Caribbean Football Union aus dem Jahr 2005. Blatter soll die Rechte zu billig an seinen früheren Weggefährten Jack Warner abgetreten haben. Zudem wird ihm eine treuwidrige Zahlung von 2 Millionen Franken zu Lasten der Fifa im Februar 2011 an Uefa-Präsident Michel Platini vorgeworfen - angeblich für die zwischen Januar 1999 und Juni 2002 geleisteten Dienste. Platini, heute ein Erzfeind Blatters, wurde von der Bundesanwaltschaft ebenfalls befragt, allerdings (vorerst?) nur als Auskunftsperson. (...) Die US-Behörden ermittelt gegen 14 Personen - darunter neun aktuelle oder frühere Fifa-Funktionäre - in einem Korruptionsfall, der auch Bestechung, Geldwäscherei und Betrug umfasst. Die Deliktsumme soll rund 100 Millionen Dollar umfassen. 13 dieser 14 wurden verhaftet, drei stehen in den USA unter Anklage, zehn warten auf ihre Auslieferung. Bundesanwalt Michael Lauber untersuchte zunächst die Rechtmässigkeit der WM-Vergaben nach Russland (2018) und Katar (2022). Er dehnte diese Ermittlungen jedoch aus, als das Schweizer Fernsehen einen für die Fifa ungünstigen TV-Vertrag aus dem Jahr 2005 publik machte, der Blatters Unterschrift trug. Sollten sich die von der Bundesanwaltschaft angeführten Verdachtsmomente gegen Joseph Blatter erhärten, riskiert der Präsident des Weltfussballverbandes FIFA bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Bundesanwaltschaft nennt in ihrem Communiqué vom Freitag zwei Verdachtsmomente: Der erste ist ungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Artikel 158 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Dort heisst es im Absatz 2 des fraglichen Artikels: "Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, die ihm durch das Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten, missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft." |
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