Meercat könnte den Journalismus
verändern. Jedes Handy kann zu einem Live Stream event werden. Jederman
kann mit der App temporär einen kleinen Fernsehkanal auf Twitter aufbauen.
Es ist das neuste "Grosse Ding" im Social Network Trend.
Ähnlich wie
Snapchat das
den Austausch von Bildern erlaubt, die nur ein paar Sekunden sichtbar sind.
(Es hat sich aber herausgestellt, dass die Sexting app die Bilder
nicht wirklich löscht).
Twitter, auf dessen
Buckel die neue App reitet, ist nicht so ganz zufrieden: sie machen es der App
schwieriger. Live Feeds werden nicht mehr an Twitter followers weitergereicht.
Das ist ein Zeichen, dass Twitter das neue Unternehmen als Gefahr sehen könnte.
20 Min:
Mit Meerkat lassen sich Live-Videos vom Smartphone übertragen. Ein
Grund für die schnell steigende Beliebtheit der App dürfte die
einfache Bedienung sein. Nach einer Authentifizierung via Twitter kann die
Übertragung mit nur einem Klick gestartet werden.
Sobald diese beginnt, wird der Link zum Livestream an sämtliche
Twitter-Abonnenten des Nutzers verschickt. Einige User kündigen ihre
Übertragungen im Vorfeld an, damit die Follower die Videosequenz
von Anfang an mitverfolgen können. Üblicherweise wird das
Geschehen mit einer Verzögerung von 10 bis 20 Sekunden gezeigt.
(...)
Experten sehen in der Streaming-App die Revolution des Journalismus.
"Alles ist spannender, wenn es live geschieht", schrieb beispielsweise ein
Technologie-Journalist der Plattform Techcrunch über Meerkat. Laut
der Website Pando eignet sich die Anwendung etwa dazu, auf die Anliegen
von Unterdrückten aufmerksam zu machen. "Forbes" zufolge ist die
App ein Schritt vorwärts in der "Art, wie wir kommunizieren".
Dabei sind sowohl das Filmen als auch die Ausstrahlung widerrechtlich,
wie der auf IT- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin
Steiger erklärt. Wer Live-Videos von Demonstrationen oder
Ausschreitungen streamt oder den Aufnahmen eine Plattform bietet, handelt
also rechtswidrig. Das "Recht auf das eigene Bild" der im Live-Video
gezeigten Person würde verletzt und der Betroffene könnte eine
Klage gegen den Filmenden einreichen.
Eine Mandantin des Anwalts hatte einst gefilmt, wie sie von einem
Hund attackiert wurde. Weil die Besitzerin des Vierbeiners auch in
der Videosequenz zu sehen war, klagte die Hundehalterin gegen das
Biss-Opfer. "Die Aufnahmen durften nicht als Beweismaterial verwendet
werden, da sie ohne Einwilligung gemacht worden waren", so der Experte
in Sachen Internetrecht.
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