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www.rhetorik.ch aktuell: (21. Mar, 2015)

Meercat live streaming

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Meercat könnte den Journalismus verändern. Jedes Handy kann zu einem Live Stream event werden. Jederman kann mit der App temporär einen kleinen Fernsehkanal auf Twitter aufbauen. Es ist das neuste "Grosse Ding" im Social Network Trend. Ähnlich wie Snapchat das den Austausch von Bildern erlaubt, die nur ein paar Sekunden sichtbar sind. (Es hat sich aber herausgestellt, dass die Sexting app die Bilder nicht wirklich löscht).
Twitter, auf dessen Buckel die neue App reitet, ist nicht so ganz zufrieden: sie machen es der App schwieriger. Live Feeds werden nicht mehr an Twitter followers weitergereicht. Das ist ein Zeichen, dass Twitter das neue Unternehmen als Gefahr sehen könnte. 20 Min:
Mit Meerkat lassen sich Live-Videos vom Smartphone übertragen. Ein Grund für die schnell steigende Beliebtheit der App dürfte die einfache Bedienung sein. Nach einer Authentifizierung via Twitter kann die Übertragung mit nur einem Klick gestartet werden. Sobald diese beginnt, wird der Link zum Livestream an sämtliche Twitter-Abonnenten des Nutzers verschickt. Einige User kündigen ihre Übertragungen im Vorfeld an, damit die Follower die Videosequenz von Anfang an mitverfolgen können. Üblicherweise wird das Geschehen mit einer Verzögerung von 10 bis 20 Sekunden gezeigt. (...) Experten sehen in der Streaming-App die Revolution des Journalismus. "Alles ist spannender, wenn es live geschieht", schrieb beispielsweise ein Technologie-Journalist der Plattform Techcrunch über Meerkat. Laut der Website Pando eignet sich die Anwendung etwa dazu, auf die Anliegen von Unterdrückten aufmerksam zu machen. "Forbes" zufolge ist die App ein Schritt vorwärts in der "Art, wie wir kommunizieren". Dabei sind sowohl das Filmen als auch die Ausstrahlung widerrechtlich, wie der auf IT- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger erklärt. Wer Live-Videos von Demonstrationen oder Ausschreitungen streamt oder den Aufnahmen eine Plattform bietet, handelt also rechtswidrig. Das "Recht auf das eigene Bild" der im Live-Video gezeigten Person würde verletzt und der Betroffene könnte eine Klage gegen den Filmenden einreichen. Eine Mandantin des Anwalts hatte einst gefilmt, wie sie von einem Hund attackiert wurde. Weil die Besitzerin des Vierbeiners auch in der Videosequenz zu sehen war, klagte die Hundehalterin gegen das Biss-Opfer. "Die Aufnahmen durften nicht als Beweismaterial verwendet werden, da sie ohne Einwilligung gemacht worden waren", so der Experte in Sachen Internetrecht.
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