Mit Provokationen gelangt man in die Medien.
Natürlich müssen auch Bilder und Videos
organisiert werden. Im Falle der Femen Aktion im
Kölner Dom vom 25. Dezember waren die Fotographen
und einige Medien vorher informiert worden.
Die könnten auch belangt werden.
Die Geschichte wurde dadurch verkompliziert, dass die
Frau tätlich angegriffen wurde.
Die Weihnachtsmesse im Kölner Dom begann chaotisch. Kaum erklangen
die ersten Orgeltöne, rief eine junge Frau "Ich glaube an die
Gleichheit aller Menschen", riss sich die Kleider vom Leib und sprang
auf den Altar. Auf ihrem Leib war der Satz "I am God" (Ich bin Gott)
gepinselt. Bildstrecken Rückblick 2013 - das Jahr der weltweiten
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Bei der Frau handelte es sich um eine Femen-Aktivistin, die sich Josephine
Witt nennt. Sie protestierte mit ihrer Aktion gegen den ihrer Meinung
nach sexistischen Kardinal Joachim Meisner, der die Messe leitete.
Sehr lange dauerte ihr Auftritt nicht. Schnell wurde sie von den
sogenannten Domschweizern, den Sicherheitsleuten des Doms, gepackt und
weggezerrt. Brutal weggezerrt, behauptet Witt, und erstattete Anzeige
gegen die Männer.
Doch damit nicht genug: Als die Aktivistin bereits überwältigt
war, stürmte ein älterer Mann auf sie zu und verpasste ihr eine
schallende Ohrfeige. Witt erstattete daher auch gegen den 61-Jährigen
Anzeige. Ein Mann, der die Szene auf Video gesehen hatte, zeigte den
schlagenden Kirchgänger ebenfalls an.
Dieses Video wiederum gibt Grund zur Annahme, dass noch mehr Personen in
die Femen-Aktion verwickelt sein dürften. Laut der "Süddeutschen
Zeitung" stammt es von einem Mitarbeiter der Paparazzi-Firma "Hans
Paul Media", die besten Fotos - auch solche von Witt vor der Aktion -
stammen von einem Journalisten des Kölner "Express".
Kommt hinzu, dass der Kölner Domprobst zwei Tage vor Heiligabend
in einer vertraulichen E-Mail vor einer bevorstehenden Protest-Aktion
gewarnt worden ist, wie die "Süddeutsche" weiter schreibt. Aus
diesem Grund prüft das Erzbistum Köln laut der "Welt" nun
rechtliche Schritte gegen die anwesenden Journalisten.
Es laufen also Ermittlungen gegen die Femen-Aktivistin, gegen den
schlagenden Kirchgänger, gegen die Domschweizer und vielleicht
in Bälde auch gegen mehrere Journalisten. So hatte sich Kardinal
Meisner die Weihnachtsmesse wohl nicht vorgestellt. Trotzdem hat er die
junge Frau vor dem Weihnachtssegen explizit ins Gebet eingeschlossen.
Im Weihnachtshochamt am 25. Dezember, das um zehn Uhr begann, fand dann
die Inszenierung statt. In der ersten Reihe sass die 20-jährige
Philosophie-Studentin Josephine Markmann (die sich Josephine Witt nennt),
mit Tuch auf dem Kopf und auch sonst verhüllt. Bevor es losging,
machte ein Fotograf des Kölner Express ein Foto von der zu diesem
Zeitpunkt noch angezogenen Frau. Im Süden des Doms wartete ein
Kameramann der Paparazzi-Firma "Hans Paul Media" auf seinen Einsatz.
Kaum spielte die Orgel das erste Lied, rannte Frau Markmann alias Witt
los; sie riss sich das meiste, was sie trug, vom Leib, der Fotograf hielt
sofort drauf, der Kameramann jagte hinterher. Sie sprang halbnackt auf
den Altar und rief etwas wie "Gleichheit". "I am God" war auf ihren Leib
gepinselt. Die 20-Jährige wurde von herbeigeeilten Männern vom
Altar gezerrt, ein Filmchen, das auch auf YouTube zu sehen ist, zeigt,
wie sie von einem Kirchenbesucher geohrfeigt und von Männern,
die immer wieder "Unverschämtheit" rufen, weggetragen wird. Sie
strampelt kräftig. Das lernen Femen, wie sich die halbnackten
Frauen nennen, in einem speziellen Training für solche Aktionen.
Die besten Bilder von dem Gehampele im Dom hatte natürlich der
Express, das beste Video filmte der Mitarbeiter von Hans Paul Media -
ohne Profis hätte das alles vermutlich nicht stattgefunden. In
der Literatur unterscheiden Rechtsgelehrte zwischen Saal- und
Medienöffentlichkeit, gewissermassen zwischen Lesereportern und
Reportern. Femen suchen professionelle Medienöffentlichkeit.
Gegen die Aktivistin wurde Strafanzeige wegen "Störung der
Religionsausübung" erstattet. Bei einer Verurteilung droht eine
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; realistisch am Gerichtsstand Köln
scheint eine Bewährungsstrafe. Der Fotograf muss möglicherweise
mit einem Verfahren wegen Beihilfe rechnen.