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www.rhetorik.ch aktuell: (20. Dez, 2011)

Wirbel um Megaupload Werbefilm

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Ein Werbefilm für die in Hong Kong basierte Firma Megaupload.com wurde kurze Zeit nach dem Einstellen auf Betreiben von Universal Music hin gesperrt. Weil der Sharehoster aber alle Rechte für die Mitwirkung der Künstler eingekauft hatte, verklagte er Universal Music in den USA auf Schadensersatz wegen Eingriff in die freie Meinungsäusserung. Der Werbefilm wurde Millionenfach abgerufen. Der Streisand Effekt hat die kurzzeitig verbannte Werbung zu einem Megahit gemacht.
Heise:

Der umstrittene Copyright-Filter von YouTube sorgt weiter für Verwirrung. So hat Universal Music in einem Rechtsstreit mit dem Sharehoster Megaupload nun in einer Gerichtseingabe eingeräumt, dass die Sperrvereinbarungen mit der Google-Tochter deutlich weiter gehen als bislang bekannt. In den USA sei es damit nicht nötig, die Herunternahme eines Videos auf Basis des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) zu beantragen, erklärte das Plattenlabel. Vielmehr erlaube die bislang geheim gehaltene Verabredung, mit Musik unterlegte Aufnahmen auch auf Basis "einer Reihe anderer vertraglich spezifizierter Kriterien entfernen zu lassen, die nicht auf die Verletzung von Urheberrechten" der Firma beschränkt seien. Auslöser der Auseinandersetzung war, dass YouTube ein für rund drei Millionen US-Dollar produziertes Werbevideo von Megaupload kurze Zeit nach dem Einstellen auf Betreiben von Universal Music hin sperrte. In dem "Mega Song" outen sich Musikstars wie Kanye West, Mary J. Blige und will.i.am von den Black Eyed Peas als Fans des Filehosters, obwohl dieser der Unterhaltungsindustrie seit Längerem ein Dorn im Auge ist. Auch einer der Gründer des offiziell in Hongkong ansässigen Unternehmens, der mittlerweile als Kim Dotcom auftretende, in Deutschland wegen Insiderhandels und Veruntreuung verurteilte Kim "Kimble" Schmitz, darf in dem Clip die Plattform als "Hit" bezeichnen. Über Megaupload werden unter anderem TV-Serien, Filme, Musik oder Pornos verbreitet. Ähnlich wie im Fall Kino.to bezahlt die Firma Uploader besonders beliebter Dateien, eine Reihe weiterer Seiten indizieren systematisch Links auf illegal hochgeladene Angebote. Im Fall des "Mega Songs" versicherte der Sharehoster, alle Rechte für die Mitwirkung der Künstler eingekauft zu haben. Er verklagte Universal Music in den USA auf Schadensersatz wegen Eingriff in die freie Meinungsäusserung. Das Label will davon aber nichts wissen. Es erklärte, allein das von YouTube bereitgestellte System zum "Content Management" benutzt zu haben und verwies auf die erwähnten, über die in den USA verbrieften Copyright-Schutzrechte hinausgehenden Filtermöglichkeiten. Nun will das Videoportal aber nichts von derart weitgehenden Einflussmöglichkeiten wissen. YouTube schaltete den umstrittenen Clip zunächst am Mittwoch wieder frei und erklärte am Freitag, dass Universal Music das Copyright-Sperrsystem missbraucht habe. "Unsere Partner dürfen keine Videos herunternehmen lassen, wenn ihre Rechte nicht betroffen sind oder es sich um Live-Auftritte von Künstlern handelt, mit denen sie exklusive Verwertungsvereinbarungen haben", zitiert Wired aus einer Unternehmensverlautbarung.

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