Ein Werbefilm für die in Hong Kong basierte Firma Megaupload.com wurde
kurze Zeit nach dem Einstellen auf Betreiben von Universal Music hin gesperrt.
Weil der Sharehoster aber alle Rechte für die Mitwirkung der Künstler eingekauft
hatte, verklagte er Universal Music in den USA auf Schadensersatz wegen Eingriff in die freie
Meinungsäusserung.
Der Werbefilm wurde
Millionenfach abgerufen. Der Streisand Effekt hat die kurzzeitig verbannte Werbung
zu einem Megahit gemacht.
Der umstrittene Copyright-Filter von YouTube sorgt weiter für
Verwirrung. So hat Universal Music in einem Rechtsstreit mit dem
Sharehoster Megaupload nun in einer Gerichtseingabe eingeräumt,
dass die Sperrvereinbarungen mit der Google-Tochter deutlich weiter
gehen als bislang bekannt. In den USA sei es damit nicht nötig, die
Herunternahme eines Videos auf Basis des Digital Millenium Copyright Acts
(DMCA) zu beantragen, erklärte das Plattenlabel. Vielmehr erlaube
die bislang geheim gehaltene Verabredung, mit Musik unterlegte Aufnahmen
auch auf Basis "einer Reihe anderer vertraglich spezifizierter Kriterien
entfernen zu lassen, die nicht auf die Verletzung von Urheberrechten"
der Firma beschränkt seien.
Auslöser der Auseinandersetzung war, dass YouTube ein für
rund drei Millionen US-Dollar produziertes Werbevideo von Megaupload
kurze Zeit nach dem Einstellen auf Betreiben von Universal Music hin
sperrte. In dem "Mega Song" outen sich Musikstars wie Kanye West, Mary
J. Blige und will.i.am von den Black Eyed Peas als Fans des Filehosters,
obwohl dieser der Unterhaltungsindustrie seit Längerem ein Dorn
im Auge ist. Auch einer der Gründer des offiziell in Hongkong
ansässigen Unternehmens, der mittlerweile als Kim Dotcom auftretende,
in Deutschland wegen Insiderhandels und Veruntreuung verurteilte Kim
"Kimble" Schmitz, darf in dem Clip die Plattform als "Hit" bezeichnen.
Über Megaupload werden unter anderem TV-Serien, Filme, Musik
oder Pornos verbreitet. Ähnlich wie im Fall Kino.to bezahlt die
Firma Uploader besonders beliebter Dateien, eine Reihe weiterer Seiten
indizieren systematisch Links auf illegal hochgeladene Angebote.
Im Fall des "Mega Songs" versicherte der Sharehoster, alle Rechte für
die Mitwirkung der Künstler eingekauft zu haben. Er verklagte
Universal Music in den USA auf Schadensersatz wegen Eingriff in die freie
Meinungsäusserung. Das Label will davon aber nichts wissen. Es
erklärte, allein das von YouTube bereitgestellte System zum
"Content Management" benutzt zu haben und verwies auf die erwähnten,
über die in den USA verbrieften Copyright-Schutzrechte hinausgehenden
Filtermöglichkeiten.
Nun will das Videoportal aber nichts von derart weitgehenden
Einflussmöglichkeiten wissen. YouTube schaltete den umstrittenen
Clip zunächst am Mittwoch wieder frei und erklärte am Freitag,
dass Universal Music das Copyright-Sperrsystem missbraucht habe. "Unsere
Partner dürfen keine Videos herunternehmen lassen, wenn ihre Rechte
nicht betroffen sind oder es sich um Live-Auftritte von Künstlern
handelt, mit denen sie exklusive Verwertungsvereinbarungen haben",
zitiert Wired aus einer Unternehmensverlautbarung.