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www.rhetorik.ch aktuell: (28. Sep, 2011)

Irrefuehrung mit offiziellem Logo

Rhetorik.ch Artikel zum Thema:
Die SVP hat Glück. Ein Flyer unter dem irreführenden offiziellen Logo kann nicht bestraft werden.


20 Min begründet es:
Ein Schwyzer Wahlkampf-Flyer, der auf den ersten Blick wie ein offizielles Schreiben vom Kanton anmutet, sorgt bei einigen Bürgern für rote Köpfe. Ein Detail macht das Ganze aber nicht strafbar. So landete der Wahlkampfflyer von Judith Uebersax in den Briefkästen. "Der Kanton Schwyz teilt mit: Verfügung zur Zwangs-Einquartierung": Dieses offiziell daherkommende Schreiben ragte in den letzten Tagen aus vielen Briefkästen im Kanton Schwyz, wie der "Bote der Urschweiz" berichtet. Weiter ist darauf zu lesen: "Aufgrund der anhaltenden Masseneinwanderung sehen wir uns dazu -gezwungen, pro 100 Quadratmeter Wohnfläche vier Zuwanderer in jedes Haus zwangsweise einzuquartieren." Erst bei genauem Hinsehen wird klar: Beim Flugblatt handelt es sich um Wahlpropaganda der SVP-Nationalratskandidatin und Kantonalpräsidentin Judith Uebersax. "Ich finde die Aktion ein legitimes Mittel, um pointiert auf mein Anliegen aufmerksam zu machen", sagt diese dazu. Doch die Aktion provoziert. "Dieser offizielle Anstrich ist für mich ein klarer Missbrauch", ärgert sich der CVP-Kantonalpräsident Andreas Meyerhans. Das Schreiben sei eine Grenzüberschreitung. Auch bei der Staatskanzlei gingen Beschwerden von verärgerten Bürgern ein. Der Kanton hat daher vom Rechtsdienst abklären lassen, ob Uebersax mit der Aktion zu weit gegangen ist. "Die Verwendung des Kantonswappens ist nicht strafbar", sagt Andreas Luig, Informationsbeauftragter des Kantons. Zumal das weisse Kreuz erst noch auf der falschen - der linken - Seite sei. Anders hätte es wohl ausgesehen, wenn das offizielle Kantonslogo verwendet worden wäre.
Jede Partei will Aufmerksamkeit. Die SVP schaffte es immer wieder, sich mit Provokationen Medienpräsenz zu verschaffen. Selbst wenn die SVP bestraft worden wäre, hätte sie ihre Botschaft "verkaufen" können. Denn der Flyer führt zum Kernthema der SVP. Es geht um die angebliche Schwemme von Einwanderern mit der fiktiven offiziellen Massnahme von Zwangs-Einquartierungen. Die Links Parteien haben vor den bevorstehenden Wahlen gemerkt, dass Provokateure kein Brot haben, wenn sie ignoriert werden. Christoph Blocher spürt dieser Jahr diese Erkenntnis. Die SP bemüht sich jedenfalls, Blocher mit einer Ausklammerungstaktik zu begegnen. Sie hatte bislang damit Erfolg. Mit diesem Flyer schaffte es die SVP wieder, dass man von ihr spricht. Für die Medien ist diese Geschichte jedenfalls ein Thema, denn sie haben auch eine Informationspflicht.


Mit dem Flyer der SVP-Nationalratskandidatin Uebersax befasst sich auch der Kommunikationsberater Marcus Knill in seinem neusten Blog-Beitrag. Er stellt die Frage, ob die Irreführung mit einem offiziellen Logo strafbar sei. "Die SVP hat Glück mit diesem Flyer", lautet die Antwort von Knill. Sie habe nichts Strafbares gemacht. "Vor allem hat die SVP erreicht, was sie wollte: Aufmerksamkeit", sagt Knill im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnetz. Die SVP erreiche Medienpräsenz für eines ihrer Kernthemen, den Kampf gegen die angebliche Masseneinwanderung. Gerade in diesen Wahlkampfwochen, in denen alle Parteien für einen Überfluss an Informationen sorgten, gelinge es der SVP mit einer neuen Provokation, Aufmerksamkeit zu gewinnen. Die SVP-Nationalratskandidatin Uebersax war heute Morgen nicht erreichbar. In der Schwyzer Lokalpresse liess sie verlauten, dass ihre Aktion ein legitimes Mittel sei, um pointiert auf ein Anliegen aufmerksam zu machen. Sie habe erreicht, was sie beabsichtigt habe.

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