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Ein Schwyzer Wahlkampf-Flyer, der auf den ersten Blick wie ein offizielles
Schreiben vom Kanton anmutet, sorgt bei einigen Bürgern für
rote Köpfe. Ein Detail macht das Ganze aber nicht strafbar.
So landete der Wahlkampfflyer von Judith Uebersax in den Briefkästen.
"Der Kanton Schwyz teilt mit: Verfügung zur Zwangs-Einquartierung":
Dieses offiziell daherkommende Schreiben ragte in den letzten Tagen aus vielen
Briefkästen im Kanton Schwyz, wie der "Bote der Urschweiz" berichtet.
Weiter ist darauf zu lesen: "Aufgrund der anhaltenden
Masseneinwanderung sehen wir uns dazu -gezwungen, pro 100
Quadratmeter Wohnfläche vier Zuwanderer in jedes Haus zwangsweise
einzuquartieren." Erst bei genauem Hinsehen wird klar: Beim Flugblatt
handelt es sich um Wahlpropaganda der SVP-Nationalratskandidatin und
Kantonalpräsidentin Judith Uebersax. "Ich finde die Aktion ein
legitimes Mittel, um pointiert auf mein Anliegen aufmerksam zu machen",
sagt diese dazu.
Doch die Aktion provoziert. "Dieser offizielle Anstrich ist für mich
ein klarer Missbrauch", ärgert sich der CVP-Kantonalpräsident
Andreas Meyerhans. Das Schreiben sei eine Grenzüberschreitung. Auch
bei der Staatskanzlei gingen Beschwerden von verärgerten Bürgern
ein.
Der Kanton hat daher vom Rechtsdienst abklären lassen, ob Uebersax
mit der Aktion zu weit gegangen ist.
"Die Verwendung des Kantonswappens ist nicht strafbar", sagt Andreas Luig,
Informationsbeauftragter des Kantons. Zumal das weisse Kreuz erst noch
auf der falschen - der linken - Seite sei. Anders hätte es wohl
ausgesehen, wenn das offizielle Kantonslogo verwendet worden wäre.
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