Inzwischen schreiben auch konservative Pariser Tageszeitungen wie
"Le Figaro" oder gar die französische Nachrichtenagentur AFP
darüber. So soll Charlène bereits drei Mal versucht haben,
aus der vermeintlichen Kompromissbeziehung mit Albert zu fliehen. Laut
jenen Medienberichten habe sie nicht verkraften können, dass in
den letzten Wochen zwei neue Vaterschaftsklagen an die Adresse des
Bräutigams gerichtet wurden. Beim einen Fall soll es sich sogar um
ein Ungeborenes handeln.
Den ersten Fluchtversuch habe die gebürtige Südafrikanerin
Anfang Mai in Paris geplant. Wittstock sei zur Anprobe ihres
Hochzeitskleides bei Designer Giorgio Armani gereist und in die nahe
gelegene südafrikanische Botschaft abgetaucht. Albert habe sie aber
überzeugen können, zu bleiben. Einen zweiten Fluchtversuch habe
sie wenige Tage später gewagt - am Tag des Grand Prix in Monte Carlo,
Ende Mai.
Zuletzt habe sie zehn Tage vor ihrer Trauung probiert, inkognito
abzureisen: Angeblich wurde sie von Angestellten des Fürsten
am Flughafen in Nizza mit einem One-Way-Ticket nach Südafrika
in der Tasche aufgegriffen. Bei diesem - vorerst - letzten Mal habe
Albert sogar angeordnet, dass man ihr den Pass wegnehme. Obwohl sich
der monegassische Palast beeilte, dieses Gerücht zu dementieren,
scheinen die Medien nicht mehr von der Idee abzukommen. Vor allem nachdem
die Hochzeitsgäste in der Kirche und vor den Bildschirmen am Samstag
den traurig-grimmigen Blick der Braut ertragen mussten.
Inzwischen spekulieren die Medien, Charlène Wittstock sei in
letzter Minute zur Hochzeit gezwungen worden. Die "Sunday Times" will
wissen, sie sei "mit Geld zur Unterschrift überredet" worden,
um die für den Kleinstaat Monaco wichtige Hochzeit nicht zu
gefährden. Damit steht das britische Blatt nicht alleine da. Die
spanische Zeitung "El Mundo" schreibt von einer "Schweigeklausel",
die die Frischvermählte "zu fünf Ehejahren" verpflichtet habe.
Zudem sei der 33-Jährigen nahegelegt worden, sie solle "so rasch wie
möglich" einen Thronfolger gebären. Der "knallharte Vertrag"
sehe vor, dass im Falle einer vorzeitigen Trennung Albert das Sorgerecht
bekäme, Charlène ihren Titel als Fürstin verlöre
und ihr nur eine kleine Abfindung zustünde. Wie der "Corriere della
Sera anmerkt, könnte aber die Heirat nach katholischem Kirchenrecht
jederzeit annulliert werden, sollten sich diese Gerüchte als wahr
erweisen.
Besonders brisant für Fürst Albert ist, dass die Gerüchte
eines französischen Magazins nun auch von internationalen Medien
aufgegriffen und untermauert wurden. Der erste Schritt vom Gerücht
zum Verdacht dürfte also geschafft sein.