Die Vorwürfe gegen
Dominique Strauss-Kahn sind schnell schwächer
geworden, als herauskam, dass die Hotelangestellte gelogen hatte. DSK wurde freigelassen.
Bei einem Vergewaltigungsvorwurf ohne Zeugen ist die Glaubwürdigkeit des
Opfers alles. Ein
Washington Post Artikel beleuchtet das.
Staatsanwälte wissen, dass sie in Fällen, wo das Opfer (oder angebliche Opfer) ein Glaubwürdigkeitsproblem
haben, die Anklage oft gar nicht durchgezogen wird, weil der Fall keine Chance hätte.
Der Hauptpunkt:
Aus
Spiegel: Strauss-Kahn feiert seine Freiheit:
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Weniger als 24 Stunden, nachdem sie die Vorwürfe gegen Strauss-Kahn
erhoben hatte, telefonierte die Frau mit einem wegen Drogenbesitzes
im Gefängnis sitzenden Mann und besprach dabei die Vorteile eines
Vorgehens gegen Strauss-Kahn.
Wie die "New York Times" am Samstag berichtete, war es offenbar dieser
Anruf, der die Ermittler hellhörig machte. Das in einem Dialekt
der Sprache Fulani geführte Gespräch sei im Gefängnis
aufgezeichnet worden, aber erst Tage später übersetzt worden,
berichtete die Zeitung unter Berufung auf einen mit dem Fall vertrauten
Justizbeamten. Demnach sagte die Frau: "Mach dir keine Sorgen, dieser
Typ hat viel Geld, ich weiss, was ich tue."
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Die Glaubwürdigkeit war auch das das Achillessehne im Kachelmann Prozess:
Dort musste Simone D. im Laufe der Ermittlungen zugeben, nicht nur in Teilen ihrer Aussage
gelogen zu haben, sondern auch belastende Beweise selbst angefertigt zu haben.
Quelle: Zeit.
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Einige Wochen nach ihrer Anzeige hat Simone nach weiteren Ermittlungen
der Polizei zugeben müssen, mindestens in Teilen ihrer Aussage
gelogen zu haben: Den anonymen Brief, der die Tat ausgelöst
haben soll, hatte sie sich selbst geschrieben. Und die Beziehung
Kachelmanns zu jener Mitreisenden hatte sie auch schon Wochen zuvor
gründlich ausspioniert. Unter falschem Namen hatte sie sich
im Internet via Facebook als vermeintliche alte Bekannte an die
Konkurrentin herangepirscht, hatte sich deren Bild schicken lassen und
die Bestätigung erschlichen, dass diese ebenfalls mit Kachelmann
zusammen sei. (...)
In ihrer Expertise vom 31. Mai 2010 kommt Luise Greuel zu dem
Ergebnis, dass die Angaben der Opferzeugin nicht einmal den
qualitativen Mindestanforderungen an eine tragfähige Aussage
genügen. Und dass Simone die geschilderten Vergewaltigungshandlungen
höchstwahrscheinlich nicht erlebt habe: Über den Ablauf der
Tat berichte sie zum Teil Unwahrscheinliches bis Unmögliches.
So konnte Simone nicht plausibel machen, wie Kachelmann ihr ununterbrochen
das Messer an die Kehle gehalten und zugleich sie und sich selbst
teilweise entkleidet haben soll. Darüber hinaus behauptete sie,
sich an komplette Handlungssequenzen nicht erinnern zu können.
Nachtrag vom 5. Juli
Die Anklage wird fallengelassen.
Blick.