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Frisch rasiert und gut gelaunt präsentierte sich Jörg Kachelmann
am Mittwoch nach seiner Einvernahme vor dem Amtsgericht in Mannheim. Die
Medien fragten sich, warum der Mann nicht besser geschützt wurde
und vor allem auch, warum er lacht
Der prominente Medienanwalt Christian Schertz beklagte, dass man den
Meteorologen, der wegen Verdachtes auf Vergewaltigung in U-Haft sitzt,
vorgeführt habe.
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Warum musste Kachelmann in U-Haft?
Es gibt gemäss der deutschen Straftrechtsprozessordnung zwei
wesentliche Vorraussetzung, die eine Untersuchungshaft erlaubt:
Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen und einen Haftgrund
geben. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen
Ermittlungsresultat eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der
Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Wie lange muss er dort bleiben?
Theoretisch könnte Kachelmann für maximal zwei Jahre in U-Haft
bleiben. Wie lange er tatsächlich in Haft bleibt, ist schwierig
abzuschätzen. Aufgrund der Prominenz von Kachelmann dürfte
er aber schneller aus der Haft entlassen werden. Er wird dazu aber eine
Sicherheit hinterlegen müssen (Kaution) und sicherlich auch seinen
Pass, damit er nicht in die Schweiz "fliehen" kann. Der Medienanwalt
kritisierte die Staatsanwaltschaft und das Gericht aufs Schärfste:
"Mir ist kein Fall in der deutschen Pressegeschichte bekannt, wo es die
Justiz ermöglicht hat, dass ein blosser Beschuldigter vor laufenden
Kameras in eine grüne Minna weggeschlossen wurde", so Schertz. Der
Staat müsse dafür sorgen, dass auch ein Beschuldigter "nicht
ohne Not in einer für ihn unwürdigen Situation abgebildet wird".
Nun konterte das Amtsgericht: Nach Angaben eines Sprechers war das
Vorgehen mit dem TV-Wetterexperten abgestimmt, wie die Nachrichtenagentur
dpa meldet. Kachelmann sei damit die Gelegenheit gegeben worden,
sich gegenüber der Presse zu äussern. Auch könne ein
Informationsanspruch der Öffentlichkeit "nicht ohne Weiteres
beiseitegeschoben werden". Der Verteidiger von Jörg Kachelmann,
Ralf Höcker, bestätigte gegenüber 20 Minuten Online,
dass es abgesprochen gewesen sei mit dem Gericht. "Nach dem die mediale
Lawine bereits angerollt war, wollte Herr Kachelmann einige Worte
an die Presse richten", so Höcker. Der Anwalt kritisierte aber
die Abwägung des Gerichts zwischen Persönlichkeitsschutz
und Öffentlichkeitsanspruch. "Wir sind der Auffassung, dass die
Berichterstattung über Herrn Kachelmann bei einer Abwägung
seiner Persönlichkeitsrechte mit einem öffentlichen
Informationsinteresse von Anfang an unzulässig war", so der
Medienexperte gegenüber 20 Minuten Online.
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