Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22. Januar in einem überraschenden Entscheid die
Auslieferung von Daten einer UBS Kundin an die USA gestoppt. Dieser explosive Entscheid ist entgütlig
und kann nicht ans Bundesgericht weitergehen.
Das überraschene Urteil kollidiert mit den im August getroffene Vergleich
zwischen der UBS und der Schweiz, denn was für diesen Pilotfall gilt,
könnte für viele andere UBS Kunden gelten.
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Dass der Bundesrat nun zuerst überlegen muss, bevor er etwas verlauten
lässt, ist richtig. Es ist eine heikle Situation. Das Urteil hat eine
staatliche Tragweite: es scheint nun, dass der Bundesrat gar nicht die Kompetenz für
einen Vergleich gehabt hatte. Der Bundesrat hatte sich damals auf das Urteil von Experten gestützt.
SF Redaktor Bärenbold meint, dass man das Urteil kaum als eine Ohrfeige
für den Bundesrat könne, denn es wäre auch eine Ohrfeige
für all die prominenten Juristen und Experten, die den Vergleich im Sommer
als solide eingeschätzt hatten.
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Wieviel Spielraum hat der Bundesrat? Es wird darauf ankommen, wieviele Kunden in
einer ähnlichen Situation sind oder sich selbst angezeigt haben.
Man weiss das nicht. Im schlimmsten Fall wird die UBS wieder eingeklagt.
Doch bis heute wiess man nicht, wie die Amerikaner reagiert werden. Die USA
könnte Verstänntis zeigen, weil
schon im Sommer der Bundesrat klar gemacht hatte, dass das Gericht noch etwas
zu sagen haben. Es könnte aber neue Verhandlungen geben. Im schlimmsten Fall
könnte es immer noch zu einer Strafanzeige kommen, was der UBS
gefährlich werden könnte. Das Abkommen ist aber noch
nicht in unmittelbarer Gefahr. Auch die UBS hat das Urteil vorerst nur zur
Kenntnis genommen und kommentiert es nicht.
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Der Vorfall verstärkt die Rufe nach einer PUK, vor allem von SP, SVP und Grünen.
Die CVP hatte vor einer Woche gemeint, dass sie vorerst keine PUK in der Affäre
um die UBS Kundendaten haben will.
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Quellen:
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