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www.rhetorik.ch aktuell: (05. Nov, 2009)

Plakate auf öffentlichem Grund

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Aus dem Tagesanzeiger vom 28. Oktober:: Während Basels Behörden das Minarett-Plakat verboten haben, können sie gegen ein diskutables Werbeposter nichts unternehmen: Es hängt auf privatem Grund, beim Zugang zum Velokeller im Bahnhof.

SP-Grossrätin Brigitte Hollinger hatte im Grossen Rat ein Verbot von sexistischen Plakaten im öffentlichen Raum gefordert. Als Resultat änderte der Regierungsrat im März 2008 die Plakatverordnung. Geschlechter diskriminierende und rassistische Inhalte wurden in die Liste der unzulässigen Plakatinhalte aufgenommen. Auf dieser Grundlage verbot die Verwaltung vor zwei Wochen das Plakat für die Anti-Minarett-Initiative. So fiel ein politisches Plakat einer Verordnung zum Opfer, die primär erlassen wurde, um sexistische Plakate zu verhindern. Wie als Ironie der Geschichte hängt dafür derzeit in Basels Strassen ein Plakat, das diskutabel ist. Es wirbt für einen Energy-Drink und zeigt einen weitgehend nackten Frauenhintern, der von einer Männerhand angefasst wird. Es sieht aus wie eine Kopie des Rifle-Plakats von 1982, das in einigen Schweizer Kantonen verboten wurde. Das Plakat für den Energy-Drink hängt unter anderem an der Ecke Klybeckstrasse/Bläsiring, in der Bruderholzstrasse und im Bahnhof SBB beim Ein- und Ausgang zum Veloparking. Alles Orte, die man als öffentlichen Raum wahrnimmt. Die Crux dabei: Es handelt sich um privaten Grund. (...) Mehrzahl der Plakatflächen. Bleibt die Frage, welche Grenzen für den privaten Raum gelten, der von der Öffentlichkeit eingesehen werden kann. Grundsätzlich kann man gegen jedes Plakat Strafanzeige einreichen. Bei rassistischen Plakaten aufgrund der Anti-Rassismus-Strafnorm. Bei (möglicherweise) sexistischen Plakaten ist das jedoch schwierig. Markus Melzl, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, sagt, man könnte sexuelle Belästigung monieren. "Dafür müsste man das Gesetz jedoch dehnen."

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