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Aus dem Tagesanzeiger vom 28. Oktober::
Während Basels Behörden das Minarett-Plakat verboten haben,
können sie gegen ein diskutables Werbeposter nichts unternehmen:
Es hängt auf privatem Grund, beim Zugang zum Velokeller im Bahnhof.
SP-Grossrätin Brigitte Hollinger hatte im Grossen Rat
ein Verbot von sexistischen Plakaten im öffentlichen Raum gefordert.
Als Resultat änderte der Regierungsrat im März 2008 die
Plakatverordnung. Geschlechter diskriminierende
und rassistische Inhalte wurden in die Liste der unzulässigen
Plakatinhalte aufgenommen. Auf dieser Grundlage verbot die Verwaltung
vor zwei Wochen das Plakat für die Anti-Minarett-Initiative. So
fiel ein politisches Plakat einer Verordnung zum Opfer, die primär
erlassen wurde, um sexistische Plakate zu verhindern.
Wie als Ironie der Geschichte hängt dafür derzeit in Basels
Strassen ein Plakat, das diskutabel ist. Es wirbt für einen
Energy-Drink und zeigt einen weitgehend nackten Frauenhintern, der
von einer Männerhand angefasst wird. Es sieht aus wie eine Kopie
des Rifle-Plakats von 1982, das in einigen Schweizer Kantonen verboten
wurde. Das Plakat für den Energy-Drink hängt unter anderem an
der Ecke Klybeckstrasse/Bläsiring, in der Bruderholzstrasse und im
Bahnhof SBB beim Ein- und Ausgang zum Veloparking. Alles Orte, die man
als öffentlichen Raum wahrnimmt. Die Crux dabei: Es handelt sich
um privaten Grund. (...)
Mehrzahl der Plakatflächen. Bleibt die Frage, welche Grenzen
für den privaten Raum gelten, der von der Öffentlichkeit
eingesehen werden kann. Grundsätzlich kann man gegen jedes
Plakat Strafanzeige einreichen. Bei rassistischen Plakaten aufgrund
der Anti-Rassismus-Strafnorm. Bei (möglicherweise) sexistischen
Plakaten ist das jedoch schwierig. Markus Melzl, Sprecher der Basler
Staatsanwaltschaft, sagt, man könnte sexuelle Belästigung
monieren. "Dafür müsste man das Gesetz jedoch dehnen."
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